Welche Voraussetzungen beim Überbrückungsgeld?

vom 05.03.2012, 19:07 Uhr

A ist arbeitslos und bekommt Arbeitslosengeld I. A bekommt Anfang des Monats sein Arbeitslosengeld. Zuletzt hat er sein Arbeitslosengeld am 1. März bekommen. Nun hat er ab dem 1. April wieder Arbeit. Aber den Lohn wird er erst am 15. Mai bekommen. Er wäre also 1 1/2 Monate ohne Geld. Kann er beim Arbeitsamt auch ein Überbrückungsgeld bekommen? Oder wo kann er es beantragen? Welche Voraussetzungen braucht man um Überbrückungsgeld zu bekommen?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Einen Anspruch auf Überbrückunsgeld haben nur Menschen die eine Existenz gründen und noch Arbeitslos gemeldet sind. Bei solchen Anliegen ist dafür nicht das Arbeitsamt zuständig, denn es besteht auch ein Arbeitsverhältnis und damit ist das eine Sache vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Man kann also das Gespräch suchen und so eine gemeinsame Lösung finden. Die meisten Arbeitgeber reagieren darauf auch mit Verständnis und zahlen einen Teil des Gehalts vorher aus.

Ich würde erst einmal auf diesem unverbindlichen Wege versuchen, ansonsten kann man auch zum Sozialamt gehen und dort Unterstützung beantragen für die Zeit bis das Gehalt eintrifft oder man leiht sich das Geld von der Bank mittels eines normalen Kleinkredites der wieder bedient wird wenn das Geld eingetroffen ist.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge


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