Probearbeitszeit - Pflicht oder freiwillig?
In jedem Betrieb oder Unternehmen, von dem ich mal etwas gehört habe, war es schon so, dass es dort Probearbeiten gab. Die konnten mal vier Wochen, aber auch mal sechs Monate dauern. Sechs Monate sind natürlich schon heftig, vier Wochen hingegen gehen recht schnell um.
Mich interessiert aber, ob es eine Mindestzeit von einer Probezeit gibt, die gesetzlich verankert ist oder ob der Arbeitgeber selbst bestimmen kann, wie lang die Probezeit sein wird? Sollte letzteres möglich sein, bekommt dann jeder Arbeitnehmer die gleiche Probezeit oder kann da auch variiert werden?
Ich kenne es von meinem aktuellen Arbeitgeber, dass die Dauer der Probearbeit (also nicht die Probezeit in Arbeitsverträgen) von 3 Tagen bis 4 Wochen variiert. Die Unterschiede liegen darin begründet, dass verschiedene Arbeitsplätze unterschiedliche viele Fähigkeiten verlangen. So weiß jemand in der Kommissionierung in der Regel am dritten Tag, ob er sich der Tätigkeit gewachsen fühlt und auch die Kollegen können einschätzen, wie gut die Person in das Team passt. Jemand, der als Gebietsverkaufsleiter arbeiten möchte, der muss natürlich einen größeren Einblick in das Unternehmen haben und dazu auch mehrere Abteilungen durchlaufen. Bei 10 Abteilungen reichen 3 Tage nicht, da sind schon zwei Wochen recht knapp.
Die Probearbeit ersetzt natürlich keine gründliche Einarbeitung, die folgt in allen Fällen dann in den ersten Wochen des Arbeitsverhältnisses. Aber man kann halt schon erkennen, was der Arbeitnehmer leisten kann und der wiederum kann erkennen, ob der angestrebte Posten ihm zusagt.
Die Dauer der Probearbeit wird meist durch die Bewilligung durch die Agentur für Arbeit bestimmt. Denn immerhin möchte der potentielle Arbeitnehmer nicht mehrere Tage für lau arbeiten und der Arbeitgeber möchte nicht unbedingt für eine Arbeitnehmer zahlen, der nicht zur Aufgabe passt.
Ich kenne das eher so, dass ein Probearbeiten ein Tag dauert, maximal zwei Tage. Beobachtungen, die sich auf Mitmenschen aus dem direkten Umfeld beziehen, bestätigen das. Dass ein Probearbeiten deutlich länger geht, kenne ich so gar nicht und wenn ich bedenke, dass viele Arbeitgeber gar nicht für das Probearbeiten bezahlen, grenzt das ja schon an Ausbeute, mehrere Wochen am Stück für ein Unternehmen zu arbeiten und gar nichts davon zu haben. Ein Probearbeiten dient für mich nur dem Zweck, dass man für sich selbst herausfinden kann, ob man diesen Job machen und damit leben könnte oder eben nicht. Dafür reicht doch in der Regel ein Tag und kein Monat.
Ich denke hier ist die Rede von Probezeit und nicht von Probearbeiten. Letzeres dient wirklich nur zum gegenseitigen Kennenlernen und dauert, wenn überhaupt, nur wenige Tage.
Wichtiger ist die Probezeit. Während dieser Zeit können sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer ohne Angabe von Gründen das Arbeitsverhältnis kündigen. Meistens mit einer 14 tägigen Frist. Diese Probezeit ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Mindestdauer beträgt vier Wochen und die maximal mögliche Dauer ein halbes Jahr. Ganz auf eine Probezeit verzichten darf der Arbeitgeber also nicht, auch wenn in so manchem Arbeitsvertrag etwas anderes steht.
Der Hintergrund dazu ist, dass der Gesetzgeber dem Arbeitnehmer die Möglichkeit geben will, ohne Schwierigkeiten das Arbeitsverhältnis zu beenden, wenn die Stelle doch nicht die richtige für einen ist. Da man während der Probezeit aber grundlos gekündigt werden kann, gibt es die vorgeschriebene Höchstdauer. Ein Arbeitnehmer muss sich schließlich irgendwann auch mal sicher sein können, ein festes Arbeitsverhältnis zu haben.
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