Eheähnliche Gemeinschaft - ab wann und wie definieren?

vom 27.02.2012, 22:38 Uhr

Für manche Behörden gilt ein eheähnliches Verhältnis sofort, wenn man mit einem Partner zusammen zieht. Dann wird es bei der Hartz 4 Berechnung mit angerechnet. Wenn getrennt lebende Menschen, die in Scheidung leben einen neuen Partner haben und mit ihm zusammenleben, zählt es vor Gericht wegen dem Trennungsunterhalt erst nach einem Jahr als eheähnliches Verhältnis. Wenn gleichgeschlechtliche Paare zusammenleben, dann schauen die Behörden kaum hin, weil das dann eher als WG gilt, als wenn Mann und Frau zusammenleben.

Eine Bekannte wohnt mit einem Freund zusammen. Sie wohnen in einer WG und nicht als Paar zusammen. Der Mann wurde nun arbeitslos und bekommt Arbeitslosengeld und zusätzlich hat er Hartz 4 beantragt, weil er zu wenig Arbeitslosengeld bekommt. Hartz 4 wurde ihm gestrichen, weil er mit einer gut verdienenden Frau zusammen wohnt. Dass es nur eine WG ist, glauben die Behörden nicht, obwohl sie gekommen sind und gesehen haben, dass jeder ein eigenes Zimmer hat und auch im Kühlschrank die Fächer getrennt sind.

Ab wann ist es für euch ein eheähnliches Verhältnis? Wie definiert ihr persönlich ein eheähnliches Verhältnis? Kennt ihr Beispiele, wie die Behörden ein eheähnliches Verhältnis / Gemeinschaft definieren? Warum ist es so unterschiedlich?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Das ist immer eine Ermessenssache und hier wäre man, im Fall des Falles, von der Behördenwillkür abhängig. Wenn es auch in so extremen Fällen wie in dem von dir geschilderten sicher so ist, dass gegen die Entscheidung über den Klageweg vorgegangen werden kann und die Aussichten auf Erfolg nicht gering sind. Dennoch hat diese "Fehleinschätzung" (auch nach gesundem Menschenverstand) für die Sachbearbeiter "vom Amt" keine Konsequenzen und auch nach zig Korrekturen solcher falschen Einschätzungen werden Sachbearbeiter wohl immer eher zu Ungunsten der Antragsteller entscheiden.

Im Grunde kann von einer eheähnlichen Gemeinschaft immer dann gesprochen werden, wenn das Paar davon spricht! Da muss im Grund noch nicht mal eine gemeinsame Wohnung vorhanden sein. Schließlich sind auch "echte" Ehepaare nicht gesetzlich dazu verpflichtet, eine gemeinsame Wohnung zu beziehen. Das wäre eigentlich nur als Indiz zu sehen, um eben aufzuzeigen, dass eine eheähnliche Verbindung besteht. Im anderen Fall aber, also im WG-Fall, wird dieses Indiz gegen einen verwendet und man gilt in solchen Fällen immer als "in eheähnlicher Beziehung" lebend.

Letztlich ist also die Frage "eheähnliche Gemeinschaft" oder nicht immer im Einzelfall zu entscheiden und wie von außen das Urteil aussieht, hängt von den Interessen derjenigen ab, die urteilen können. Geht es um Bezug von staatlichen Hilfe, so wird eher unterstellt, in einer eheähnlichen Beziehung zu leben. Geht es hingegen um Erbschaften oder ähnliches (mir fällt auf die Schnelle kein besseres/passendes Beispiel ein), so wird dann gerne auch davon gesprochen, dass die Beziehung nicht als gefestigt gesehen werden kann.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


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