Darf man schon im Supermarkt Produkte öffnen?

vom 15.02.2012, 21:22 Uhr

In diesem Thread wurde gefragt, ob man denn Packungen, wie beispielsweise die Plastikverpackungen von Flaschen aufreißen darf. Das erinnerte mich dann an zahlreiche Situationen im Supermarkt in meiner Kindheit: Zu dieser Zeit war es als Kind natürlich schwer, den vielen Verführungen zu widerstehen, deswegen ging ich immer wieder zu meiner Mutter, um zu fragen, ob ich einen Krapfen bekäme, oder irgendein anderes Gebäckstück. Oft durfte ich mir dann bei der Brotabteilung einen Krapfen nehmen, den man allerdings erst an der Kassa bezahlt. Ich riss die Verpackung jedoch immer gleich auf und aß den Krapfen. Das Etikett mit dem Strichcode legte ich dann in den Einkaufswagen, und das wurde dann an der Kasse gescannt und bezahlt.

Auch heute öffne ich eine Flasche manchmal direkt nach dem Herausnehmen aus dem Regal, um einen Schluck zu nehmen. Die Verkäufer(innen) haben sich dann auch noch nie aufgeregt. Meine Frage ist nun, ob es erlaubt ist, Lebensmittel schon im Supermarkt zu öffnen und zu konsumieren.

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» mendacium. » Beiträge: 750 » Talkpoints: 17,61 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Nein, es ist nicht erlaubt. Solange die Ware noch nicht von dir bezahlt wurde, gehört sie noch dem jeweiligen Geschäft. Es ist dann strenggenommen in dem Moment eigentlich Diebstahl.

Dass sich darüber an der Kasse noch nie jemand aufgeregt hat, glaube ich dir sogar. Das liegt aber wohl eher daran, dass die Kassierer angehalten sind, freundlich zu den Kunden zu sein und ein Kommentar zu der bereits geöffneten Verpackung könnte ja einen Kunden vergraulen. Bei uns in der Apotheke kommt es auch vor, dass ein Kunde in der Wartezeit schon ein Bonbon aus der Tüte isst und dann mit geöffneter Tüte bei mir ankommt, um diese zu bezahlen. Ich sage dann auch nie etwas, weil ich den Kunden nicht vergraulen möchte.

» Barbara Ann » Beiträge: 28945 » Talkpoints: 58,57 » Auszeichnung für 28000 Beiträge


Wie schon gesagt wurde, ist es eigentlich nicht erlaubt. Aber es gibt bekanntlich auch Notsituationen, wo ich auch schon Verpackungen vor dem Bezahlen geöffnet habe. Solange man sie am Ende auch bezahlt und nicht irgendwo wieder in ein Regal legt, wird auch niemand etwas sagen.

Nur sollten das auch Ausnahmen bleiben und nicht zur Regel werden. Meine Töchter hätten sich das nur zweimal geleistet eine Verpackung einfach so aufzureißen. Beim ersten Mal hätte ich es ihnen erklärt und beim zweiten Vorfall wäre das Ende der Fahnenstange erreicht gewesen und es hätte dann das gewünschte Produkt nicht mehr gegeben.

Und mal ehrlich, wenn deine Mutter damals schon konsequenter gehandelt hätte, dann würdest du heute nicht so dreist sein und öfter mal die Flasche vor dem Bezahlen öffnen und das Getränk konsumieren.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



Ich denke, dass es in gewissen Notsituationen in Ordnung ist und dass da dann auch keiner etwas sagen wird, wenn man es erklären kann. Wenn man zum Beispiel dringend eine Tablette nehmen muss und dann noch lange anstehen muss um das Getränk zu bezahlen, dann wäre es in Ordnung, wenn man schon einen kleinen Schluck für die Tablette nimmt und das Getränk dann danach bezahlt. Jedoch würde ich solche Situationen vermeiden.

Denn eigentlich ist es Diebstahl, weil das Produkt, bevor du es bezahlt hast, noch dem Laden gehört und wenn du es dann konsumierst, dann stiehlst du ja etwas. Ich denke, dass man auch eine Anzeige bekommen könnte, wenn man eine Verpackung öffnet und eventuell noch etwas konsumiert und das Produkt dann nicht bezahlt.

Ich denke aber auch, dass du nicht ordentlich erzogen worden bist, wenn es für dich normal ist, dass du schon im Geschäft verschiedene Produkte konsumierst und nicht warten kannst, bis sie bezahlt werden. Von den fünf bis zehn Minuten, die du maximal brauchen würdest, bis du das Produkt bezahlt hast, werden dich nicht umbringen und du wirst nicht verhungern.

» Hufeisen » Beiträge: 6056 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



Sobald man ein Produkt öffnet und daraus verzehrt macht man sich des Ladendiebstahls strafbar. Das wurde erst vor einigen Tagen im Fernsehen gesagt. Es ist auch ein Irrtum, dass man mit der eigenen Tasche einkaufen gehen darf, wie es auch viele machen. Sobald man Ware in dieser Tasche lagert um zur Kasse zu gehen, kann man schon eine Anzeige wegen Ladendiebstahl bekommen. Selbst, wenn ein quengelndes Kind die Milchschnitte isst und das Papier dann auf dem Band ist, ist man schon ein Ladendieb und kann angezeigt werden.

Dass man das Papier dann an der Kasse hinlegen kann oder die leere oder angefangene Flasche hinlegen kann um zu bezahlen ist ein Irrtum und kann teuer werden. Auch wenn man eine Packung Bonbons kauft und diese Packung vorher aufmacht um ein Bonbon zu essen ist es Diebstahl.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Grundsätzlich ist es nicht erlaubt, Produkte in einem Supermarkt zu öffnen und wieder weg zu stellen. Dies stellt eine Beschädigung dar und muss beglichen werden. Jedoch gibt es wiederum Unterschiede in dem ganzen Szenario, die wichtig sein können.

Gesetz dem Falle das Produkt soll gekauft werden und befindet sich bereits im Einkaufswagen, dann darf es unter dem Umstand geöffnet werden. Dieser Artikel muss geöffnet an der Kasse vorliegen und bezahlt werden. Dieses Szenario geschieht häufiger, wenn Kinder im Einkaufsladen mit von der Partie sind, weil sie dann Durst haben oder gar die Süßigkeiten unbedingt möchten. Aus diesem Aspekt gesehen ist es erlaubt, jedoch nicht gerne gesehen!

Ein weiteres Szenario könnte natürlich sein, dass ein Artikel nicht nur geöffnet wird, sondern auch verzehrt und wieder weggestellt wird. Dies nennt man im Volksmund bereits Diebstahl und ist selbstverständlich auch nicht erlaubt.

Grundsätzlich sollte trotz der Bezahlung nichts im Supermarkt geöffnet werden. Viele Mitarbeiter finden dies nicht unbedingt passend und könnten Situationen falsch einschätzen und den Kunden unnötig an den Pranger stellen. Von daher rate ich immer bis nach der Bezahlung zu warten, dies gilt auch für Kinder.

» paddelfisch » Beiträge: 655 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Also ich denke auch, dass es normal nicht erlaubt ist. Ist eigentlich auch logisch. Aber solange du das Etikett oder die Verpackung vorlegen kannst, ist das glaube ich kein Ding, wenn nicht aber natürlich Diebstahl.

Ich selber habe das auch schon gemacht, bei Chips. Ich wusste aber von Anfang an, dass es nicht erlaubt sei. Ich wollte das nämlich selbst auch wissen. Deshalb werde ich auch die Antworten weiter verfolgen :wink:

» Floigi » Beiträge: 103 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 100 Beiträge



@Paddelfisch: Das ist völlig falsch, was du da erzählst. Auch quengelnde Kinder sind kein Grund dafür, dass man die Ware aufreist. Was ist, wenn der Kunde mit Karte zahlen will und die Karte nicht funktioniert? Was ist, wenn der Kunde das Geld vergessen hat? Sobald eine Verpackung von Lebensmitteln geöffnet werden und damit das Produkt zerstört wird, also etwas entnommen wird, ist es Ladendiebstahl.

Das heißt aber nicht, dass das Aufreißen der Verpackung zum Kauf verpflichtet. Das ist nur dann der Fall, wenn dann die Ware nicht mehr verkauft werden kann, weil etwas fehlt oder kaputt ist. Wenn man also aus einer Flasche trinkt, dann ist das Produkt für den Verkauf zerstört. Wenn man die Milchschnitte aus der Packung holt, ist das Produkt für den Verkauf zerstört. Wenn man aber ein t-Shirt auspackt, weil man es sich ansehen will und wieder in die Verpackung gibt, ist es kein Ladendiebstahl.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Oh ja, diese Situation kenne ich auch noch viel zu gut aus meiner eigene Kindheit. Immer wenn es mit Mama einkaufen ging, saß ich im Wagen oder ging mit ihr zwischen den Regalen hindurch und was meine Kinderaugen sahen, wollten diese natürlich auch haben. Wenn ich zum Beispiel richtig großen Durst hatte und ich eine Capri Sonne sah, dann wollte ich diese natürlich auch sofort haben und warten wollte ich natürlich auch nicht, bis meine Mutter diese bezahlt hatte. Meine Mutter gab mir das Getränk dann immer gleich im Supermarkt und ich habe es dort getrunken und die leere Verpackung in den Einkaufswagen gelegt. Bezahlt wurde dann die leere Verpackung, deren Inhalt ich schon geleert hatte.

Ob das ganze erlaubt war oder nicht, hat mich damals als Kind natürlich reichlich wenig interessiert. Meine Mutter war wohl auch im Glauben, dass dies erlaubt sei, sonst hätte ich es wohl sicherlich nicht erlaubt bekommen. Heute hingegen sehe ich das ganze alles recht fragwürdig und ich selbst würde es meinen Kindern eigentlich nicht erlauben, eine Verpackung oder ein Lebensmittel noch im Supermarkt aufzureißen, wenn dies noch nicht von mir bezahlt wurde. Rein rechtlich betrachtet würde ich sagen, dass dies eine Art des Diebstahls ist, zumal der Besitz des Produktes welches man dort verzehrt oder öffnet ja genau genommen noch in den Händen des Geschäftes liegt. Erst wenn ich das Produkt bezahlt habe geht dieses in meinen Besitz über und darf dann auch erst von mir geöffnet und verzehrt werden.

Alles andere wäre eben Diebstahl - Aber wenn ich mal ehrlich bin: Hin und wieder sehe ich im Supermarkt auch immer mal wieder Mütter, die ihren Kindern genau das gleiche erlauben wie meine Mutter auch mir früher. Beschwert hat sich von den Kassierern an der Kasse nie jemand, soweit ich dies mitbekommen habe. Aber im Grunde könnte man sich ja so auch im Supermarkt satt essen und die Verpackungen wieder ins Regal legen und behaupten, man hätte dies nicht gegessen.

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» damomo » Beiträge: 3334 » Talkpoints: -0,80 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Ja, das ist normalerweise schon erlaubt. Es ist natürlich nicht schlecht, wenn man einfach vorher fragt, denn dann fühlen sich die Mitarbeiter nicht übergangen. Aber sie werden es einem, wenn man fragt, auch nicht verbieten, denn welcher Supermarkt will schon Kunden verlieren? Wenn du die Packung einfach nur aufmachst, ist es auf jeden Fall kein Diebstahl, vor Allem, wenn du hinterher bezahlst. Bei Kindern kann ich ja auch noch verstehen, dass man das macht, oder wenn man schnell ein Getränk braucht, um ein Medikament einzunehmen, aber wenn es einfach so ist, dann würde ich an deiner Stelle eher darauf verzichten.

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» pepsi-light » Beiträge: 6018 » Talkpoints: 2,14 » Auszeichnung für 6000 Beiträge


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