Geschäftsessen in eigener Wohnung steuerlich absetzbar?
A ist selbstständig und hat für den nächsten Monat ein Geschäftsessen in der eigenen Wohnung geplant. A´s Frau wird die Bewirtung übernehmen. Aber teilweise wird auch ein Catering das Geschäftsessen ausrichten. Kann A dieses Essen, welches ja nicht in einer Gaststätte stattfindet auch von der Steuer absetzen? Was muss A beachten? Was kann A von der Steuer absetzen?
Den Teil den die Cateringfirma übernimmt, kann man natürlich absetzen als Geschäftsessen. Die Geschäftspartner oder potentiellen Kunden müssen dann natürlich trotzdem auf der ausgehändigten Rechnung unterschreiben. Sicherlich kann A auch versuchen, den anderen Teil abzusetzen. Dazu müsste ein extra Kassenzettel vorhanden sein, auf dem auch wirklich nur die Lebensmittel stehen, die für das Essen bestimmt sind. Büroartikel oder eventuell privat gebrauchter Babybrei wäre da natürlich ungünstig. Auch hier müsste man alle beteiligten unterschreiben lassen und vorher hinzufügen, dass es sich hier um Lebensmittel für das Geschäftsessen handelt, welche selber angerichtet wurden und als Ergänzung zum Catering dienen.
Durchbekommen würde man das auf jeden Fall, wenn es stimmig ist. Wenn auf der Rechnung zum Beispiel steht, dass die Hauptspeise geliefert wird und auf der Einkaufsliste Zutaten für zum Beispiel eine Nachspeise und Getränke stehen. A sollte wirklich bedenken, dass alles Hand und Fuß haben muss.
Vorsicht bei der Bewirtung von Geschäftsfreunden in der eigenen Wohnung! Hier geht das Finanzamt regelmäßig davon aus, dass für die Bewirtung auch private Gründe mitspielen und erkennt deshalb derartige Aufwendungen prinzipiell nicht als Betriebsausgabe an.
Lieber in ein Restaurant oder Gaststätte gehen und darauf achten das alle Formalien penibelst erfüllt werden. Auch sind diese Bewirtungskosten nach dem Gesetz nur zu 70% Betriebsausgaben. Der Rest ist privat veranlasst.
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