In wie weit würdet ihr Sachbeschädigungen tolerieren?
Sehr oft, wenn Demos oder Fußballspiele stattfinden, kommt es bei diesen Veranstaltungen zu Ausschreitungen. Oft geht es dann so weit, dass wirklich enorme Sachbeschädigungen stattfinden. Nicht selten sind es kleinere Sachbeschädigungen wie das Besprühen von irgendwelchen Gegenständen und Gebäuden und manchmal ist es auch so, dass Autos beschädigt werden und Straßenbahnen und Busse beschädigt werden.
Kann man das überhaupt tolerieren? Inwieweit würdet ihr diese Sachbeschädigung tolerieren? Würdet ihr bei einer kleinsten Sachbeschädigung schon strafen oder denkt ihr, dass es eben bei Fußballspielen und bei Demos "normal" ist, dass eben auch mal was kaputt geht? Habt ihr selber schon mal Sachbeschädigung "im Eifer des Gefechts" erlebt oder selber gemacht?
Dass es bei allen oder auch nur vielen Demos immer zu Sachbeschädigungen kommen würde ist ein ziemlich unpassendes Vorurteil, aber das mal nur am Rande. Auf keiner Demo auf der ich je gewesen bin habe ich mitbekommen oder auch nur hinterher davon gehört, dass dort Dinge willentlich beschädigt wurden. Geschweige denn würde ich mich selbst an so was beteiligen.
Egal unter welchen Umständen sie geschieht: Sachbeschädigung bleibt für mich Sachbeschädigung. Wenn jemand wissentlich und willentlich fremder Leute Eigentum beschädigt dann halte ich das für schlecht, und auch der "Eifer des Gefechts" rechtfertigt für mich da rein gar nichts. Da würde ich eher bei einem Betrunkenen Milde walten lassen als bei jemandem auf einer Großveranstaltung. Anders sieht es dagegen aus, wenn ungewollt Dinge beschädigt werden, zum Beispiel weil man einer Menschengruppe ausweicht und dabei vielleicht das Schild mit Holzstil an einem Auto entlang kratzt oder so was in der Art. Dabei handelt es sich nicht um Absicht, sondern es ist ungewollt und so was passiert nun mal leider leicht, wenn viele Menschen auf einem Haufen sind. Damit ist es auch keine Sachbeschädigung, sondern gilt höchstens noch als fahrlässig weil man vielleicht nicht gut genug aufgepasst hat (wenn überhaupt).
Sachbeschädigungen werden eigentlich zu keinem Zeitpunkt toleriert und natürlich spielt es dabei keine Rolle, ob die Täter betrunken von der Disco kommen oder aber ob es Hooligans sind bzw. es sich dabei um Demonstrationen handelt und es zu Ausschreitungen kommt. Dennoch gibt es wie ich finde viel Spielraum für Interpretationen bzw. Beweggründe, welche hier die Strafe bzw. das Strafmaß beeinflussen können.
Sachbeschädigung im Rahmen einer Gewaltorgie der Gewalt wegen, ist sicher die unentschuldbarste Form der Sachbeschädigung. Das ist z.B. dann der Fall, wenn man die Straße entlang geht und bei möglichst vielen Autos die Spiegel abtritt. Aus Langeweile oder aber auch um vorgeblich seinen Frust abzubauen oder aber schlicht aus Neid auf die Autofahrer.
Sachbeschädigungen im Zuge einer Demonstration sind sicher anders zu werten und die Tatmotive sind sicher gänzlich andere. Hier wird eine potentielle Strafe ja eher selten ausschließlich der Sachbeschädigung wegen verhängt. Wenngleich im Ergebnis ebenfalls die beschädigte Sache zu ersetzen ist.
Was sog. Fußballfans wieder machen, ist sicher wieder anders zu bewerten und auch hier wird die eigentlich überwiegende Straftat nicht die der Sachbeschädigung sein. Wie bei Ausschreitungen auf Demonstrationen wird aber sicher die Sachbeschädigung billigend in Kauf genommen.
Sachbeschädigung ist eine schlimme Sache. Für mich gibt es da kaum Toleranz.
Besonders Schlimm ist Sachbeschädigung, die nur zum Spaß dienen. In der Nähe meines Wohnortes, würde mal ein Erlebnispfad im Wald eröffnet. Nach wenigen Tagen - unglücklicherweise war der 1.Mai (Walpurgisnacht) dazwischen- waren die Tafeln und Wegweiser zerstört. Die mühsame Arbeit wurde nicht respektiert, und war in einer gewissen weise umsonst.
Und wenn dann auch noch der Täter sich nicht zeigt, ist das Feige und verdient null Toleranz
Sachbeschädigung ist ein Tatbestand und als solcher muss er auch geahndet und bestraft werden. Es ist egal, wie eine Sachbeschädigung zustande kommt, ob durch Demonstration, Ausschreitungen oder Krawall. Warum sollte das toleriert werden? Wenn jemand nur zum Scherz oder aus der Wut heraus anderer Leute Sachen beschädigt, muss er auch dafür grade stehen, genauso wie wenn es unabsichtlich passiert ist.
Ich persönlich würde eine Sachbeschädigung in gar keiner Form tolerieren! Es ist einfach eine Straftat, das Eigentum anderer Menschen oder der Öffentlichkeit zu beschädigen und ganz davon abgesehen macht man so etwas nicht, man sollte vernünftig mit allen Gegenständen umgehen die einem nicht selber gehören.
Mir ist dabei auch ganz egal, ob es sich um eine Ausschreitung wegen Alkoholgenuss handelt oder dass in einem Rausch oder in einer Massendynamik ein Gegenstand beschädigt worden ist. Ein Betrunkener ist für mich genauso für sein Handeln verantwortlich wie ein Nüchterner und ich denke dass man sich gar nicht erst so weit betrinken sollte dass man die Kontrolle über sich verliert denn man sollte wissen, wo seine Grenzen liegen und sich selber unter Kontrolle halten. Dann sollte man auch gar nicht dazu hinreißen lassen irgendetwas zu beschädigen.
Ich sehe es wie Cid und meine auch, dass die Sache eigentlich doch klar liegen sollte. Wer fremdes Eigentum mutwillig beschädigt, hat dafür bestraft zu werden, damit er versteht, dass man das nicht tun darf, weil es böse ist – also eine Erziehungsmaßnahme. Die fahrlässige Beschädigung irgendwelchen fremden Eigentums ist vielleicht wieder eine andere Sache, allerdings weiß ich nicht, ob es hierzu bei Menschenaufläufen wie Demonstrationen häufiger kommt. Ausschreitungen, bei denen wirklich fremdes Eigentum beschädigt wird, kenne ich hauptsächlich von solchen Demonstrationen, die einen politischen Hintergrund haben.
Vor einiger Zeit gab es in einer größeren Stadt in meinem weiteren Umkreis einen Aufmarsch von Rechtsradikalen und eine „Antwort“ von den Linksradikalen. Hierbei wurden Polizeiautos umgeworfen und es kam tatsächlich zu diversen Ausschreitungen mit mutwilliger Beschädigung fremden Eigentums, und ich habe nie wirklich begriffen, was genau das für eine Aussage haben sollte. Es hat aber eine Aussage, und ich bin mir nicht ganz sicher, ob denjenigen, die sich zu diesen Taten haben hinreißen lassen, klar ist, dass es nicht gerade ein gutes Licht auf sie wirft, wenn sie deutlich machen, dass Radikalismus grundsätzlich etwas ist, das man überdenken könnte oder sollte. Wohl kaum, also ist das Statement, sofern sich hinter der mutwilligen Sachbeschädigung eines verbirgt, möglicherweise wirklich fehlgelaufen.
Bestrafen muss man die Sachbeschädigung meiner Meinung nach also grundsätzlich dann, wenn sie mutwillig verübt wurde und ich denke, dass in Fällen von fahrlässiger Sachbeschädigung sicherlich in den meisten Fällen eine private Haftpflichtverischerung eintrittspflichtig wird. Bei einem Mutwillen wäre mir das wiederum neu, und auch das hat ja nun seinen verständlichen Hintergrund, den man nicht näher erklären muss. Ein Fehlverhalten, das einen Vorsatz hatte, ist eben nichts, wofür andere bezahlen sollte, egal, ob es sich dabei nun um Steuerzahler handelt oder um ein Unternehmen wie eine Haftpflichtversicherung.
moin! hat geschrieben:Wer fremdes Eigentum mutwillig beschädigt, hat dafür bestraft zu werden,
Das ist, gelinde ausgedrückt, Quatsch. Wenn ich jetzt bei dir am Auto den Außenspiegel wegtrete und anschließend die Scheibenwischer umknicke, dann werde ich für diese Tat nicht "bestraft". Vielmehr habe ich für den entstandenen Schaden gerade zu stehen und muss dir diesen ersetzen. Wer sollte denn sonst noch Nutznießer der Tat sein und wofür sollte man mich sonst auf welcher Grundlage "bestrafen"?
moin! hat geschrieben:weil es böse ist – also eine Erziehungsmaßnahme.
Auch das ist natürlich Unfug und klappt unter Umständen im Sinne der Erziehung im Kindergarten. Die Tat ist natürlich nicht "böse". Vielmehr geht es darum, dass in dem Fall, dass ich den Schaden nicht bezahle, der Eigentümer auf dem selben sitzen bleibt. Weil Privateigentum aber so ziemlich das höchste Gut in unserer Gesellschaft ist und praktisch dem einzigen Sakrileg gleich kommt, wird hier eben ein besonderes Augenmerk darauf gerichtet.
moin! hat geschrieben:Die fahrlässige Beschädigung irgendwelchen fremden Eigentums ist vielleicht wieder eine andere Sache,
Genau daran ist doch zu erkennen, dass es eben nicht eine "andere Sache" ist. Ob ich dir den Spiegel abtrete, weil ich Lust dazu habe oder aber ob ich mit dem Fahrrad zu schnell in der Kurve bin und gegen dein Auto knalle und der Spiegel abbricht, ist für dich und die für mich resultierende Konsequenz die gleiche: ich muss dafür sorgen, dass dein Spiegel repariert wird.
moin! hat geschrieben:Vor einiger Zeit gab es in einer größeren Stadt in meinem weiteren Umkreis einen Aufmarsch von Rechtsradikalen und eine „Antwort“ von den Linksradikalen. Hierbei wurden Polizeiautos umgeworfen und es kam tatsächlich zu diversen Ausschreitungen mit mutwilliger Beschädigung fremden Eigentums, und ich habe nie wirklich begriffen, was genau das für eine Aussage haben sollte.
Das ist vielleicht dem mangelnden Interesse bei solchen Ereignissen geschuldet. Warum hier entsprechend gehandelt wird, ist der Tatsache geschuldet, dass die Polizei dem braunen Spuk überhaupt erst den Boden bereitet und deren Propaganda-Züge ermöglicht. Hinzu kommt die kaum zu bestreitende Tatsache, dass die Polizei weit über die Aufgabe hinaus besonders hart gegen die Nazi-Gegner vorgeht. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese Gegner aus dem bürgerlichen oder dem linken Lager kommen. Diese "Unterstützungsleistung" der Polizei wird dann entsprechend von Gegendemonstranten gewürdigt.
moin! hat geschrieben:dass es nicht gerade ein gutes Licht auf sie wirft,
Es wäre auch nicht die Absicht, sich "in ein gutes Licht" zu setzen und den unpolitischen oder mit den rechten sympathisierenden Menschen zu zeigen, dass man "stillen Protest" üben möchte.
moin! hat geschrieben:wenn sie deutlich machen, dass Radikalismus grundsätzlich etwas ist, das man überdenken könnte oder sollte.
Was darin endet, dass wir eine große (aus der "Mitte der Gesellschaft" gewollte Gleichmacherei hat und "links" mit "rechts" gleichsetzt). Mehr an Geschichtsvergessenheit ist in meinen Augen (aktuell) nicht denkbar und zeigt, dass radikalerer Protest notwendig wäre.
derpunkt hat geschrieben:
Das ist, gelinde ausgedrückt, Quatsch. Wenn ich jetzt bei dir am Auto den Außenspiegel wegtrete und anschließend die Scheibenwischer umknicke, dann werde ich für diese Tat nicht "bestraft". Vielmehr habe ich für den entstandenen Schaden gerade zu stehen und muss dir diesen ersetzen.
Und das ist also keine Strafe für Dich? Interessant! Dass Du einen verursachten Schaden aus eigener Tasche zu bezahlen hast, hat doch mit ausgleichender Gerechtigkeit allein gar nichts zu tun, sondern das soll Dir wohl auch verklickern, dass das, was Du da gemacht hast, nicht in Ordnung war.
derpunkt hat geschrieben:
Auch das ist natürlich Unfug und klappt unter Umständen im Sinne der Erziehung im Kindergarten. Die Tat ist natürlich nicht „böse“.
Es ist nicht böse, wenn ich Dein Auto demoliere, weil ich gerade Spaß daran habe oder wenn ich Dein Tier töte, weil mir gerade danach ist? Ah ja. Was ist es denn, wenn es nicht böse ist? Und jetzt sag bitte nicht, dass das vollkommen in Ordnung geht und „gut' ist. Es ist auch nicht gar nichts von beidem, sondern hat doch wohl bei einem entsprechenden Vorsatz eher einen negativen Hintergrund als einen guten, oder siehst Du das wirklich anders?
derpunkt hat geschrieben:Genau daran ist doch zu erkennen, dass es eben nicht eine „andere Sache“ ist. Ob ich dir den Spiegel abtrete, weil ich Lust dazu habe oder aber ob ich mit dem Fahrrad zu schnell in der Kurve bin und gegen dein Auto knalle und der Spiegel abbricht, ist für dich und die für mich resultierende Konsequenz die gleiche: ich muss dafür sorgen, dass dein Spiegel repariert wird.
Tatsächlich geht es eben bei der Ahndung von Sachbeschädigungen gar nicht immer nur und ausschließlich darum, den Schaden zu ersetzen, den man selbst verursacht hat. Es spielt durchaus eine Rolle, ob man mutwillig fremdes Eigentum beschädigt hat oder ob es sich um eine fahrlässige Sachbeschädigung handelte. Ich darf mal aus dem Strafgesetzbuch § 303 zitieren:
(1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.
(3) Der Versuch ist strafbar.
Es dürfte also hoffentlich nicht zu widerlegen sein, dass die mutwillige Beschädigung fremden Eigentums auch noch andere Konsequenzen haben kann als eben nur den bloßen Ersatz der jeweiligen Sache, die für so manchen sicherlich schon Strafe genug darstellen würde, wenn auch vielleicht nicht für Dich.
derpunkt hat geschrieben:moin! hat geschrieben:Wer fremdes Eigentum mutwillig beschädigt, hat dafür bestraft zu werden,
Das ist, gelinde ausgedrückt, Quatsch. Wenn ich jetzt bei dir am Auto den Außenspiegel wegtrete und anschließend die Scheibenwischer umknicke, dann werde ich für diese Tat nicht "bestraft". Vielmehr habe ich für den entstandenen Schaden gerade zu stehen und muss dir diesen ersetzen. Wer sollte denn sonst noch Nutznießer der Tat sein und wofür sollte man mich sonst auf welcher Grundlage "bestrafen"?
Falsch! Oder um es in deinen Worten auszudrücken: Das ist, gelinde ausgedrückt, Quatsch.
Du verwechselst hier Strafrecht und Zivilrecht. Natürlich hast du für einen entstandenen Schaden einzustehen und musst einen demolierten Außenspiegel oder Scheibenwischer ersetzen. Zumindest dann, wenn der Eigentümer dich auf Schadensersatz verklagt. Das ist aber nur die eine (zivilrechtliche) Geschichte.
Daneben ist Sachbeschädigung auch noch eine Straftat gemäß § 303 StGB. Danach hast du eben auch noch strafrechtlich für die Tat einzustehen und könntest im schlimmsten Fall mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe bestraft werden. Sogar dann, wenn der Eigentümer dich nicht auf Schadensersatz verklagt, denn das eine hat mit dem anderen rein gar nichts zu tun.
derpunkt hat geschrieben:moin! hat geschrieben:Die fahrlässige Beschädigung irgendwelchen fremden Eigentums ist vielleicht wieder eine andere Sache,
Genau daran ist doch zu erkennen, dass es eben nicht eine "andere Sache" ist. Ob ich dir den Spiegel abtrete, weil ich Lust dazu habe oder aber ob ich mit dem Fahrrad zu schnell in der Kurve bin und gegen dein Auto knalle und der Spiegel abbricht, ist für dich und die für mich resultierende Konsequenz die gleiche: ich muss dafür sorgen, dass dein Spiegel repariert wird.
Auch das ist falsch. Zivilrechtlich gesehen hast du wieder recht, denn auch für fahrlässig verursachte Schäden muss man aufkommen. Wobei man hierfür ja eigentlich eine Haftpflichtversicherung haben sollte, die in diesen Fällen zahlt. Strafrechtlich gesehen gibt es aber keine "fahrlässige Sachbeschädigung" und ist somit auch nicht strafbar.
Für einen Schaden, den man fahrlässig verursacht hat, kann man zivilrechtlich belangt werden, strafrechtlich jedoch nicht. Bei einer vorsätzlich herbeigeführten Sachbeschädigung kann man aber zusätzlich auch noch zu einer Strafe (Geldstrafe oder Freiheitsstrafe) verurteilt werden. Das macht also schon einen Unterschied, ob du absichtlich einen Spiegel abtrittst oder versehentlich mit deinem Fahrrad in der Kurve gegen ein Auto fährst.
derpunkt hat geschrieben:Hinzu kommt die kaum zu bestreitende Tatsache, dass die Polizei weit über die Aufgabe hinaus besonders hart gegen die Nazi-Gegner vorgeht.
Auch diese Aussage ist falsch, aber das ist hier nicht das Thema, sodass ich hier auch keine Diskussion anfangen werde.
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