Eine Mietbürgschaft auch befristet abgeben?

vom 27.02.2012, 19:19 Uhr

Der Vater meiner Freundin will für meine Freundin, wenn sie ihre erste eigene Wohnung bekommt, für die Miete bürgen. Allerdings möchte er das nur befristet machen. Er meint, dass sie in spätestens 3 Jahren auf eigenen Füßen stehen sollte und dann würde er auch für die Miete nicht mehr bürgen wollen. Meine Freundin zieht in eine andere Stadt für eine Ausbildung. Eigentlich müsste sie die Miete durch die Ausbildungsvergütung plus Kindergeld auch alleine aufbringen, aber der Vermieter will, weil meine Freundin noch in der Ausbildung ist, eine Mietbürgschaft.

Ob meine Freundin in 3 Jahren noch da wohnen wird ist zwar fraglich, aber es kann durchaus sein und der Vater meint, dass er nicht ein Leben lang für die Miete bürgen würde. Kann man so eine Mietbürgschaft auch nur befristet geben oder muss der Vater meiner Freundin das machen und ist damit, wenn meine Freundin nun 10 Jahre in der Wohnung wohnt, auch 10 Jahre gebunden? Es handelt sich hier nicht um eine Mietkautionsbürgschaft.

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» MissMarple » Beiträge: 6786 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



Ich denke das ganze kann man auch begrenzt machen. Hier müsste man mal mit dem Vermieter sprechen. Falls das nicht geht, dann sollten der Bürge und die Freundin einen eigenen Vertrag machen, wo festgeschrieben das die Bürgschaft nur 3 Jahre gilt, auch wenn im Mietvertrag was anderes stehen sollte. Ich denke auch in 3 Jahren kann man dann auch eigenen Beinen stehen und falls doch nicht, muss man dann halt noch mal weiter schauen.

Die Bürgschaft beim Vermieter kann nach den 3 inoffiziellen Jahren ja dann geändert werden, das sollte kein Problem sein.

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» aries24 » Beiträge: 1748 » Talkpoints: 9,84 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Die Sache ist allerdings sehr vorsichtig zu betrachten, denn auch eine solche Bürgschaft greift bei Nichtzahlung. Hier spielt in der Tat der Zeitfaktor überhaupt keine Rolle dabei, denn nur wenn die Miete nicht kommt, greift der Vermieter auf den Vater als Zahler zurück. Und das darf er auch nach 3 Jahren, wenn der abgeschlossene Mietvertrag eben nicht befristet wurde.

In einem solchen Fall sollte der Vater der Freundin zur eigenen Sicherheit auf einen befristeten Mietvertrag drängen. Steht dann beispielsweise die Freundin nach 3 Jahren wirklich finanziell auf eigenen Beinen, lassen sich hier auch Veränderungen in Bezug auf den Mietvertrag machen. Allerdings wird sich wohl so kein Vermieter auf ein befristetes Bürgen direkt einlassen.

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» karlchen66 » Beiträge: 3563 » Talkpoints: 51,03 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



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