Wie Einkünfte aus dem Internet beim FA angeben?
Die meisten User hier, verdienen sich ja im Internet den einen oder anderen Euro dazu. Ob nun über Internetspiele, bei denen man Geld verdienen kann oder über Forenbeiträge oder durch Rezessionen zu Filmen und Büchern oder auch mit Erfahrungsberichten oder Blogs. Wobei die Unterschiede zum Teil auch in der Art der Bezahlung liegen. Einige Seiten bezahlen einem die verdienten Euros auf ein Bankkonto oder über Paypal aus. Andere Seiten verschicken Schecks. Und wieder andere Seite, bezahlen die verdienten Euros in Form von Gutscheinen aus, wie Talkteria.de auch.
Viele Seiten weisen daraufhin, dass die Vergütung als Einkünfte in der Steuererklärung deklariert werden müssen. Aber wo genau trägt man die Einkünfte ein? In den Bögen für die Steuererklärung ist ja meistens nur eine Zeile dafür vorhanden. Wenn man aber bei mehreren Diensten angemeldet ist, hat man ja auch mehr Posten. Fasst man die dann einfach zusammen und legt dann ein extra Blatt mit einer Auflistung dazu?
Und wie belegt man die Einkünfte? Normale Arbeitseinkünfte werden ja über die Steuerkarte angeben, die man logischerweise auch mit der Steuererklärung abgibt. Wobei reguläre Tätigkeiten in der Regel auf ein Bankkonto überwiesen werden und im Zweifelsfall so belegt werden könnten. Auch Sozialleistungen könnte man mit dem Bescheid oder halt eben mit den Kontoauszügen belegen.
Bei Geldeingängen durch Internetfirmen auf einem Konto, kann man das eventuell noch belegen. Aber reicht das dem Finanzamt? Es liegt ja weder ein Arbeitsvertrag noch sonst was vor. Und nicht alle Internetfirmen versenden eine E- Mail mit der Auszahlungsbestätigung. Sonst könnte man diese ja eventuell noch ausdrucken. Beziehungsweise was macht man, wenn man keinen Drucker hat?
Aber wie sieht das mit Gutscheinen aus. Wie belegt man die gegenüber dem Finanzamt? Die Gutscheine werden ja oftmals nur als E- Mail versendet. Dort steht dann auch nicht drin, dass dies die Vergütung für Dienstleistungen ist, die man Online getätigt hat. Die Amazon- Gutscheine werden zum Teil als Geschenkgutscheine versendet. Und Papiergutscheine behält ja meist das Geschäft ein, in dem man damit bezahlt. Oder muss man jeden Gutschein einscannen, um die Einkünfte zu belegen? Der Hinweis Geschenkgutschein kann doch alles mögliche bedeuten.
Die Einkünfte die man mit den von Ihnen besagten Methoden im Internet erzielt sind steuerlich den Einkünften aus Gewerbebetrieb zuzuordnen. Das heißt die Einkünfte müssen auf der Anlage G erklärt werden.
Als Nachweis dieser Einkünfte dienen natürlich Kontoauszüge oder jeder andere Beleg in denen ersichtlich ist, in welcher Höhe Einnahmen zugeflossen sind. Übrigens gibt sich das Finanzamt bei solch geringen Umsätzen mit einer formlosen Gewinnermittlung zufrieden, bzw mit einer Gewinnermittlung nach §4 Abs. 3 EStG (Einnahmeüberschussrechnung). Hier ist es meistens sogar nicht nötig Belege mit einzureichen, wenn die Gewinnermittlung insich schlüssig ist.
Die erworbenen amazon-Gutscheine oder ähnliches sind übrigens Geldwerte Vorteile die mit dem Wert des jeweiligen Gutscheines als Einnahmen anzusetzen sind. Bitte auch daran denken des jegliche Ausgaben angesetzt werden können! Also auch anteilige Internetkosten oder die Anschaffungskosten für einen PC oder Laptop. Auch Kosten für das häusliche Arbeitszimmer sind in diesen Zusammenhang absetzbar.
Es wird also im großen und ganzen ein Gewerbe betrieben. Eine passende Bezeichnung dafür wäre sicherlich "Internetdienstleistungen". Dies ist ein weitläufiger Begriff, sodass auch Einnahmen aus einen Blog oder ähnliches mit erklärt werden können.
Wenn die Einkünfte aber als Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb zugeordnet werden sollen, müsste man ja auch ein Gewerbe angemeldet haben. Im letzten Absatz wurde da Internetdienstleistungen genannt. Kann man aber das Schreiben in Foren wie Talkteria, wirklich als Dienstleistung ansehen?
Die Gutscheine von Talkteria werden, wie man mir erzählt und auch gezeigt hat, als Geschenkgutscheine versendet. Ähnlich sieht es wohl auch mit den Gutscheinkarten von Ikea, Media- Markt und Aral aus. Kann man Geschenke als Einnahmen verbuchen? Und der Wert der Geschenkkarten steht ja auch nicht immer drauf, wenn ich das richtig weiß, da die Geschenkkarten ja immer wieder neu bebucht werden können. Wie belegt man also den Empfang eines Geschenkes, auf dem teilweise noch nicht mal der Preis drauf steht?
Die Einkünfte aus dem Internet kann man in der Regel als minimaler Zusatzverdienst bezeichnen und keiner wird dies wohl professionell aufziehen. Daher braucht man die Einkünfte auch nicht in der Steuererklärung geltend machen. Denn wenn man einen 400-Euro-Job hat, braucht man ja auch keine Steuern bezahlen.
Was ich mich hier schon einmal gefragt habe, wo mir hoffentlich jemand helfen kann ist, ob man wirklich alles beim Finanzamt anmelden muss. Ich meine, Gutscheine kann doch kein Finanzamt nachverfolgen?! Ich denke auch nicht, dass das Finanzamt wirklich Probleme bereiten wird, wenn man Gutscheine, wie von einer Seite wie hier, geschenkt bekommt, oder sehe ich dies falsch?
Wie ist es mit anderen Seiten? Bedeutet, ich bin teilweise auch auf Ciao und Dooyoo unterwegs. Bei Dooyoo verdiene ich natürlich ebenfalls "nur" Gutscheine, die eigentlich auch nie jemand vom Finanzamt nachverfolgen kann. Aber wie sieht es bei Ciao aus? Ich kriege monatlich eine Überweisung von Ciao, die ca. 50 Euro beträgt. Dann frage ich, muss ich diese ehrlich beim Finanzamt melden. Ich meine, es handelt sich ja nur um 50 Euro und nebenbei mache ich so wieso nichts, außer zur Schule zu gehen.
Somit stellt sich meine Frage, ob ich wirklich die Gutscheine beim Finanzamt angeben muss und das Geld von Ciao auch? Was ist, wenn ich dies eigentlich nicht mache? Kann ich dann mit erheblichen Strafen rechnen, wobei ich gar kein Verdienst habe und es nebensächlich im Internet verdiene? Wäre super, wenn mir jemand helfen könnte, der damit größere Erfahrung hat, denn mich hat diese Frage schon immer unter den Fingernägeln gejuckt.
@Dennus: Gio wird die Kosten für die Gutscheine aber selbst bei seiner Abrechnung gegenüber dem Finanzamt angeben müssen. Diese können sich zwar damit zufrieden geben, wenn dann dort steht, dass Gutscheine im Wert von XXX Euro ausgegeben wurden. Aber sie können auch eine detaillierte Auflistung verlangen. Und dann erscheint dein Name vielleicht zehn Mal mit je 25 Euro.
Nun wird man bei dem Finanzamt, wo du steuerlich geführt wirst, nachfragen, ob du auch brav deine 250 Euro angegeben hast. Wird das verneint, so wirst du Post bekommen und zur Kasse gebeten. Allerdings kannst du eben auch deine Kosten dagegen rechnen, so dass deine 250 Euro eben nur noch 200 Euro sind. Welche aber dennoch versteuert werden müssen.
@kowalski6: Wie kommst du denn auf diese Einstellung, dass niemand professionell im Internet Geld verdient? Ich zum Beispiel habe diverse Einkünfte aus dem Internet, welche einen professionellen Hintergrund haben. Sind auch alle ordentlich beim Finanzamt abgerechnet.
Punktedieb hat geschrieben:@Dennus: Gio wird die Kosten für die Gutscheine aber selbst bei seiner Abrechnung gegenüber dem Finanzamt angeben müssen. Diese können sich zwar damit zufrieden geben, wenn dann dort steht, dass Gutscheine im Wert von XXX Euro ausgegeben wurden. Aber sie können auch eine detaillierte Auflistung verlangen. Und dann erscheint dein Name vielleicht zehn Mal mit je 25 Euro.
Nun wird man bei dem Finanzamt, wo du steuerlich geführt wirst, nachfragen, ob du auch brav deine 250 Euro angegeben hast. Wird das verneint, so wirst du Post bekommen und zur Kasse gebeten. Allerdings kannst du eben auch deine Kosten dagegen rechnen, so dass deine 250 Euro eben nur noch 200 Euro sind. Welche aber dennoch versteuert werden müssen.
Wir gehen jetzt aber davon aus, dass ich noch Schüler bin und keine weiteren Einkünfte habe. Bedeutet im Klartext, dass ich schon nichts zu versteuern habe. Wenn ich jetzt aber hier im Forum aktiv bin und einen 250€ Gutschein geschenkt bekommen und Gio meine Daten Preis geben muss und ich kriege Post, dann kann man mir doch eigentlich nicht viel antun. Ich meine, wenn ich einen 400 Euro Basis Job habe, dann werden diese schließlich auch nicht versteuert, da ich im Monat bis zu 400 Euro verdienen darf, ohne Steuern dafür zu bezahlen. Und trotzdem könnte mir das Finanzamt schreiben und verlangen, dass ich etwas nachzahle, nur weil ich einen Betrag unter 400 Euro geschenkt bekomme? Ich meine, wie viele Leute machen dies schon? Und mich würde mal interessieren, bei wie vielen Leuten das Finanzamt schon wegen Mini Beträge wie 25€ hinterher war.
Das Finanzamt kommt auch wegen kleinerer Beträge. Die treiben wirklich jeden Cent ein. Da gab es schon genug Fälle, welche durch die Medien gingen. Und wenn das Finanzamt nichts von dir will, kann man eventuell auch mit der Agentur für Arbeit Probleme bekommen, da dort auch alle Nebeneinkommen angegeben werden müssen.
Also ganz so einfach, von wegen ich bin Schüler, mir kann niemand was, ist es im Einzelfall nun auch nicht. Mag bei dir vielleicht nicht zutreffen, aber bei anderen wieder schon. Und da sind eben 25 Euro als Gutschein schnell ein Problem, selbst wenn es nur einmal im Jahr ist.
Okay, dann bin ich schon einmal einen Schritt schlauer. Ich habe schließlich auch schon gehört, dass es einen Unterschied zwischen "zusätzlichen Verdienst" und einen "Hobby nachgehen" gibt. Da ich dies hier natürlich eher als Hobby sehe und ich nebenbei ein paar Prämien verdiene, sehe ich es nicht unbedingt als zusätzliche Einnahme, wobei es im Grunde genommen natürlich auch eine ist. Aber bei mir ist es ja nicht einmal eine zusätzliche Einnahme, sondern überhaupt erst einmal eine Einnahme, die nicht mal in Geld ausgezahlt werden kann, sodass ich damit mein Konto füllen könnte.
Ich würde mich auch fragen, wie ich überhaupt angeben soll, dass ich an Seiten wie hier, manchmal Gutscheine bekomme. Ich meine, ich kriege schließlich keine Briefe vom Finanzamt, da ich halt auch keine Einnahmen habe. Nur meine Eltern bekommen diese Zettel vom Finanzamt und von mir steht da nur eine kleine Spalte, und dort müsste ich ALLE Gutscheine eintragen, die ich je Monat "verdient" habe, damit ich mich nicht strafbar mache? Ich meine, natürlich verstehe ich das Finanzamt, aber ich sehe es eher als ein Hobby und nicht als zusätzliche Einnahme(n).
Dennus hat geschrieben:[...] Da ich dies hier natürlich eher als Hobby sehe und ich nebenbei ein paar Prämien verdiene, sehe ich es nicht unbedingt als zusätzliche Einnahme, [...] Aber bei mir ist es ja nicht einmal eine zusätzliche Einnahme, sondern überhaupt erst einmal eine Einnahme, die nicht mal in Geld ausgezahlt werden kann, sodass ich damit mein Konto füllen könnte.
Ich würde mich auch fragen, wie ich überhaupt angeben soll, dass ich [...] manchmal Gutscheine bekomme. [...] ich kriege schließlich keine Briefe vom Finanzamt, [...] Ich meine, natürlich verstehe ich das Finanzamt, aber ich sehe es eher als ein Hobby und nicht als zusätzliche Einnahme(n).
Also Dennus, ich würde das exakt so wie oben im Fall des Falles an das Finanzamt schreiben. Dann kommst du unter Garantie in das "Steuerjahrbuch 2012 - Die lustigsten Ausreden des Jahres". Motto: "Was wollt ihr denn, ich habe doch gar keinen Briefkasten!"
Die bittere Realität ist: Ja, das Finanzamt ist bei solchen Dingen im Prinzip dabei. Sogar u. U. schon dann, wenn du ein privates Veräußerungsgeschäft mit Gewinn machst (Ebay). Tröstend ist da nur, dass die Steuern ja letztlich uns allen wieder zugute kommen. Dass das in vielen Fällen eigentlich nur Mehrarbeit "für Noppes" bedeutet, weil man am Ende gar nicht in einen steuerrelevanten Bereich kommt, ist natürlich lästig. Bei vielen ist das aber nicht so und dann zahlt man eben die paar Prozent Steuern. Wer zu viel Zeit in Foren verbringt, gehört ohnehin meist nicht zu den Großverdienern. Also hau weg die paar Prozent und schlafe ruhiger.
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