Geschäftsessen - Gibt es generelle Einschränkungen?
Hier habe ich von A berichtet .Geschäftsessen in eigener Wohnung steuerlich absetzbar? A würde auch gerne wissen, welche generelle Einschränkungen es bei Geschäftsessen gibt. Was kann abgesetzt werden und was nicht? Wisst ihr, was man genau beachten muss bei Geschäftsessen, wenn man selbstständig ist? Gibt es Internetseiten, wo man sich genauer erkundigen kann? Was ist besonders relevant?
Grundsätzlich ist erst einmal egal, wen man hier bewirtet. Gut ist es sicherlich, wenn man Kunden bewirtet, die schon auf Rechnungen auftauchen, aber auch potentielle Kunden kann man natürlich bewirten. Relevant ist, dass die Ausgaben angemessen sind. Wenn ich insgesamt monatlich tausende Euro für Geschäftsessen ausgebe, dann ist das schon unglaubwürdig und da kommen dann zu Recht Fragen auf.
Wichtig ist auch, dass man die Form einhält. Unbedingt vermerkt werden müssen so auf dem Beleg, dass es sich um ein Geschäftsessen handelt und auch der Anlass des Geschäftsessen (zum Beispiel: Projektvorstellung). Auf der Rechnung sind meistens ja sowieso schon drauf, wo das Ganze stattgefunden hat und das Datum. Wenn nicht, muss man auch das noch hinzufügen.
Die Teilnehmer des Geschäftsessens müssen alle unterschreiben. Außerdem sollte man den vollständigen Namen und die Firma der Kunden oder der Geschäftspartner mit auflisten. Der Zahlende selbst muss natürlich auch unterschreiben. Gut sichtbar sollte auch der Betrag der Ausgabe sein. Am besten unterstreicht man das Ganze nochmal. Ideal ist, wenn man die Steuernummer oder Umsatzsteuer - Ident.Nr des Restaurants hinzufügt.Das vergessen die meisten, genauso wie die komplette Adresse des Restaurants.
Beim Geschäftessen muss man auf jeden Fall jemanden bewirten, bei dem ein wirtschaftlicher Zusammenhang besteht. Man kann nur 70 Prozent der Kosten absetzen und diese dürfen natürlich nicht aus dem Rahmen fallen. Außerdem muss man Ort, Zeit, Namen und Anlass der Bewirtung sowie die Höhe der Bewirtung gesondert aufzeichnen. Nachzulesen ist dies in § 4 (5) Nr. 2 EStG.
Bei Geschäftsessen in Restaurant sollte man sich vom Restaurant immer eine entsprechende Rechnung geben lassen, zumeist als Finanz- oder Steuerrechnung bekannt.
Diese besteht aus der normalen Rechnung, also den bestellten Sachen plus Kosten, sowie dem Rechnungskopf, bestehend aus Name und Adresse sowie der Umsatzsteuer-ID bzw. Steuernummer des Restaurant sowie dem Datum. Auf der Rückseite befindet sich dann auch immer ein Feld, in dem man die Namen der bewirteten Gäste eintragen kann bzw. sollte.
Wichtig ist, dass der Netto-Betrag nur zum Teil steuerlich geltend gemacht werden kann, während die extra ausgewiesene Umsatzsteuer vollständig von der Steuer abgesetzt wird. Das folgt aus dem Umstand, dass der Netto-Betrag der Einkommensteuer und damit deutschem Recht unterliegt, während der Umsatzsteuerbetrag dem EU-Recht unterliegt.
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