Wann Minijob für Ausbildung kündigen?
Grad eben habe ich diesen Thread hier zum Thema Kündigungsfristen entdeckt und dort fiel mir dann selbst grade etwas ein, dass mich in ähnlicher Art und Weise betrifft. Ich habe ja schon vor einiger Zeit hier im Forum berichtet, dass ich es endlich geschafft habe einen Ausbildungsplatz für meinen Traumberuf zu bekommen. Jedoch dauert es noch ein bisschen, bis ich mit der Ausbildung beginnen kann, da der Beginn meiner Ausbildung erst im August startet.
Jetzt ist es aber so, dass ich im Moment noch als geringfügig Beschäftigter, also als Aushilfe arbeite um mir ein bisschen Geld bis zum Ausbildungsbeginn nebenher zu verdienen. Jetzt dachte ich bis lang immer, dass ich zum Beginn meiner Ausbildung dort einfach so aufhören könnte und dann rüber "springe" in den anderen Betrieb und dort meine Ausbildung beginne. Über Kündigungsfristen und so weiter habe ich mir eigentlich nie Gedanken gemacht und so etwas wie einen richtigen Arbeitsvertrag für meinen Aushilfsjob habe ich eigentlich nicht vorliegen, worin ich nachsehen könnte, ob es hier eine Regelung gibt.
Gibt es irgendwelche gesetzlichen Regelungen für solche Fälle? Unterliegt man als Aushilfskraft einer bestimmten Kündigungsfrist und wenn ja, bis wann/ab wann sollte ich meine Kündigung einreichen, bevor ich meine Ausbildung beginne?
Also bei mir war das so geregelt, dass das in einem "Vertrag" geregelt war, den ich allerdings nie unterschrieben habe. Darin stand dann, dass die Kündigungsfrist vier Wochen beträgt.
Wenn du aber nichts unterschrieben hast, dann arbeitetest du offiziell gar nicht da. Rein theoretisch könntest du dann jederzeit kündigen. Ansonsten könntest du dich auch dann krank schreiben lassen, wenn du deine "Kündigungsfrist" einhalten musst. Aber an deiner Stelle würde ich einfach mal bei deinem Arbeitgeber nachfragen, wie denn die Kündigungsfrist aussieht und dann eben danach handeln.
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