Aufzug bleibt ständig stecken: Mietminderung?
A, 75 Jahre alt, wohnt in einem Hochhaus in der 8. Etage. Zu Fuß die Treppe hinunter gehen und auch hinauf geht gar nicht und in den letzten 14 Tagen ist der Aufzug 8 mal stecken geblieben. 2 Mal stand A selber im Aufzug. Er wurde zwar schnell wieder zum Laufen gebracht, aber A traut sich nicht mehr alleine in den Aufzug und ist nun dazu "verdonnert" zu hause zu bleiben, weil sie nicht mehr aus dem Haus kann und sie Angst hat, wieder stecken zu bleiben.
Die Bewohner des Hauses haben schon fast alle beim Hauswart vorgesprochen und auch schriftlich aufgefordert den Aufzug warten zu lassen. Eine Firma war auch vor Ort, aber danach ist der Aufzug wieder 2 Mal stecken geblieben. Was können die Hausbewohner und auch A noch machen, damit sie keine Angst mehr haben müssen? Sollten sie gemeinschaftlich eine Mietminderung machen? Sollten sie gemeinschaftlich zum Anwalt gehen? Ist das gemeinschaftlich billiger als wenn jeder einzelne geht? Wenn einer eine Rechtschutz hat, wird das dann auch für die anderen als "Sammelklage" übernommen? Wie würdet ihr vorgehen? A will nicht umziehen. A fühlt sich ansonsten wohl in dem Haus, in dem sie schon fast 50 Jahre wohnt.
Wenn das ein dauerhafter Zustand ist, kann die Miete gekürzt werden. Dieses würde ich aber nur mit Rücksprache des Mietervereins tun, denn die wissen genau, wie viel Geld gekürzt werden darf. Meine Eltern hatten dieses gerade und es haben rund 20 Mieter die Miete gekürzt. Erst danach wurde der Fahrstuhl richtig repariert. Ich würde mich mit den anderen Mietern zusammen schließen und gemeinsam eine Mietkürzung vornehmen. Erst dann macht es Sinn!
Bevor ich die Mietkürzung erwägen würde, käme für mich erst einmal ein Gespräch mit dem Eigentümer infrage. Denn das ist eine Sache des Eigentümers, der da vielleicht nichts von weiß. Möglich, dass an dem Aufzug etwas erneuert werden muss, da das Haus ja schon mindestens 50 Jahre existiert, wenn A schon so lange darin wohnt. Wenn der Hauswart nicht in der Lage ist, den Aufzug ordentlich warten zu lassen, muss sich der Eigentümer selbst darum kümmern. Ich denke, dass man so etwas auch ohne Klage in Ordnung bringen lassen kann.
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