Stellenanzeige mit Einsendeschluß - was zählt?

vom 06.03.2012, 19:23 Uhr

Manche Stellenangebote haben ein Einsendeschluss - logisch. Immerhin gilt es ja auch, ein entsprechendes Auswahlverfahren einzuleiten, um so den passenden Arbeitnehmer zu finden. Oft heißt es, dass die Bewerbungsfrist an einem Freitag endet. Ich bin bis dato immer davon ausgegangen, dass diese in der Tat bedeutet, dass dann die Bewerbung vorzuliegen hat. Eine Freundin meinte jedoch, dass es doch wohl auf den Poststempel ankäme. Wer hat nun Recht? Wonach richtet man sich eher? Am Tag des Bewerbungseingangs oder am Tag des Poststempels?

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge



In der Regel ist in solchen Fällen auch angegeben, welches Datum im Endeffekt zählt. Es gibt nämlich durchaus beide Möglichkeiten. Wenn nichts dabei steht, würde ich eher davon ausgehen, dass das Datum des Poststempels zählt. Zumindest war das bei mir meistens so der Fall. Außerdem kann man es eben einfach besser "beweisen" und man muss sich auch nicht auf die Geschwindigkeit der Post verlassen. Im Zweifelsfall kann man dann eben eindeutig einen Blick auf den Poststempel werfen, wo man dann eben das Abgabedatum sieht. Beim Posteingang wäre das manchmal nicht ganz so eindeutig.

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» tournesol » Beiträge: 7760 » Talkpoints: 69,99 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


Ich kann dir aus recht zuverlässiger Quelle sagen, dass die Unterlagen zu dem Zeitpunkt vorliegen müssen. Allerdings zählt der komplette Tag, beziehungsweise so lange wie die Öffnungszeiten oder Geschäftszeiten sind. Ist also Einsendeschluss am 31.03., dann sollte ich meinen Brief schon ein paar Tage eher wegschicken. Und wenn ich es sehr eilig habe muss ich eben eine Versandart wählen, die schneller geht.

Würde tatsächlich der Stempel zählen, dann könnten immer noch nach Tagen oder teilweise sogar nach Wochen noch Briefe eintrudeln, die man alle dann noch nachträglich zum Auswahlverfahren hinzufügen muss. Das geht in der Form so eigentlich nicht wirklich. An den Universitäten ist es auch so, dass diese bis zum angegebenen Tag da sein müssen. Da macht sich niemand die Mühe und schaut bei denen die danach kommen noch nach den Poststempeln.

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» winny2311 » Beiträge: 15159 » Talkpoints: 4,91 » Auszeichnung für 15000 Beiträge



Es kommt definitiv immer wieder vor, dass für eine gesetzte Frist das Datum des Poststempels zählt. Ich habe hier ein Beispiel, wo man in der letzten Zeile als Hinweis auch hat, dass das Datum des Poststempels zählt. Es geht hier zwar nicht um ein Stellenangebot, aber es zeigt meiner Meinung nach durchaus, dass es diese Klausel immer wieder gibt. Es ist eben prinzipiell durchaus beides möglich, aber es sollte eben eigentlich angegeben sein.

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» tournesol » Beiträge: 7760 » Talkpoints: 69,99 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Sicher kommt es vor, dass auch der Poststempel zählt, aber meiner Erfahrung nach ist das eher die Ausnahme und dann wird das auch explizit erwähnt. Ich habe aber eher die Erfahrung gemacht, dass mit dem Bewerbungsschluss das Datum gemeint ist, an dem die Bewerbung der ausschreibenden Stelle vorliegen sollte. Das ist aber inzwischen auch schon oft genug auf der Ausschreibung vermerkt. Insgesamt ist aber immer ratsam, sich so schnell wie möglich für eine interessante Stelle zu bewerben, so dass die Unterlagen dann auch schon deutlich vor dem Bewerbungsschluss vorliegen.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


Dass das Datum des Poststempels zählt, habe ich bisher nur bei Gewinnspielen (Kreuzworträtsel, Sudokus, etc.) in den Zeitschriften meiner Oma gesehen. Sie hat regelmäßig an solchen Preisausschreiben teilgenommen und dabei habe ich dann immer gesehen, dass dort extra darauf hingewiesen wurde, dass bei dem Einsendeschluss auf das Datum des Poststempels geachtet wird. Bei Stellenanzeigen würde ich mich allerdings nicht darauf verlassen, dass das Datum des Poststempels reicht, damit die Bewerbung pünktlich genug beim Arbeitgeber eingeht. Bewerbungen würde ich nicht auf den letzten Drücker abschicken, sondern so, dass sie im Idealfall schon vor dem Einsendeschluss bei dem Arbeitgeber vorliegen.

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» Cologneboy2009 » Beiträge: 14210 » Talkpoints: -1,06 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


Die Antwort geht schon aus dem Wort „Einsendeschluss“ hervor. Das heißt, man kann bis zum genannten Datum die Sachen abschicken. Danach ist das nicht mehr möglich.

Anders ist es, wenn da steht „Eingangsdatum“. Dann ist das entsprechende Datum maßgebend, wenn etwas eingeht. Bewerbungsfrist ist nicht zu vergleichen mit Einsendeschluss. Die Bewerbungsfrist endet an dem angegebenen Tag. Alles was später eingeht, zählt nicht mehr.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge



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