Ebay Verkauf und Polizei

vom 03.03.2012, 14:40 Uhr

Herr A. hat bei Ebay ein Fahrrad verkauft und das auch fristgerecht versendet. Alle Fehler etc. waren in der Artikelbeschreibung aufgelistet und der Verkäufer hat Privatverkauf angegeben. Der Käufer B. war aber wohl mit der Qualität des Fahrrades nicht einverstanden und ging daraufhin wohl zur Polizei.

Nun wurde Herr A. von einem Polizeioberkommissar angerufen. Dieser verlangte das Herr A. das Geld zurück überweisen sollte, sonst würde man eine Anzeige gegen ihn erstatten. Außerdem bekam Herr A. noch eine E- Mail von dem Polizeioberkommissar, in der auch gleich die Bankverbindung des Käufers B. enthalten war.

Herr A. fragt sich nun, ob dieser Vorgang wirklich rechtlich in Ordnung ist. Seit wann versendet die Polizei E- Mails? Und kann ein Polizist den Zustand eines Fahrrades beurteilen? Oder ist das Amtsmissbrauch was der Polizeioberkommissar da betreibt? Oder kann man vermuten, dass der Polizeioberkommissar ein Freund oder Bekannter des Käufers B. ist und da eher eine Gefälligkeit begannen wurde? Und in wie weit darf die Polizei in solchen Fällen Fristen setzen?

» XL » Beiträge: 680 » Talkpoints: -0,02 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Erstmal muss die Polizei ja irgendwo die Telefonnummer von A herhaben um anzurufen. Dann würde die Polizei nicht anrufen und mit einer Anzeige drohen. Wenn der Käufer B bei der Polizei war, dann wurde auch schon Anzeige erstattet. Das wird ein Anruf von B gewesen sein, der A Angst machen will. Ich würde an A´s Stelle zur Polizei hingehen und es schildern. Da könnte B zwar Schwierigkeiten bekommen, weil B sich als Polizei ausgegeben hat, aber das sollte A nicht stören. Wenn A die e-mail hat, sollte er sie ausdrucken und zur Polizei gehen.

Ich hätte mir an A´s Stelle den Namen des angeblichen Oberkommissars und die Dienststelle geben lassen und die Telefonnummer, damit A was in der Hand hat. Dann hätte ich dem angeblichen Oberkommissar gesagt, dass ich nichts überweise, nur weil die Polizei anruft. Ich hätte den angeblichen Polizisten dann eventuell zurückgerufen und geschaut, ob es wirklich eine Polizei-Dienststellen-Telefonnummer ist. So naiv, das Geld wieder zu überweisen sollte A nicht sein.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Das klingt wirklich sehr merkwürdig, wie ich finde. Wenn doch A tatsächlich alle Mängel an dem Fahrrad angegeben hat, was man ja auch nachweisen kann, dann gibt es doch für B gar keinen Grund, das Fahrrad zu beanstanden.

Es kommt mir auch sehr komisch vor, dass da direkt die Polizei einschreitet. Wenn man mit einer Ware, die man bei eBay gekauft hat, nicht einverstanden ist, dann meldet man sich doch als Käufer zunächst einmal bei dem Verkäufer. Wenn man sich dann nicht einigt wird, dann melden man den Vorfall bei eBay, die dann versuchen den Streit zu schlichten. Denn das habe ich einfach noch nie gehört, dass bei einem dann direkt die Polizei anruft.

Bei eBay ist es nun mal so, dass man auch mal einen Fehlkauf macht. Die Ware sieht dann auf dem Bild vielleicht viel besser aus, als sie in der Realität wirklich ist. Ich bin der Meinung, dass A zunächst gar kein Geld überweisen sollte. Da könnte ja jeder kommen. Wenn B tatsächlich direkt zur Polizei gegangen ist, dann würde ich erst einmal mit eBay Kontakt aufnehmen, was man als Verkäufer in einem solchen Fall machen kann. In der Regel bekommt man auch schnell eine Antwort. A wird aber wohl nichts zu befürchten haben, wenn er wahrheitsgemäß das Fahrrad mit all seinen Mängeln beschrieben hat. Der Käufer B muss mit den Mängeln wohl einverstanden gewesen sein, wenn er es gekauft hat. Und bei einem Privatverkauf, gibt es nun mal keine Garantie und auch kein Rückgaberecht.

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» senny » Beiträge: 2589 » Talkpoints: 9,37 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



So was habe ich noch nie gehört und es klinkt total verdächtig. Ich würde die Mail ausdrucken und zur nächsten Dienststelle gehen und den Fall schildern. Diese werden dann sicherlich feststellen das das Schreiben ein Fake ist und selbst Anzeige erstatten und dann ist es nicht mehr dein Problem.

Du hast alles richtig gemacht. Die Fehler aufgezählt und geschrieben das es sich hierbei um ein Privatverkauf handelt. Das alles hört sich mehr nach Abzocke an, mehr nicht. Du hast nix zu befürchten, überweise bloß kein Geld. Mach lieber ne Gegenanzeige wenn sich raus stellt das das alles ein Schwindel ist.

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» alkalie1 » Beiträge: 5526 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 5000 Beiträge



Das klingt wirklich verdächtigt und ich würde an Herr A's Stelle sofort zu Polizei gehen. Es scheint als habe hier jemand Amtsanmaßung betrieben um Herrn A Angst ein zu jagen. Wenn alles in der Artikelbeschreibung stand, dann hat Herr B Pech gehabt! Alles ist somit rechtens.

Ich vermute schwer, dass Herr B entweder selber angerufen hat, ein bekannter Polizist ihm einen gefallen schuldet oder einfach ein Kumpel, der dort angerufen hat. Wenn Herr B bei der Polizei war, dann wird nicht angerufen und eine E-Mail versendet, sondern Herr A bekäme Post mit einer Anzeige, somit sind dies deutliche Zeichen dafür, dass Herr A veräppelt wird.

» Glasreinigerin » Beiträge: 1008 » Talkpoints: 0,10 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Herr A kann zwar zur Polizei gehen und diese müssten dann in aktiv werden, da sich hier jemand Amtsanmaßung heraus genommen hat. Aber ich denke, da wird nicht viel passieren. Daher brauch sich Herr A erst mal keine großen Gedanken machen. Eine Anzeige würde Herrn A schriftlich mitgeteilt und es würde niemand anrufen um ihn quasi vorzuwarnen, das eine Anzeige kommen könnte.

Allerdings sollte Herr A bei Ebay den ganzen Vorfall melden. Dazu auch die Mail sichern und zusätzlich ausdrucken. Wenn Artikel und dessen Beschreibung zusammenpassen, dann hat sich Herr A nichts vorzuwerfen und brauch halt auch nicht übermäßig viel in die Wege leiten.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


Oh, das hört sich tatsächlich nicht ganz sauber an. Ich würde erst mal gar nichts überweisen, sondern an deiner Stelle sogar selbst zur Polizei gehen. Dort wird man dir mitteilen können, ob das seine Rechtmäßigkeit hat oder nicht. Interessant wäre auch mal zu wissen, von welcher E-Mail Adresse die Mail gesendet wurde, denn daran könnte man schon feststellen, ob es sich um eine offizielle Adresse einer Behörde handelt oder nicht.

» SuperGrobi » Beiträge: 3876 » Talkpoints: 3,22 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Ich finde das auch sehr komisch, wenn ich ehrlich bin. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Polizei da direkt bei dem Verkäufer anrufen würde, um ihm mit einer Anzeige zu drohen. Der Käufer hätte ja auch direkt Anzeige erstatten können und dann wäre der Verkäufer schriftlich darüber informiert worden. Also ich wäre da auch sehr vorsichtig und würde da auch nichts überweisen. Ich frage mich ohnehin, wo denn das Problem liegen soll. Die Mängel waren angegeben und wenn man ein gebrauchtes Fahrrad ersteigert, kann man kein neues erwarten. Also ich würde da jetzt erst einmal abwarten, denn das klingt schon sehr seltsam.

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» MeL.G » Beiträge: 4918 » Talkpoints: 16,81 » Auszeichnung für 4000 Beiträge


Die gesamte Angelegenheit kann so sich nicht abgespielt haben, denn es soll sich ja hier um einen sogenannten Privatverkauf gehandelt haben. Somit muss der Verkäufer keinerlei Garantie geben oder sogar Gewährleistungsansprüche bearbeiten. Weiterhin hätte man doch eigentlich erst einmal den Ebay Sicherheitsdienst einschalten sollen oder? Wenn alles nämlich wirklich korrekt beziffert wurde ist das Geschäft (der Verkauf) doch eigentlich in Ordnung oder? Ich kann hier so keinen wirklichen Fehler erkennen.

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» karlchen66 » Beiträge: 3563 » Talkpoints: 51,03 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Dass einfach ein Polizeikommissar anruft und den Beschuldigten auffordert die Sache quasi gütlich zu regeln ist recht unwahrscheinlich. Denn die Polizei würde in einem solchen Fall sicher nicht gleich urteilen, sondern erst einmal den Sachverhalt zur Kenntnis nehmen und dann weiter ermitteln. Daher würde ich den Anruf und die E-Mail erst einmal nicht als Anlass zum entsprechenden Handeln nehmen sondern diese nur sichern.

Den Vorfall würde ich dann schon eBay als auch der Polizei melden. Sicher macht die Polizei nicht unbedingt sehr viel in einem solchen Fall. Allerdings kann es gut sein, dass die Masche schon mehrfach versucht wurde und da macht es dann schon Sinn, wenn sich jeder Betroffene meldet, damit wirklich etwas unternommen werden kann.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


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