Einrichtungsgegenstände einfach vor die Tür gelegt?

vom 01.03.2012, 17:19 Uhr

Familie A. bewohnt seit Jahren ein kleines Reihenhäuschen, in dem sich die Eltern und die Kinder sehr wohl fühlen. Nach und nach muss natürlich einiges an so einem Häuschen gemacht werden, gerade auch wenn kleine Kinder im Haus sind. Und da kleine Kinder im Haus sind, kann alles halt erst so nach und nach gemacht werden.

Nun haben sich Herr und Frau A. dazu entschlossen, diverse Türen in der Wohnung mal durch neuere Türen zu ersetzen. Die wurden bestellt und es wurde in der Bestellung extra vermerkt, dass die liefernde Spedition doch bitte einen Termin mit Herrn und Frau A. ausmacht, da Herr A. den ganzen Tag beruflich außer Haus ist und Frau A. öfters mit den Kindern unterwegs ist. Da es sich um größere Teile handelt, können die ja auch nicht einfach mal bei den Nachbarn abgegeben werden. Ehepaar A. hat dafür auch die Fetznetznummer, wie auch beide Handynummern angegeben, damit auch immer jemand erreichbar ist.

Als Frau A. nun letztens die Haustür öffnete um sich auf den Weg zu machen die Kinder aus dem Kindergarten abzuholen, stand die Spedition mit einem Teil der Lieferung vor der Tür. Angerufen hatte vorher niemand und auch ein Liefertermin wurde in keiner Form vereinbart. Frau A. hat die gelieferten Teile natürlich angenommen und auch dafür unterschrieben. Im Grunde war sie froh, dass sie zufällig noch daheim war.

Da aber bereits klar war, dass die Türzargen erst später nachgeliefert werden, bat Frau A. den Lieferanten doch das nächste Mal bitte vorher, wie abgesprochen, einen Termin zu vereinbaren, damit auch jemand daheim ist, wenn diese geliefert werden. Der Lieferant schien das wenig zu interessieren.

Nun kam Frau A. die Woche erst spät Abends mit ihrem Mann nach Hause. Beide hatten an dem Tag gearbeitet und waren den ganzen Tag nicht daheim gewesen. Vor der Haustür lagen die bestellten Türzargen. Die waren zwar in einem Karton verpackt, dieser war aber total durchgeweicht, weil es den ganzen Tag geregnet hat.

Was kann Familie A. nun tun? Immerhin war mit der Firma, bei der sie die Ware bestellt haben, eine telefonische Terminabsprache abgesprochen. Es hat auch keiner für die Lieferung der Türzargen unterschrieben. Dürfen die Lieferanten einfach große Ware einfach ungeschützt bei Regen vor die Haustür stellen? Vor allem wenn ja auch noch eine schriftliche Vereinbarung bestand, dass telefonisch ein Termin abgesprochen wird?

» XL » Beiträge: 680 » Talkpoints: -0,02 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Nein, die Ware darf nicht einfach vor die Tür gestellt werden, schon gar nicht wenn eine Terminabsprache vereinbart war. Falls die Ware nun aufgrund der Feuchtigkeit beschädigt ist, kann auf jeden Fall Ersatz gefordert werden. Habe vor kurzem eine Reportage darüber gesehen, dass Lieferanten oft Unterschriften fälschen, da sie kein Interesse daran haben, zu einem späteren Zeitpunkt nocheinmal wiederzukommen. Dies lässt sich allerdings meistens einfach nachweisen, einfach mal die Lieferbescheinigung anfordern.

Der Nachteil ist in diesem Fall nur, dass Frau A. bereits einmal unterschrieben hatte und sie die Unterschrift so leichter fälschen können. Wenn sie aber nachweisen kann, dass sie den ganzen Tag arbeiten war, wird man trotzdem feststellen, dass die Unterschrift gefälscht war. Entweder wird also der Lieferant oder die Firma für den Fehler verantwortlich gemacht. Familie A sollte keine Probleme haben bei beschädigter Ware Ersatz zu erhalten.

» juliainsel » Beiträge: 10 » Talkpoints: 3,68 »


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