Pflichten des Begleiters bei Führerschein ab 17?

vom 04.03.2012, 14:21 Uhr

Hier habe ich ja bereits eine Frage gestellt Wer will denn ein Fahren in Begleitung kontrollieren? . Dabei ist mir eingefallen, dass die Begleiter ja bestimmt auch Pflichten haben. Aber wo sind die Pflichten festgesetzt und wie kann ein Begleiter eingreifen? Wie gefährlich ist das Eingreifen? Ich kann mir vorstellen, dass es gefährlich werden kann, wenn der Begleiter einfach in das Lenkrad greift. Bremsen kann ja der Begleiter nur in einem Fahrschulwagen. Aber wie sollte denn ein Begleiter im Notfall eingreifen?

Sind die Begleiter denn wirklich nur Statisten, die nur mündlich eingreifen können? Werden die Begleiter denn wenigstens von der Fahrschule informiert, was sie in dem Jahr machen müssen, wenn sie als Begleiter eingetragen sind? Welche Pflichten hat der Begleiter genau?

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» MissMarple » Beiträge: 6786 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



Da wäre zum Beispiel das der Begleiter mindestens 30 Jahre alt sein muss und seid mindestens 5 Jahren einen Autoführerschein besitzen muss. Der Begleiter darf auch maximal 3 Punkte n Flensburg haben und er muss namentlich im BF 17 Führerschein "verankert" werden. Weiterhin darf er, wenn er mit dem BF 17 Besitzer fährt maximal 0,5 Promille haben, der Fahrer muss 0 Promille haben, erst ab seinem 21. Geburtstag darf er einen Alkoholspiegel von maximal 0,5 Promille haben. Bei Problemsituationen kann der Begleiter so gut wie nie eingreifen und die Situation klären, er kann höchstens sagen was der Fahrer machen soll. Infomaterial oder Kurse kann der Begleiter in einer Fahrschule nicht machen, kaum einer würde sowas überhaupt machen.

» Techniklover » Beiträge: 394 » Talkpoints: 11,83 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Zunächst muss der Begleiter ein Mindestalter erfüllen und eine gewisse Fahrpraxis vorweisen könne, wie Techniklover schon schrieb. Durch die geringe Punktezahl in Flensburg ist auch relativ sichergestellt, dass es sich um einen verantwortungsbewussten und reifen Fahrer und Verkehrsteilnehmer handelt.

Das direkte Eingreifen ist nicht das, was das begleitete Fahren ermöglichen soll! Der Fahrer hat schließlich seine reguläre Fahrprüfung bestanden, welche sich in keinem Details von der Fahrprüfung von Schülern unterscheidet, welche über 18 Jahre alt sind. Die Fähigkeit, das Fahrzeug sicher und unfallfrei zu führen ohne andere Verkehrsteilnehmer zu gefährden ist somit bescheinigt. Was jedoch dennoch einem sehr jungen Fahrer fehlen kann ist das Selbstvertrauen und Wissen, wie eine bestimmte Situation zu handhaben ist, denn dieses erhält man im Wesentlichen durch Erfahrung. Ein erfahrener Beifahrer beziehungsweise Begleiter kann hier mit hilfreichen Tipps dem Fahrzeugführer helfen.

Es ist nicht so, dass die Begleitung ein zweiter Fahrlehrer ist, denn fahren kann der Jugendliche selbst. Er soll lediglich Tipps geben und dem Fahranfänger helfen, bestimmte Situationen kennenzulernen und dann richtig zu handeln.

» sYmo » Beiträge: 80 » Talkpoints: 1,81 »



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