Fahrerkarten - Wann und wofür werden diese benötigt?
Mein Freund hat heute in die Stellenanzeigen geschaut. Er hat einen Führerschein und würde gerne nebenberuflich irgendwelche Auslieferungsfahrten machen. Bei 3 Stellenanzeigen, wo er einen Bulli fahren soll, braucht er eine Fahrerkarte. Was ist eine Fahrerkarte? Wo bekommt man die und muss man dafür eine Prüfung machen? Wofür ist diese Fahrerkarte gut? Wenn man diese Fahrerkarte haben will, was benötigt man dafür? Wann werden Fahrerkarten in der Regel benötigt?
Eine Fahrerkarte ist eine Karte, auf der beim Fahren verschiedene Daten aufgezeichnet werden wie die Lenk- und Ruhezeiten, Arbeitszeiten oder auch die gefahrene Geschwindigkeit. Dafür muss im Fahrzeug ein digitales Kontrollgerät vorhanden sein. Bei alten Fahrzeugen ist es oft noch ein altes Gerät, in das man eine Diagrammscheibe einlegen muss. In (fast) allen Fahrzeugen ab 3,5 t ist im gewerblichen Güter- und Personenverkehr ein solcher Fahrtenschreiber vorgeschrieben, deshalb wundert es mich ein wenig, dass es sich wohl nur um einen Bulli handelt, der gefahren werden soll. Aber es gibt auch Fahrzeuge zwischen 2,8 t und 3,5 t, die mit einem solchen Gerät ausgerüstet sind. Ich nehme also an, dass die Bullis mit einem digitalen Kontrollgerät ausgestattet sind und dein Freund deshalb eine Fahrerkarte bräuchte.
Eine solche Fahrerkarte kann man beim TÜV beantragen. Dafür füllt man ein Antragsformular aus, legt einen gültigen EU-Kartenführerschein, den Personalausweis und ein aktuelles Lichtbild vor. Eine Prüfung oder so muss man nicht machen. Was eine solche Fahrerkarte kostet, weiß ich auch nicht. Es handelt sich auch nicht um so etwas wie einen "Führerschein", sondern eine Karte, die in Verbindung mit dem Führerschein gilt, auf der eben bestimmte Daten erfasst sind.
Dass er auch für einen Kleintransporter eine Fahrerkarte braucht, ist ganz leicht erklärt. In genau dieser Situation bin ich nämlich seit ein paar Jahren, da ich beruflich mit einem Kleintransporter unterwegs bin.
Beim Kleintransporter, wozu ja auch ein Bulli zählt, hat man meistens ein Fahrtenbuch. Die Fahrerkarte muss man aber aus gesetzlichen Gründen ebenfalls mitführen. Wenn man die nicht mitführt, da man die im Kleintransporter ja normalerweise nicht benötigt, kann man bei einer Polizeikontrolle oder einer Kontrolle durch das BAG nämlich zur Kasse gebeten werden.
Die Fahrerkarte kann man problemlos bei jeder Führerscheinstelle im Straßenverkehrsamt beantragen. Dort habe ich meine Fahrerkarte auch bekommen. Dazu ist allerdings zwingend ein Biometrisches Passfoto erforderlich. Sollte dein Freund noch einen alten Führerschein aus Papier haben, dann muss er auch den Kartenführerschein beantragen. Die Fahrerkarte ist nämlich nur in Verbindung mit dem Kartenführerschein gültig.
Ich hab noch mal ein wenig nachgelesen. Bei Fahrzeugen ab 2,8 t, die im gewerblichen Güterverkehr gefahren werden, müssen die Lenk- und Ruhezeiten nachgewiesen werden. Normalerweise wird bei diesen Fahrzeugen ein Fahrtenbuch oder ein anderer Nachweis geführt. Ist jedoch ein digitales Kontrollgerät verbaut, muss es auch verwendet werden. Vermutlich haben diese Bullis also ein solches Gerät, sodass eine Fahrerkarte benötigt wird.
Arcon hat geschrieben:Beim Kleintransporter, wozu ja auch ein Bulli zählt, hat man meistens ein Fahrtenbuch. Die Fahrerkarte muss man aber aus gesetzlichen Gründen ebenfalls mitführen. Wenn man die nicht mitführt, da man die im Kleintransporter ja normalerweise nicht benötigt, kann man bei einer Polizeikontrolle oder einer Kontrolle durch das BAG nämlich zur Kasse gebeten werden.
Das erklär mir doch mal bitte. Mir ist bekannt, dass man einen Nachweis der letzten 28 Tage (?) mitführen muss und wenn man also zwischenzeitlich immer mal Fahrzeuge mit digitalem Kontrollgerät führt, muss man also auch die Fahrerkarte mitführen, um die letzten Tage nachweisen zu können. Fährt man jedoch ausschließlich mit Fahrzeugen, in denen Diagrammscheiben verwendet werden oder ein Fahrtenbuch geführt wird, braucht man doch auch keine Fahrerkarte, oder?
Das mit den 28 Tagen stimmt. Wenn nur ein Tag nicht nachgewiesen werden kann, dann geht es ans Geld. Freie Tage müssen übrigens ebenfalls nachgewiesen werden. Dazu muss der Vorgesetzte ein Formular am PC ausfüllen, ausdrucken und Unterschreiben. Der Fahrer muss dieses Formular ebenfalls unterschreiben. Innerhalb der Nachweisfrist muss man dieses Formular dann auch mitführen.
Ich habe auch nie verstanden warum man zwingend die Fahrerkarte dabei haben muss, wenn man diese nicht benötigt. Mein Vorgesetzter hatte mir auf Nachfrage erklärt dass das so vorgeschrieben ist, da man laut Gesetzgeber davon ausgeht, dass man ja evtl trotzdem ein grösseres Fahrzeug gefahren hat. Die dauerhaft unbenutzte Fahrerkarte dient in solchen Fällen also nur als Nachweis, dass man tatsächlich kein entsprechendes Fahrzeug bewegt hat.
Sinn ergibt das für mich persönlich wenig. Aber bevor ich erneut zur Kasse gebeten werde, habe ich mir lieber eine Fahrerkarte zugelegt und führe die mit.
Ja, das man auch Tage, an denen man nicht gefahren ist, nachweisen muss, ist mir bekannt. Aber dass man trotz allem immer eine Fahrerkarte dabei haben muss, höre ich jetzt zum ersten Mal und kann das auch nicht so ganz glauben. Beziehungsweise frage ich mich, wer überhaupt bei einer Kontrolle die Fahrerkarte verlangt (und warum), wenn die letzten 28 Tage durch Diagrammscheiben nachgewiesen werden können.
Ich war auch verwundert darüber, als mir diese Information auf der Arbeit gegeben wurde. Aber ich gehe davon aus, dass diese Information der Wahrheit entspricht. Denn einige Bußgelder zahlen der bei Abfahrt diensthabende Disponent und der Firmenchef ja in doppelter Höhe. Da mein Arbeitgeber auf die Fahrerkarte besteht, obwohl die für mich unwichtig ist, dürften fällige Bußgelder im Fall der Fahrerkarte wohl auch an alle drei Parteien gehen.
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