Bei Nachnahme Annahme verweigern möglich?

vom 08.03.2012, 16:30 Uhr

Heute kam ein Paket für mich, welches ich am Montag bestellt hatte. Mittlerweile habe ich die Artikel aber woanders günstiger gekauft und habe somit die Annahme verweigert. Das war allerdings mein erstes Paket welches ich nicht angenommen habe. Kann mir jemand sagen ob ich das eigentlich so einfach durfte? Die Waren waren versandkostenfrei, lediglich hätte ich 2,00 Euro Nachnahme Gebühr bezahlen müssen.

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» alkalie1 » Beiträge: 5526 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 5000 Beiträge



Das hätte dir doch eigentlich dein Briefträger am besten mitteilen können. Ich denke, wenn du die Annahme anstandslos verweigern konntest und der Postbote dein Paket so wieder mitgenommen hat, dann wird das auch schon in Ordnung gewesen sein. Das Paket geht nun also an den Absender zurück und ich denke, dass es dann ganz normal wie eine Rücksendung behandelt werden wird.

Ich wüsste jetzt keinen Grund, warum du es nicht hättest nicht annehmen dürfen. Der Kaufvertrag kommt doch glaube ich erst mit Auslieferung der Ware zu Stande und in deinem Fall ist sie eben ganz einfach nicht ausgeliefert worden. Somit solltest du eigentlich keine weiteren Probleme mehr deswegen befürchten müssen.

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» olisykes91 » Beiträge: 5370 » Talkpoints: 24,75 » Auszeichnung für 5000 Beiträge


Ich habe vor einiger Zeit auch eine Annahme verweigert. Allerdings hatte ich halt nichts bestellt und es konnte geklärt werden, wie die Fehllieferung zustande kam. Das Ganze kam auch per Nachnahme und meine Postbotin hatte mir gesagt, das sie es eben erst mal in der nächsten Filiale hinterlegt. Von dort aus ging es dann aber an den Absender zurück, da ich es ja nicht abgeholt hatte. Allerdings war halt der Versender über den Vorgang in Kenntnis gesetzt.

Wie das nun mit einer Bestellung aussieht, welche du selbst getätigt hast, weiß ich nicht. Aber ich denke es wird so gehandelt, als wenn du eben von deinem Rückgaberecht gebraucht gemacht hast.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



Ich denke auch, dass eine Nichtannahme dann als Rücksendung gewertet wird. Es ist gewissermaßen vergleichbar mit dem späteren Zurücksenden eines Pakets. Zwar hast Du hier zwei Euro Nachnahmegebühr, die eigentlich nicht erstattungsfähig sind. Aber eventuell gibt es da eine Sonderreglung, dass auch diese zwei Euro bei sofortiger Rückgabe entfallen.

Bei Hermes habe ich mal ein Päckchen zurückgehen lassen. Eigentlich war das gar keine Absicht, aber die nehmen das Paket ja wieder mit, wenn sie einen mehrfach nicht antreffen und ich hatte mich nicht schnell genug bei der Versandzentrale gemeldet. Das war auch eine Nachname und es kamen später keinerlei Nachforderungen etc. auf mich zu.

» Zitronengras » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Aus meinem beruflichen Umfeld kenne ich es auch so, dass man die Annahme von Sendungen per Nachnahme problemlos verweigern kann. Das war sogar erst neulich der Fall als ein Versender die Stornierung einer Bestellung irgendwie nicht richtig in das Warenwirtschaftssystem eingetragen hatte und wir dann auf einmal eine Sendung geliefert bekommen sollten. Da wurde dann eben die Annahme verweigert und die Sendung ging ohne Kosten für uns zurück an den Absender. In dem Fall war es aber so, dass der Versender selbst den Tipp gab, die Annahme zu verweigern und entsprechend auch den Vorgang kannte als die Sendung zurück kam.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


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