Kündigungsfrist bei 400 Euro Job umgehbar?

vom 13.03.2012, 19:44 Uhr

Person A arbeitet seit einem Jahr bei einem Unternehmen auf 400 Euro Basis. Bislang gab es dabei keine geregelten Arbeitszeiten, Person A wurde 1-2 Tage vor dem Dienst angerufen, dass er an verschiedenen Orten arbeiten müsste. Person A hat sich nun im Internet erkundigt und festgestellt, dass der Arbeitgeber solche wechselnden Einsätze mindestens vier Tage im voraus bekannt geben muss und das sich Person A deswegen weigern könnte, diese Dienste zu absolvieren.

Dazu hat Person A seit längerem bereits den Verdacht, dass innerhalb der Abrechnungen betrogen wird. So sind im mündlichen Arbeitsvertrag 9 Euro die Stunde vereinbart, jedoch hat Person A für einen Dienst der 14 Stunden gedauert hat gerade einmal 40 Euro erhalten. Davon geht ein Teil auf eine Reisekostenabrechnung, da Person A weite Strecken von mindestens 100 Kilometern einfacher Wegstrecke, zum Einsatzort fährt mit dem privaten Fahrzeug. Innerhalb der Reisekostenabrechnung ist jedoch eine andere Fahrstrecke angegeben worden, nämlich vom Zuhause zur Arbeitgeberadresse und nicht zum Einsatzort. Aus dem Grund fehlen auf der Abrechnung auch 35 Kilometer einfache Wegstrecke die Person A zurück legen musste. Der Rest der Summe steht auf einer üblichen Quittung. Bei diesem Betrag geht Person A davon aus, dass nur auf diesen Teil die Sozialversicherungsabgaben erfolgen.

Person A möchte nun den 400 Euro Job kündigen, da er sich eine neue Vollzeitbeschäftigung in der Branche suchen möchte, und es ausgeschlossen ist so eine Stelle zu finden da es vom Gesetz her untersagt ist bei der Konkurrenz die selbe Tätigkeit auszuführen. Hätte Person A unter den oben geschilderten Voraussetzungen ein Sonderkündigungsrecht oder muss Person A sich an die vorgeschriebene gesetzliche Frist von 4 Wochen zum 1. oder 15. halten?

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge



Bei dem genannten Fall scheint es sich um ein Arbeitsverhältnis auf Abruf zu handeln. Hier ist der Arbeitgeber tatsächlich verpflichtet, Diensteinsätze vier tage vorher anzukündigen. Der Arbeitnehmer darf bei kurzfristigeren Ankündigungen auch ablehnen. Wenn er diese kurzfristigen Ankündigungen aber annimmt, ist dies kein Fehlverhalten des Arbeitgebers. Interessant wäre es zu wissen, ob eine Mindestarbeitszeit für eine Woche vereinbart wurde.

Die Erstattung von Reisekosten, sollte irgendwo schriftlich vereinbart worden sein, so dass es auch überprüfbar ist ob betrogen wurde. Ich würde einfach mal bei der Personalstelle, oder wer auch immer die Abrechnung schreibt, nachfragen. Vielleicht gibt es Gründe dafür, oder es ist einfach zu einem Fehler gekommen. Ansonsten wäre der Betriebsrat, falls vorhanden, die nächste Anlaufstelle.

Bei Betrug wäre, nach meinem Rechtsverständnis, sicher auch eine fristlose Kündigung möglich. Aber bis man dies nachgewiesen hat, eventuell zum Rechtsanwalt oder sogar zum Gericht muss, ist man mit der fristgerechten Kündigung wahrscheinlich längst durch. Nach einem neuen Job suchen kann man ja schon mal, selten findet man einen von einem Tag auf den anderen.

» dom227 » Beiträge: 31 » Talkpoints: 16,05 »


Person A hat nie einen schriftlichen Arbeitsvertrag bekommen in dem die ganzen Sachen geregelt worden sind. Eine Mindestarbeitszeit pro Woche ist nicht aufgestellt worden, auch das mit den Reisekostenabrechnungen ist nirgendwo schriftlich festgehalten worden. Als Zeuge würde Person A lediglich andere Mitarbeiter haben, die ebenfalls nur solche mündlich geschlossenen Arbeitsverträge haben.

Die Abrechnungen werden vom Firmeninhaber und Chef selbst geschrieben, es gibt keine Personalstelle da es sich um ein kleines Unternehmen mit weniger als 5 Angestellten handelt. Demnach gibt es auch keinen Betriebsrat an den Person A sich wenden kann.

Person A hat sich nun zu einer ordentlichen Kündigung entschieden mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen die auch fristgemäß zugegangen ist. Auf dieses Schreiben hat der Arbeitgeber per Telefon reagiert, dass Person A für die kommenden vier Wochen nicht mehr auf Arbeit erscheinen muss und der Arbeitgeber Person A direkt von der Minijobzentrale abmeldet. Person A wird sich die kommenden Tage wohl Rat von einem Rechtsanwalt einholen da das ganze ihm sehr komisch vorkommt, wäre dafür ein Arbeitsrechtler der richtige Ansprechpartner oder eher jemand der sich mit Finanzen als Schwerpunkt befasst?

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge



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