Potentiellen Arbeitgeber telefonisch kontaktieren?
A möchte sich auf ein Stellenangebot bewerben, welches im Internet gefunden wurde. Bei der Stellenanzeige ist keine Telefonnummer angegeben, auch keine e-Mail-Adresse eingetragen, sodass man ja im Grunde davon ausgehen könnte, dass der Arbeitgeber keine telefonischen Rückfragen oder Anfragen generell haben möchte.
Im Zeitalter des Internets ist es aber doch relativ einfach und schnell, eine Telefonnummer herauszubekommen. Wäre es daher in Ordnung, wenn A sich telefonisch bei diesem Arbeitgeber melden würde, weil es noch offene Fragen gibt oder sollte A tunlichst davon Abstand gewinnen? Wie würdet Ihr es handhaben, wärt Ihr an A's Stelle?
Ich denke, dass so mancher Arbeitgeber nicht wirklich viel Lust haben dürfte, sich mit wirklich banalen Fragen am Telefon auseinanderzusetzen, ohne zu diesem Zeitpunkt schon irgendwelche Anhaltspunkte über seine Bewerber, mit denen er nun telefonisch sprechen muss, bekommen zu haben. Im Grunde genommen dürfte das sicherlich nicht selten in erster Linie ein Arbeitsaufwand sein, der dem Arbeitgeber nicht sonderlich viel bringt und ich kann mir gut vorstellen, dass es wirklich einen strategischen Hintergrund hat, dass hier keine Telefonnummer angegeben wurde. Wenn allerdings wirklich nicht alle Frage im Rahmen des Stellenangebotes beantwortet wurden, sondern recht naheliegende Fragen offen geblieben sind, so beispielsweise zum Eintrittszeitpunkt oder zur genauen Tätigkeit, den eigenen Qualifikationen, die man als Bewerber mitbringen sollte oder ähnlichem, dann würde ich vermutlich doch versuchen, die Telefonnummer zu recherchieren und einen Anruf wagen, sofern ich nicht eine eMail-Adresse dieses Arbeitgebers herausfinden kann und bestenfalls bei dieser Recherche auch auf eine Firmen-Webseite stoße, die diese vakante Stelle ebenfalls ausweist. In diesem Fall würde ich mich bei meiner Kontaktaufnahme im Übrigen auch auf das Stellenangebot auf der Webseite beziehen, weil ich finde, dass das nach mehr Interesse am Unternehmen aussieht als wenn ich mich über eine allgemeine Jobbörse mit dem jeweiligen Unternehmen auseinandersetze.
Vielleicht gelingt es A, eine eMail-Adresse herauszufinden und der Bewerber kann auf diesem Wege noch offene Fragen klären, bevor er sich bewirbt. Sollte das nicht der Fall sein, so würde ich vermutlich eine schriftliche Bewerbung vorbereiten und meine Fragen, die in der Stellenanzeige nicht beantwortet wurden, im Bewerbungsanschreiben stellen, sofern sie wirklich wichtig wären. Bei weniger wichtigen Fragen, die sich als solche anbieten, die man vorwiegend im Rahmen eines Vorstellungsgesprächs stellt, würde ich wohl wiederum auf die Formulierung im Bewerbungsanschreiben verzichten und abwarten, ob ich zum Vorstellungsgespräch eingeladen werde, um meine Fragen dann dementsprechend dort auch anzubringen.
Zwingend anrufen würde ich diesen Arbeitgeber allerdings wirklich nur unter der Voraussetzung, dass die Klärung dieser offenen Fragen wirklich darüber entscheidet, ob ich mich überhaupt bewerben soll und für den Fall, dass keine eMail-Adresse oder Firmen-Webseite aufgefunden werden kann. Andernfalls würde ich doch eher Abstand von einem Anruf nehmen und mich eher auf den schriftlichen Weg festlegen, also eine eMail schreiben oder ein Kontaktformular ausfüllen und um die Beantwortung meiner Fragen bitten.
Person A sollte den potentiellen Arbeitgeber nicht anrufen, denn es handelt sich dabei leider um einen sogenannten unerlaubten Anruf. Wenn man nämlich als zukünftiger Arbeitgeber seine Telefonnummer nicht in der Stellenanzeige veröffentlicht, will man auch mit Sicherheit keine Anrufe erhalten. Das muss in jedem Fall auch der Bewerber akzeptieren, denn es ist auch eine Frage des vorhandenen Anstands.
Selbst das Nachforschen der betreffenden Telefonnummer kann schon als einer Art Eingriff in die persönliche Freiheit zählen, denn ein Bewerber ist beispielsweise keine Justizbehörde oder ähnliche Organisation. Beim Kontakt am Telefon hat man auch keinen entscheidenden Vorteil, denn man ist total anonym. Dabei braucht das gesprochene Wort nicht einmal die Wahrheit sein, denn es ist ja somit auch der erste Kontakt.
Ich denke auch, dass es nicht sinnvoll ist, den potentiellen Arbeitgeber anzurufen, wenn die Telefonnummer nicht erwähnt ist. In unserem Betrieb steht bei Stellenanzeigen auch, dass nur schriftliche Bewerbungen erwünscht sind. Das wird es auch bedeuten, wenn keine Telefonnummer angegeben ist.
Viele Arbeitgeber machen das einfach aus dem Grund, dass ständige Anrufe den Arbeitsbetrieb doch teilweise erheblich stören können. Deshalb würde ich auch bei einer solchen Anzeige nicht anrufen. Ich denke, der potentielle Arbeitgeber wäre nicht über die Eigeninitiative erfreut, sondern verärgert, weil der Betrieb gestört wird.
Ich bin bei mir in der Firma unter anderem für die Stellenvergabe im IT-Bereich zuständig. Wenn wir neue Mitarbeiter suchen, dann werden die Anzeigen meistens in 2-3 Tageszeitungen und auch in der Jobbörse der Arbeitsagentur veröffentlicht. Unser Firmenname taucht hier natürlich mit auf und auch mein Name als Ansprechpartner für die Bewerbungen. Auf persönliche Telefonnummern oder meine Emailadresse verzichten wir. Mich telefonisch zu erreichen ist jedoch kein großes Problem, da man ja ganz einfach die Telefonzentrale anrufen kann und sich mit mir verbinden lassen kann.
Nachfragen zu Bewerbungen sehe ich persönlich sehr gerne und nehme mir dafür dann auch Zeit. Was ich auf jeden Fall mache ist mir den Namen des Anrufers zu notieren, da es für mich zeigt, dass sich jemand mit der Stelle wirklich beschäftigt und nicht nur eine 0815 Bewerbung hier abliefern will. Ich empfinde das auch nicht unbedingt als störend. Die allermeisten rufen sowieso nicht an sondern schicken einfach ihre Bewerbungen per Post hierher.
Das Beste was du meiner Meinung nach machen kannst, ist die Bewerbung zu schicken und ein paar Tage später Mal telefonisch nachzufragen, wie es denn nun aussehe. Du hättest da ohnehin noch eine kleine Frage, könnte man die in einem persönlichem Gespräch klären? Und zack, morgen hast du um 11 Uhr ein Vorstellungsgespräch!
Das ist meiner Meinung nach die direktteste und beste Methode sich ein Jobangebot schnell klar zu machen. Damit geht man sicher, dass die Bewerbung nicht in Vergessenheit gerät. Außerdem zeigt man Eigeninitiative und das ist bei Chefs offenbar extrem positiv bewertet.
Was karlchen66 hier schreibt, kann ich nicht nachvollziehen. Wenn ein Mensch seine Kontaktdaten irgendwo veröffentlicht, dann ist es kein Eingriff in seine Privatsphäre oder sonst irgendeinen schützenswerten Teil seines Lebens, wenn man diese Daten auch verwendet, um ihn zu kontaktieren. Unerlaubte Anrufe gibt es wohl in werbender Hinsicht, aber es ist dennoch nicht verboten, auch unaufgeforderte Werbung zu verschicken, sondern was erlaubt ist und was nicht, ist ziemlich genau gesetzlich festgelegt.
Wenn jemand allerdings aufgrund einer Stellenanzeige jemanden anruft, der seine Telefonnummer nicht unmittelbar in diesem Stellenangebot veröffentlicht hat, dann handelt es sich dabei sicherlich nicht um einen unerlaubten Werbeanruf, also Spam, sondern um eine Kontaktaufnahme, die einen ganz anderen Hintergrund hat. Somit ist das also auch tatsächlich nicht verboten, wenngleich auch möglicherweise in der Tat nicht vom Inserenten erwünscht. Aber illegal ist es deshalb noch lange nicht.
moin! hat geschrieben:Wenn jemand allerdings aufgrund einer Stellenanzeige jemanden anruft, der seine Telefonnummer nicht unmittelbar in diesem Stellenangebot veröffentlicht hat, dann handelt es sich dabei sicherlich nicht um einen unerlaubten Werbeanruf, also Spam, sondern um eine Kontaktaufnahme, die einen ganz anderen Hintergrund hat. Somit ist das also auch tatsächlich nicht verboten, wenngleich auch möglicherweise in der Tat nicht vom Inserenten erwünscht. Aber illegal ist es deshalb noch lange nicht.
Man sollte in der Tat allerdings hierbei auch etwas Ahnung haben, denn ansonsten ist man schnell auf der falschen Seite des Gesetzes. Wenn beispielsweise Unternehmen A nur postalische Angaben in seiner Stellenanzeige macht, will Unternehmen A auch nur postalische Bewerbungen erhalten. Hat nun beispielsweise Person B die Telefonnummer von Unternehmen A bei einer anderen Gelegenheit erhalten darf er diese zwecks der Bewerbung auf die Stellenanzeige nicht nutzen, denn das hat ihm das Unternehmen A ja nicht erlaubt. Ansonsten hätte ja das Unternehmen ihre Telefondaten mit veröffentlicht oder?
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