Katze in Mietwohnung - nur mündliche Zusage bekommen

vom 09.03.2012, 17:37 Uhr

Wie in anderen Threads bereits erwähnt werde ich bald umziehen. Mein Kater soll mitkommen und so habe ich, noch bevor ich einziehe, natürlich die Katze bei meinem Vermieter schriftlich beantragt. Mein Anschreiben enthielt neben dem üblichen blabla auch die Bitte, mir eine schriftliche Zusage oder auch Absage zu zusenden.

Nun habe ich heute mit meinem zukünftigen Hausmeister telefoniert, der direkt Kontakt mit dem Vermieter hat (das läuft über eine Firma, die der Vermieter an sich beauftragt hat und die scheinbar alle Vollmachten hat). Er war so freundlich direkt nachzufragen und meinte, dass man in der Wohnung generell Katzen halten darf und nur Hunde beantragen muss. Katzen machen ja auch eigentlich keinen Krach. Jedenfalls hat er mir mündlich zugesichert, dass der Kater mit kann. Ich habe direkt gefragt, ob ich wirklich keine schriftliche Zusage brauche, und er meinte, dass ich mich jederzeit auf ihn berufen darf.

Hat da jemand Erfahrung oder ebenfalls nur eine mündliche Zusage zur Wohnungshaltung von Katzen in einer Mietwohnung? Ich möchte keine Rechtsberatung, sondern nur Erfahrungen!

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» winny2311 » Beiträge: 15159 » Talkpoints: 4,91 » Auszeichnung für 15000 Beiträge



Als wir umgezogen sind habe ich ebenfalls erwähnt, dass ich eine Katze habe. Die Verwaltung meinte kein Problem, nur bei großen Hunden wäre es so. Als ich eingezogen bin, gab es keine Probleme und das nun schon seit fast zehn Jahren nicht. Dabei hatte ich auch nichts schriftliches in der Hand. Ich hatte einmal gelesen, dass wenn die Katze einmal in der Wohnung ist, diese eh nicht so leicht wieder raus muss, wenn der Vermieter dieses verlangt.

Ein Gesetz wurde auch gekippt, dass eine Klausel im Mietvertrag nicht enthalten sein darf, die eine Tierhaltung von Katzen oder Hunden nur dann erlaubt, wenn der Vermieter damit einverstanden ist. Also benötigst Du im Grunde gar keine Erlaubnis, sondern kannst die Katze in die Wohnung nehmen, wenn Du das willst. Gerade bei Kleintieren ist die Haltung unproblematisch, sodass die wenigsten Vermieter etwas dagegen haben.

» davinca » Beiträge: 2246 » Talkpoints: 1,09 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Ich kenne es so, dass eine mündliche Zusage schon eingehalten wird. Die Vermieter, die ich kenne, haben in der Regel nichts gegen Tiere und auch nicht in der vermieteten Wohnung. Es kommt eben auf die Größe des Tieres an. Wenn die potentiellen Mieter nachfragen, dann bekommen sie auch gleich eine Antwort, die dann Bestand hat. Da ist es egal, ob diese mündlich oder per Mail gegeben wird.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



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