Urlaubslösung bei zwei Jobs
Angenommen, M. hat einen Job, bei dem etwa 30 Stunden die Woche gearbeitet wird und zusätzlich hat M. noch einen Job auf vierhundert Euro-Basis, den M. frei ausüben kann. Die Arbeit muss binnen eines gewissen Zeitraums erledigt sein und somit ist M. relativ flexibel und vor allem kommen diese beiden Jobs sich nicht in die Quere, was M. recht wichtig war.
Jetzt ist es aber so, dass M. bei der nebenberuflichen Tätigkeit Urlaub beantragt hat, welcher auch bewilligt wurde. Jedoch wurde M. gesagt, dass er sich dann für den gleichen Zeitraum ebenfalls bei der hauptberuflichen Tätigkeit Urlaub nehmen müsse. M. war nun etwas erstaunt, da es nur darum ging, mal etwas kürzer zu treten. Wegfahren wollte M. nicht. Somit hat M. erst einmal seinen Urlaub wieder zurückgezogen, um dies dann noch vorerst mit dem anderen Arbeitgeber zu klären.
Wie ist es nun richtig? Hat der Arbeitgeber der Nebenbeschäftigung Recht? Wie würde es sich verhalten, wenn M. bei seinem Hauptberuf den Urlaub beantrage und währenddessen in der Nebentätigkeit arbeitet? Wird M. da irgendwie von beiden Arbeitgebern überprüft? Welche Möglichkeit hat M. noch, wenn er nun unterschiedlichen Anspruch auf Urlaub hat? Arbeitgeber A gewährt ihm 30 Tage Urlaubstage im Kalenderjahr, Arbeitgeber B jedoch nur die Mindestanzahl von 24 Tagen.
Eigentlich müsste man ja bei beiden Arbeitgebern Urlaub einreichen und hoffen, dass man bei beiden diesen Zeitraum genehmigt bekommt. Beziehen sich die 30 Tage Urlaub denn überhaupt auf die Teilzeitstelle oder ist das die Anzahl an Tagen, die einer Vollzeitstelle entsprechen würde? Da müsste man nämlich auf die 30h/Woche herunter rechnen.
Im Arbeitsvertrag wird meistens ausgeschlossen, dass man während des Urlaubs für einen anderen Arbeitgeber tätig ist. Wenn das in den Arbeitsverträgen steht, dann müsste man nochmal lieb nachfragen, ob man nicht doch darf. Ansonsten stellt sich aber ohnehin die Frage, ob die Arbeitgeber überwachen können, was ihr Mitarbeiter im Urlaub macht. Mitbekommen würden sie es wahrscheinlich nicht.
Der Arbeitgeber ist hierbei grundsätzlich im Recht. Der Urlaub hat ja auch den Sinn, dass man mal entspannt und regeneriert und anschließend wieder frisch und einsatzbereit ist. Nutzt man den Urlaub nun nicht, wie vorgesehen, zur Entspannung, sondern zum Arbeiten, kann es halt zu einer Beeinträchtigung der Arbeitsleistung kommen.
Da der Mini-Job ja wohl eher zeitlich flexibel ist, lohnt es sich möglicherweise da mal anzusetzen. Vielleicht kann man mit diesem Arbeitgeber vereinbaren, die geleisteten Stunden etwas flexibler zu buchen. Etwa in eine andere Woche oder auf das Wochenende. Bei einem solchen Nebenjob besteht eher die Chance, dass sich der Arbeitgeber auf so etwas einlässt.
Ich glaube, wenn man studiert sind die Arbeitgeber da weniger hinterher. Als ich noch studiert habe, hatte ich auch zwei Jobs, wobei ich da nur selten bei beiden Jobs gleichzeitig Urlaub hatte. Das lag einfach daran, weil eine richtige Erholung oder ein Verreisen zum Beispiel in der Klausurphase gar nicht möglich gewesen wäre und ehrlich gesagt hat sich nie ein Arbeitgeber dafür interessiert, was ich bei Urlaub mache und wie das dann bei der anderen Stelle aussieht, dabei habe ich das von Anfang an klar kommuniziert, dass ich eben zwei Jobs hatte.
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