Das erste Kind des Partners indirekt mitfinanzieren
Herr und Frau A. sind verheiratet und haben ein gemeinsames Kind. Herr A. hat aus einer vorherigen Beziehung ein weiteres Kind. Das Kind von Herrn A. wohnt 14 Tage bei Familie A und dann 14 Tage bei der Mutter.
Herr A. hat geerbt und von dem Erbe ein kleines Häuschen gekauft. Im Grundbuch steht er als alleiniger Besitzer drin. Er selbst geht einer selbstständigen Tätigkeit nach und das Gehalt schwankt jeden Monat. Frau A. hat keine volle Stelle. Mit den beiden Gehältern kommt die Familie gerade so über die Runden.
Das Kind von Herrn A. hat aufwendige Hobbys. Es hat eine Reitbeteiligung und geht auf eine Privatschule. Herr A. kommt bei fast allem für die Hälfte der Kosten auf. Für das gemeinsame Kind von Herrn und Frau A. bleibt da aber kaum Geld übrig. Das Gehalt von Frau A. fließt unter Anderem auch in die nötigen Reparaturen am Haus mit ein.
Frau A. mag das Kind von ihrem Mann sehr gerne und die beiden haben ein inniges Verhältnis. Trotzdem bedauert sie es oft, dass sie ihrem Kind halt nicht so viel ermöglichen kann. Sie denkt auch an die Zukunft ihres Kindes. Da das Haus nur auf ihrem Ehemann läuft, ist es ja sein Vermögen. Im Endeffekt finanziert sie ja aber das Haus mit. Wobei sie von dem Geld halt auch gerne mal ihrem Kind ein Hobby finanzieren würde. Und Frau A. halt auch gerne Geld für die Ausbildung ihres Kindes zurück legen würde, was halt nicht möglich ist, weil halt vom Einkommen des Mannes, die Bedürfnisse seines Kindes finanziert werden. Auch wenn Herr A. stirbt, hätte das gemeinsame Kind nur Nachteile, da die Mutter nicht mit im Grundbuch eingetragen ist.
Wie könnte man das finanzielle Ungleichgewicht ausgleichen? Oder sieht Frau A. das nur zu eng?
Das Kind von Herrn A. hat aufwendige Hobbys. Es hat eine Reitbeteiligung und geht auf eine Privatschule. Herr A. kommt bei fast allem für die Hälfte der Kosten auf. Für das gemeinsame Kind von Herrn und Frau A. bleibt da aber kaum Geld übrig.
Da würde sich z.B. die Frage stellen, ob denn das Kind unbedingt so aufwändige Hobbys haben muss und ob Herr A diese unbedingt zur Hälfte finanzieren muss? Unterhaltsleistungen müssen zwar für eine Erstausbildung, nicht aber für teuere Freizeitaktivitäten gezahlt werden.
Ich denke, dass nicht erwartet werden kann, dass Herr A die Reitbeteiligung mitfinanziert.
Da das Haus nur auf ihrem Ehemann läuft, ist es ja sein Vermögen. Im Endeffekt finanziert sie ja aber das Haus mit.
Könnte man Frau A nicht auch im Grundbuch eintragen lassen, so dass das Haus beiden jeweils zur Hälfte gehört? Herr A kann ihr doch das Haus zur Hälfte übertragen. Aber wenn Herr A stirbt, würde sie als Ehefrau doch ohnehin das Haus mit erben, sie würde dann mit dem gemeinsamen Kind und dem vorherigen Kind eine Erbengemeinschaft bilden. Oder Herr A hält eben testamentarisch fest, dass das Haus an die Frau gehen soll.
Darüber hinaus würde ich sagen, dass man nicht aus dem Nichts heraus mehr Geld herbeizaubern kann. Einsparpotential würde sich auf jeden Fall ergeben, wenn A nicht die teuren Hobbys des vorhergehenden Kindes mitfinanzieren würde. Aber wenn er das gern weiter übernehmen möchte, dann hilft nur, dass entweder die neue Frau A doch in größerem Stundenumfang arbeiten geht oder man eben mit der Situation lebt.
Ich würde in jedem Fall verlangen auch im Grundbuch zu stehen und außerdem sollte das Geld was da ist so aufgeteilt werden, dass beide Kinder gleichberechtigt sind. Es geht ja nicht, dass das eine Kind nur Vorteile und das andere Kind nur Nachteile daraus zieht. Da sollte ein klärendes Gespräch her und in jedem Fall sollte auch dem 2. Kind ermöglicht werden, Hobbys zu haben und diesen nachgehen zu können. Ich würde das als Mutter aber auch gar nicht mit mir machen lassen, denn man solle schon ein gutes Gleichgewicht herstellen. Erstens entsteht so sehr schnell Neid und Eifersucht und außerdem ist es für das Kind eine starke Belastung. Ich weiß ja nicht in welchem Alter das 2. Kind in deinem Beispiel ist, aber sobald es alles mitbekommt, wird es sicherlich auch fragen, warum das eine Kind alles darf und diesem alles ermöglicht wird und ihm selbst nicht.
In diesem Fall sind ja mehrere Probleme, welche man einzeln betrachten sollte. Zum einem die beiden Kinder. Da ist es an Frau B ihrem Mann aufzuzeigen, wie ungleich die Kinder behandelt werden. Und da gibt es nur zwei Möglichkeiten. Entweder werden vom ersten Kind die Ausgaben gekürzt und damit eben ein Hobby abgeschafft oder man muss eben das Einkommen erhöhen, damit das zweite Kind auch mehr Geld für Hobbys zur Verfügung hat.
Dann das geerbte Haus. So wie es jetzt ist, mit Herrn A als Alleinbesitzer, bekommt im Fall der Fälle die Frau 50 Prozent und die andere Hälfte müssen sich die Kinder teilen. Würde Herr A seine Frau als gleichberechtigte Besitzerin mit eintragen lassen, dann hätte sie später 75 Prozent und die Kinder teilen sich die anderen 25 Prozent. Allerdings ist es fraglich, ob Frau B, egal welche Variante man wählt, das Haus auch weiterhin finanzieren kann.
Denn ich vermute einfach mal, dass das ältere Kind von Herrn A dann seinen Erbanteil ausgezahlt haben möchte, was ja eine zusätzliche Belastung wäre. Ob Frau B über ihren Mann im Fall seines Ablebens auch finanziell abgesichert ist, wissen wir nicht und müssen somit von dem jetzigen Einkommen ausgehen. Das in einer Ehe auch ein Erbe von beiden Seiten quasi weiterfinanziert wird, ist ja nicht weiter ungewöhnlich.
Allerdings muss Frau A dringend mit ihrem Mann reden, weil alles sehr ungleich verteilt wird. Zum Einen sollte da mehr Gerechtigkeit an den Tag gelegt werden und zum Anderen sollte auch dringend etwas getan werden, damit das Gesamteinkommen der Familie erhöht werden kann. Wobei da auch beide Seiten gefragt sind.
Den Vorschlag, das Herr A über ein Testament seine Frau zum Alleinerben macht, kann man so auch nicht stehen lassen, da es schlichtweg nicht möglich ist. Beide Kinder haben ein Erbrecht, was man ihnen, so nicht einfach verwehren kann. Das würde dann später nur Streitigkeiten mit sich bringen. Welche Möglichkeiten Herrn A da zur Verfügung stehen, um seine Frau lebenslang das Wohnrecht zu sichern, kann aber ein Notar wesentlich besser erklären und auch schriftlich festhalten.
Link dieser Seite https://www.talkteria.de/forum/topic-182646.html
Ähnliche Themen
Weitere interessante Themen
- Palmen Pflanzen - brauche Tipp / Empfehlung 1107mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: Triops · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Garten & Pflanzen
- Palmen Pflanzen - brauche Tipp / Empfehlung
- Gartenbambus im Treppenhaus überwintern? 1156mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: ZappHamZ · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Garten & Pflanzen
- Gartenbambus im Treppenhaus überwintern?
- Intimrasur - Bekomme immer Pickel! 1551mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: Wifey · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Fingernägel, Haut & Haare
- Intimrasur - Bekomme immer Pickel!
- Anleitung für Star Frisur 1189mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: Osterhasi · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Fingernägel, Haut & Haare
- Anleitung für Star Frisur
- Ist Sprühwachs für die Haare schädlich? 2376mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: winny2311 · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Fingernägel, Haut & Haare
- Ist Sprühwachs für die Haare schädlich?