Ständige Schreiben vom Anwalt, obwohl Rechnung beglichen!

vom 07.03.2012, 09:11 Uhr

Vor zwei Jahren ist Familie N. in eine Haus gezogen und hat kurz darauf einen Telefonanschluss mit Mühe und Not bei der Telekom gekündigt. Da gab es schon heftige Auseinandersetzungen, da die Telekom einfach nicht zu Kompromissen bereit war und teilweise waren sie so unfreundlich, dass einfach aufgelegt wurde. Nach etlichen Telefonaten wurde der Familie dann endlich gekündigt. Das ist aber eigentlich ein anderes Thema, nur so viel zur Vorgeschichte.

Nach der Kündigung standen keinerlei Rechnungen mehr aus und Familie N. hat dazu auch die Belege. Kurz darauf kam das erste Anwaltsschreiben, dass noch um die 60-70€ zu zahlen sind. Die Unterlagen der Familie sagen jedoch was anderes und der identische Betrag wurde überwiesen. Ein Anwaltschreiben nach dem anderen folgte und die Summe belieft sich dann irgendwann plötzlich auf 100€. Familie N. hat Kopien der Belege an die Anwaltskanzlei geschickt und etwa 3 Monate später kam dann wieder ein Schreiben des Anwalts. Die Belege wären nicht gültig und nicht nachvollziehbar. Es würde sich dabei wohl um eine andere Rechnung handeln und der Geldeingang könnte nicht gefunden werden.

Meiner Meinung nach ist die Familie N. 100%ig im Recht, sonst würden sie die Rechnung ja begleichen. Nun habe ich eben mal im Internet gestöbert und finde zahlreiche Informationen zu der Kanzlei und diese ziehen wohl immer so „krumme Dinger“ ab.

Wie würdet ihr euch denn an der Stelle von Familie N. verhalten? Der Betrag wurde schließlich schon vor über einem Jahr beglichen und Familie N. ist sehr verärgert!

» Lara2011 » Beiträge: 1466 » Talkpoints: 0,19 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Ich kann jetzt schlecht beurteilen, was da wirklich gelaufen ist, aber wenn so ein Anwalt mich ärgern würde, würde ich erst einmal die Telekom zwecks Kontenklärung kontaktieren, die haben den ja anscheinend wild gemacht. Ansonsten würde ich die Mahnungen abheften und mal abwarten, ob er aufgibt. Denn ob er einen Mahnbescheid erlässt oder gerichtliche Schritte vornimmt, ist ja erst einmal sehr zweifelhaft. Auch der Weg zur Verbraucherzentrale scheint mir sinnvoll, da der Herr ja schon bekannt ist.

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» Bellikowski » Beiträge: 7700 » Talkpoints: 16,89 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


Viel mehr als in der anderen Antwort schon gesagt kann ich da auch nicht hinzufügen. Wichtig erscheint es mir allerdings, nicht nur beim Unternehmen die Buchung suchen zu lassen und damit, wenn alles so gelaufen ist wie beschrieben, denjenigen mit der Lösung zu beauftragen der das Problem verursacht hat. Ich würde mich unbedingt auch an meine Bank wenden, um zu sehen ob die Buchung dort vielleicht fehlgeleitet wurde und das Geld eventuell tatsächlich nicht angekommen ist. Dort kann ja auch mal ein Irrtum passieren. Oder sie bestätigen die richtige Buchung und du hast wieder was gegen den Anwalt respektive dessen Forderung in der Hand. Allerdings möglichst bald machen, ich glaube es gibt Fristen bei der Bank wie lange man etwas genau nachvollziehen kann.

» leasmom » Beiträge: 290 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Das hört sich wirklich sehr merkwürdig an. Hat die Familie denn eine Rechtsschutzversicherung? Da die Reaktionen der Familie ja bisher nichts gebracht haben und diese den Geldeingang belegen kann, würde ich mir diesbezüglich einen Anwalt suchen. Diese kennen sich doch besser aus und können der Familie auch mitteilen, ob sie wirklich im Recht sind und wie sie nun weiter vorgehen sollten.

» Heuhaufenmonster » Beiträge: 284 » Talkpoints: 29,83 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Wenn man sich absolut sicher ist, dass hier keine Forderung mehr offen ist, dann sollte man sich entspannt zurück lehnen. Erst wenn dann ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt, ist es Zeit für eine Reaktion. Dann widerspricht man der Forderung. Wenn dann noch einer Geld von dir haben möchte, muss er dich schon verklagen.

Wen vertritt hier eigentlich dieser Anwalt? Ganz verstehen tue ich das nicht. Es gäbe natürlich, wenn man die Ruhe für Strategie 1 (oben) nicht hat, noch die Möglichkeit, innerhalb einer bestimmten Frist ein Prüfprotokoll gemäß TKG § 45 i zu verlangen. Damit kann man dann eine unberechtigte Forderung ganz schnell kaltstellen, weil die Kosten des Protokolls schnell den Wert der eigentlichen Forderung überschreiten oder gar nicht mehr möglich sind, was bei unklaren Forderungen dann natürlich eher vermieden wird. Nur müsste man dazu erst mal eine konkrete Forderung des Anbieters der Kommunikationsdienstleistung (TK) haben. Und ich verstehe in diesem Fall nicht, wie die Forderung nun konkret aussieht und wann und von wem sie gestellt wurde. Im Grunde bleiben für die Prüfprotokollanforderung nur 8 Wochen nach Forderungsstellung. Und das ist ja hier vermutlich vorbei. Aber das heißt noch nichts, dazu gleich noch.

So ein Schreiben auf eine Forderung würde ich etwa so formulieren:
"Hiermit lege ich gegen die Forderung des Betrages XYZ Widerspruch ein. Diese Leistung habe ich nie in Anspruch genommen. Ich fordere Sie hiermit auf, mir ein kostenloses Prüfprotokoll der technischen Prüfung gemäß TKG § 45i zu übermitteln. Einen Prüfbericht mit vorgefertigten Textbausteinen werde ich nicht akzeptieren (Amtsgericht Papenburg Urteil, Entscheidung vom 30.10.2008, Az. 4 C 247/08 ). Solange Sie diesen Nachweis nicht vorlegen, weise ich die Forderung zurück. Bis zum Eingang der entsprechenden Unterlagen mache ich bezüglich Ihrer o. a. Forderung von meinem Zurückbehaltungsrecht nach § 273 BGB Gebrauch."

Das möglichst nachweisbar verschicken. Im Zweifel steht man damit vor Gericht besser da, wenn der Anbieter der Erbringung des Protokolls nicht nachgekommen ist. Ein Einzelverbindungsnachweis wäre dabei übrigens kein Prüfprotokoll.

Was machen wir nun mit der Frist von 8 Wochen? Denn im Zweifel wird der RA einen darauf hinweisen, die Frist für das Verlangen des Protokolls sei abgelaufen. Je nach Umstand und dem bisherigen Briefverkehr und den kenne ich hier nicht genau, zieht man sich dann auf den Standpunkt zurück, man habe nie eine Rechnung des TK über diese Forderung erhalten und wisse nicht, wovon da gesprochen werde. Im Prinzip müssen die einem ja den Zugang der Forderung, also eine entsprechende Rechnung des Telekommunikationsanbieters nachweisen. Und die dürfte es ja, wie ich das verstehe, faktisch gar nicht geben. Und wie will man euch den Zugang eines Schreibens nachweisen, das nicht nachweisbar versendet wurde?

Insofern würde ich gleich noch vor das oben angedachte Schreiben einfügen: "Ich kann Ihre Forderung XYZ nicht nachvollziehen und verstehe nicht, auf welche Leistung sich diese Forderung bezieht. Eine entpsrechende Rechnung des Telekommunikationsanbieters liegt mir nicht vor. Die von Ihnen formulierte Forderung habe ich nie erhalten."

Das ist natürlich keine Rechtsberatung, aber so würde ich vorgehen, wobei ich die genauen Umstände natürlich nicht kenne und hier spekuliert habe.

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» Richtlinie2 » Beiträge: 1872 » Talkpoints: -0,63 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Ihr habt doch sicherlich Rechnungsnummern sowohl im Anwaltsschreiben wie auch auf den Belegen wo ihr die Rechnungen bezahlt habt. Vergleicht doch mal diese miteinander. Wenn sie übereinstimmen, dann würde ich ein Schreiben aufsetzen und dies nochmal zum Anwalt schicken. Wenn sie allerdings nicht übereinstimmen würde ich einen Rechnungsauszug dieser Zeit verlangen und dort könnt ihr dann sehen zu welchen Rechnungen die Nummern gehören und welche ihr bezahlt habt.

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» alkalie1 » Beiträge: 5526 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 5000 Beiträge


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