Ebay Verkauf und Polizei
Ich finde den Fall auch äußerst merkwürdig, vor allem, weil scheinbar nie die Rede davon war, dass der Verkäufer A. das Fahrrad von dem Käufer B. zurückerhält, wo ihm doch die Qualität oder die Angaben, die darüber gemacht wurden, nicht passen. Hier sieht es doch so aus, dass der Käufer das Fahrrad behalten möchte und das Geld von dem Verkäufer durch Drohungen zurückbekommen möchte, um das Fahrrad dann quasi gratis zu haben.
Ich würde das auf jeden Fall an Ebay melden und auch mal bei der Polizei anfragen, was in so einem Fall zu tun ist. Da würde ich mich auf jeden Fall absichern. Aber die Angaben, die der Verkäufer über irgendwelche Mängel gemacht hat sind ja auch nachprüfbar. Falls der Käufer nun nicht noch mutwillig etwas an dem Rad zerstört hat, was ich aber nicht glaube, weil er das Rad sicher noch fahren möchte, kann man ja den Zustand mit den Angaben vergleichen und dann die entsprechenden Schlüsse ziehen.
karlchen66 hat geschrieben:Die gesamte Angelegenheit kann so sich nicht abgespielt haben, denn es soll sich ja hier um einen sogenannten Privatverkauf gehandelt haben. Somit muss der Verkäufer keinerlei Garantie geben oder sogar Gewährleistungsansprüche bearbeiten. Weiterhin hätte man doch eigentlich erst einmal den Ebay Sicherheitsdienst einschalten sollen oder? Wenn alles nämlich wirklich korrekt beziffert wurde ist das Geschäft (der Verkauf) doch eigentlich in Ordnung oder? Ich kann hier so keinen wirklichen Fehler erkennen.
Und warum soll sich das nicht so abgespielt haben? Nur weil es nicht der übliche Werdegang eines Privatverkaufes ist? Egal ob dies bei Ebay passiert ist oder auf einem anderen Portal, selbst außerhalb des Internets ist da leider nichts unmöglich. Hier spekuliert jemand mit Unwissenheit und Angst des Verkäufers um Ware behalten und Geld erstattet zu bekommen.
Gewährleistung und Garantie ist das eine, die Sachmangelhaftung kann man aber nicht einfach ausschließen. Heißt also, wenn man etwas als funktionierend verkauft obwohl das Gerät kaputt ist, muss man auch als Privatperson den Verkauf rückgängig machen. Da spielt es keine Rolle was man alles ausgeschlossen hat. Wäre ja sonst noch schöner. Schreibt jemand, dass er nicht weiß ob das Gerät funktioniert ist das natürlich wieder etwas anderes.
Ich würde mit der E-Mail zur Polizei gehen. Nicht weil es einem etwas bringen würde sondern einfach um diesem unverschämten Kerl mal zu zeigen, dass er sich mit dem Falschen angelegt hat. Der Anruf und diese Mail sind niemals von der Polizei gewesen. Als Käufer kann man solche Vorfälle zwar melden bzw den Verkäufer anzeigen aber alles weitere interessiert die Beamten nicht. Sein Geld muss man sich auf anderem Wege beschaffen. Da wird niemals ein Polizist oder gar Kommissar eine E-Mail mit der Bankverbindung des Käufers schicken. So etwas lese ich zum ersten Mal und das ist schon ein starkes Stück.
Punktedieb hat geschrieben:karlchen66 hat geschrieben:Die gesamte Angelegenheit kann so sich nicht abgespielt haben, denn es soll sich ja hier um einen sogenannten Privatverkauf gehandelt haben. Somit muss der Verkäufer keinerlei Garantie geben oder sogar Gewährleistungsansprüche bearbeiten. Weiterhin hätte man doch eigentlich erst einmal den Ebay Sicherheitsdienst einschalten sollen oder? Wenn alles nämlich wirklich korrekt beziffert wurde ist das Geschäft (der Verkauf) doch eigentlich in Ordnung oder? Ich kann hier so keinen wirklichen Fehler erkennen.
Und warum soll sich das nicht so abgespielt haben? Nur weil es nicht der übliche Werdegang eines Privatverkaufes ist? Egal ob dies bei Ebay passiert ist oder auf einem anderen Portal, selbst außerhalb des Internets ist da leider nichts unmöglich. Hier spekuliert jemand mit Unwissenheit und Angst des Verkäufers um Ware behalten und Geld erstattet zu bekommen.
Unsinn, denn wenn man beispielsweise bei der Polizei eine Anzeige macht, wird man wohl nicht spekulieren oder? Eine Falschanzeige oder nur ein Vortäuschen einer Straftat hat strafrechtliche Konsequenzen oder nicht? Deshalb kann man nämlich auch nur hier im konkreten Fall mit teils ungenauen Aussagen arbeiten, denn man hat hier keine detaillierten Infos dazu. Aber eine Spekulation wird die Sache mit Sicherheit wohl kaum sein.
Ich würde ebenfalls mit dem E-Mail zur Polizei gehen. Mir kommt das ebenfalls mehr als nur seltsam vor. Zum einen glaube ich nicht, dass die Polizei da einfach so anrufen würde. Wenn würde sie da doch schriftlich einschreiten und zudem glaube ich nicht einmal, dass da die Polizei überhaupt der richtige Ansprechpartner wäre. Des weiteren würde sie nicht einfach nur so anrufen und eine Rückzahlung einfordern. Da würde sie sich die Sachlage doch zumindest einmal von der Gegenseite schildern lassen.
Alles in allem ist die Situation wie von anderen Usern eben schon beschrieben wirklich mehr als nur suspekt und ich hätte da keine Hemmungen der Polizei Bescheid zu geben. Wenn der Käufer dadurch Probleme bekommen sollte, wäre mir das ehrlich gesagt auch egal, weil dann würde im Endeffekt ja nur seine Betrugsschiene auffliegen.
Auf keinen Fall würde ich das Geld zurückzahlen. Drucke die Email aus und gehe zur nächsten Polizeiwache. Dort kann überprüft werden, von welchem Polizeioberkomissar die Email verfasst wurde und man kann sich mit ihm in Verbindung setzen und den Vorfall bereden.
Außerdem würde ich noch einmal genau bei Ebay nachlesen. Ich meine zu wissen, dass dort in der Regel Privatkäufe stattfinden, ohne Garantie oder Rückgaberecht. Das steht eigentlich immer auf der Seite des zu kaufenden Artikels. Berufe dich auf dieses Recht und von dir kann keiner Geld zurück verlangen.
Ohne groß zu spekulieren, es handelt sich eindeutig um Betrug. Natürlich steht es einem Käufer zu dass er bei der Polizei eine Anzeige stellt wenn er meint dass er betrogen wurde. Die Polizei ist dann verpflichtet zu ermitteln und den Beschuldigten anzuhören. Ohne Anhörung läuft gar nichts und das wird selbst bei den Verkehrssündern gemacht die nur falsch geparkt haben. Niemals wird nur der angezeigte Sachverhalt als Grundlage genommen um jemanden aufzufordern die Angelegenheit zu bereinigen und schon gar nicht per Email.
Ein Angehöriger der Polizeiorgane wird sich auch nicht dafür hergeben so etwas verräterisches und nachvollziehbares Schriftstück anzufertigen wenn ihm etwas an seinen Job und die Pensionsansprüche liegt. Wenn das sich wirklich alles so zugetragen hat dann ist das äußerst dummdreist vom Käufer und natürlich auch strafbar wegen der Amtsanmaßung.
Da hat sich aber einer weit aus dem Fenster gelehnt. Ich weiß nicht, was da alles zusammenkommt: Amtsanmaßung, Missbrauch von Titeln, Betrugsversuch? Wir stecken jedenfalls tief im Strafgesetzbuch. Das Telefongespräch wird kaum beweisbar sein, die E-Mail aber vermutlich schon.
Natürlich versucht der Käufer hier seinen Fehlkauf auf diese unelegante Art und Weise wieder gerade zu rücken. Im Grunde ist das aber schon starker Tobak. Ich würde ihm eine letzte Chance geben, wobei mir nicht klar ist, wie alt dieser Thread hier ist und ihn anmailen oder besser anrufen. Ich würde ihm klar ins Gesicht sagen, dass ich ihm die Nummer nicht abnehme und eine Anzeige in Betracht ziehe. Wird er dann nicht schnell gefügig, dann würde ich tatsächlich zur Polizei gehen.
Ein Polizist würde natürlich nie auf diese Art in seiner Funktion als Polizist bei dir anrufen - nie, nie, nie. Es ist nicht Aufgabe des Polizisten, hier den Richter zu spielen. So etwas dürfte er auch nicht.
Auf jeden Fall ist dies ein Betrug und ich würde dir raten zur Polizei zu gehen oder gegebenenfalls einen Rechtsanwalt hinzu zu ziehen. Auch solltest du diesen Fall bei eBay melden. Denn eBay wird diesen Verkäufer sich zur Brust nehmen und diesen sperren. Denn die Polizei wird in einen solchen Fall und generell in solchen Dingen sich nicht per E-Mail und schon gar nicht telefonisch melden. Wenn dann kommen sie persönlich vorbei oder man bekommt Post. Wenn man sich nicht ganz sicher ist, kann man auch bei der Polizei anrufen und fragen, ob diese angerufen haben.
Wenn dies nicht so ist, dann ist es Betrug und woher sollen diese schon deine Mail Adresse haben. Also für mich ist es ein eindeutiger Hinweis auf Betrug. Am besten ziehst du dir noch ein Anwalt hinzu, da dieser noch weitaus mehr machen kann als die Polizei. Sobald alles wahrheitsgemäß in der Verkaufsbeschreibung stand hat man auch nichts zu befürchten und bei Privatkauf gilt keine Rücknahme und Garantie sowie Gewährleistung. Zahlen würde ich ebenfalls auf gar keinen Fall.
@karlchen66 So wie im ersten Posting beschrieben wurde, rief nur ein angeblicher Polizist an und meinte, das es zur Anzeige kommt, wenn der Verkäufer dem Käufer das Geld nicht zurück erstattet. Daher ist zum Zeitpunkt des Anrufes ja noch keine Anzeige erstattet worden. Ergo spekuliert hier der Käufer. Ob auf Leichtgläubigkeit, Angst oder gar Dummheit beim Verkäufer kann Jeder für sich entscheiden. Aber so wie der Ablauf geschildert wurde, kann die Polizei noch gar nicht in Kenntnis gesetzt worden sein und es läuft ein ganz linkes Ding ab.
@GI KA Warum sollte sich Ebay den Verkäufer zur Brust nehmen, wenn Dieser alles richtig gemacht hat? Er hat ein Angebot eingestellt, die Beschreibung des Artikels entsprach wohl der Wahrheit und er hat nach Geldeingang die Ware versendet. Wird aber nun quasi bedroht, weil ein sich für schlau haltender Käufer die Ware behalten und auch das Geld zurück bekommen will.
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