Krank im Nachtdienst und die Zuschläge?
Frau A. arbeitet in einem Beruf, in dem Schichtdienst gemacht wird. Für die Nachtarbeit gibt es eine Schichtzulage, die auch tariflich fest gelegt sind. Nun war Frau A. im letzten Monat ein paar Tage krank. Laut Dienstplan hätte sie an den Tagen Nachtdienst gehabt. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für den Zeitraum hat sie vorgelegt.
Nun hat sie den Lohn und die Gehaltsabrechnung für den letzten Monat bekommen. Die Schichtzulage hat Frau A. aber nicht bekommen. Frau A. ist aber davon ausgegangen, dass sie die Schichtzulage trotzdem bekommt, da ja aus einer Erkrankung kein Nachteil entstehen darf. Und immerhin war Frau A. ja auch unverschuldet erkrankt.
Wie sieht die Rechtslage aus? Steht Frau A. die Schichtzulage trotzdem zu? Wie kann sie sich nun am besten verhalten? Da Frau A. viele Nachtdienste macht, da sie auf das Mehrgehalt angewiesen ist, fehlt ihr nun natürlich das Geld.
A steht die Schichtzulage nicht zu, weil A nicht gearbeitet hat. Auch wenn sie nicht verschuldet krank war, hat sie kein Recht auf die Nachtschichtzulage. Das ist ja auch so, wenn A in der Woche, in der A Nachtschicht hat, Urlaub hat. Dann kann sie auch nicht sagen, dass sie eigentlich Nachtschicht hätte. A kann sich ja mal an die Gewerkschaft oder an einen Anwalt wenden. Aber A wird kein Glück damit haben. Denn eine Schichtzulage bekommt man nur, wenn man auch die Schicht gearbeitet hat. Nur, weil sie im Nachtdienst eingeteilt war, kann sie keine Schichtzulage bekommen.
Wer wird schon gern krank? Niemand. Also dieses unverschuldetes oder auch ein verschuldetes Krank werden gibt es in dem Sinne nicht, und ein Blau machen muss auch erst einmal nachgewiesen werden. Jedenfalls wird Frau A. nichts dagegen tun können, da eine Schichtzulage erst dann fällig wird, wenn man in der Zeit auch wirklich gearbeitet hat. Es gibt zwar Arbeitgeber, die zahlen in dem Fall einen kleinen Obolus, aber so etwas ist dann doch eher selten.
Ehe nun ein Aufschrei kommt, ich kenne tatsächlich einen Arbeitgeber, der einen Ausgleich zahlt, wenn man beispielsweise erkrankt ist oder auch nur Urlaub genommen hat. So etwas ist schon eine nette Geste, die man nun deshalb aber noch lange nicht überall erhältlich ist. Ich kann mir auch gut vorstellen, dass so etwas dann ausgenutzt werden würde, ohne nun einen Arbeitnehmer etwas unterstellen zu wollen.
Schichtzulage wird immer dann bezahlt, wenn auch gearbeitet wird. Also wenn die Frau nicht krank gewesen wäre, sonder nach Plan gearbeitet hätte, würde ihr die Schichtzulage zustehen. Auch mit einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hat sie keine Chancen auf die Schichtzuschläge.
In manchen Firmen ist es so geregelt, dass ein kleiner Anteil der Zulagen auch dann bezahlt wird, wenn man krank ist oder Urlaub hat. Allerdings wird so etwas in der Betriebsvereinbarung geregelt und ist eben eine freiwillige Leistung der Firma und keineswegs in der Höhe der normalen Zulagen, sondern es wird ein Mittelwert ermittelt, der dann bezahlt wird. Dies ist aber wie erwähnt nicht in jeder Firma der Fall.
Die Schichtzulage steht einem Arbeitnehmer nur dann zu, wenn man auch in Schichten gearbeitet hat. Da gibt es dann verschiedene Regelungen, die zutreffen müssen. So ist es manchmal beispielsweise erforderlich, dass in einem Monat jeweils mindestens eine Früh-, eine Spät- und eine Nachtschicht gearbeitet werden müssen, um die volle Schichtzulage zu erhalten. Werden nur Früh- und Spätschichten gearbeitet, gibt es auch keine Schichtzulage.
Ich bekomme auch kein Nachtschichtzuschlag wenn ich krank bin und mein Mann keine Spesen wenn er nicht wirklich anwesend war. Das sind Sondervergütungen die dann halt nur in dem Fall eintreten und dieser fällt ja bei dir aus wenn du krank bist, also bekommst du ihn auch nicht. Dafür bekommst du ja auch Krankengeld welches zwar diesen Zuschlag nicht beinhaltet, aber dennoch irgendwo einen Ausgleich in deiner Lohntüte darstellt.
Die Schichtzulagen, ob vom Nachtdienst, Sonntagen oder Feiertagen, bekommt ein Arbeitnehmer nur dann, wenn er sie tatsächlich geleistet hat. Bei Krankheit bekommt man diese Zulagen nicht, auch nicht bei normal reiner Nachtdiensttätigkeit.
Lediglich bei Schwangerschaft werden die gemittelten Schichtzulagen weiter gezahlt, da der werdenden Mutter kein Nachteil durch die Schwangerschaft entstehen darf. Allerdings werden diese dann auch versteuert. Genauso ist das bei Beschäftigungsverbot, die Schwangere erhält weiterhin das durchschnittliche Gehalt mit Zulagen.
Zulagen gehören nicht zum "festen" Lohn. Deshalb werden sie auch steuerbegünstigt versteuert. Daher steht einem eine Nachtschichtzulage auch nicht zu wenn man krank war. Die bekommt dann derjenige, der die Schicht übernommen hat.
Ich habe jahrelang nur Nachtschicht gemacht und da war es nicht anders. Und der Arbeitgeber wäre ja arm geworden, wenn er uns im Urlaub und Krankheit immer die Zulage hätte zahlen müssen.
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