Selbständig und 400 Euro-Job

vom 14.02.2012, 23:54 Uhr

A ist selbständig tätig und hat eine Anfrage zu einem größeren Auftrag bekommen. Vom Auftraggeber wurde vorerst nur gefragt, wie denn für die Ausführung die Preise sind. Nun hat der Auftraggeber auch angeboten A auf 400 Euro Basis einzustellen, um den Auftrag zu erfüllen.

Der Auftrag ist zeitlich begrenzt. Nur hat A keinerlei Kenntnisse, wie sich vom gesetzlichen Standpunkt her eine Selbständigkeit mit einem Minijob vereinbaren lassen. Zumal A bekannt ist, das Pauschalen für die gesetzliche Kranken- und Rentenversicherung vom Arbeitgeber abgeführt werden. Kann dann A für diesen Zeitraum die eigenen Zahlungen an die Krankenversicherung einstellen? Oder muss der Arbeitgeber für diesen Zeitraum diese Pauschalen nicht abführen, da A ja schon selbst die Beiträge für die Krankenversicherung bezahlt?

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



Gerade in der Anfangszeit ist es sehr schwer, wenn man selbständig ist. Wenn die Möglichkeit besteht, einen Minijob anzunehmen, sollte diese Chance wahr genommen werden. Nicht nur, dass zusätzlich Geld verdient wird, es gibt noch weitere Vorteile. Es sollte nur darauf geachtet werden, dass nicht mehr als 400 Euro im Monat verdient wird. In so einem Fall würden die Einkünfte zusammen gerechnet werden, sodass es keine Vorteile mehr gibt. Wenn jemand auf 400 Euro Basis eingestellt wird und selbständig ist, wird der Arbeitgeber die Lohnsteuer bezahlen, der Arbeitnehmer keine Einkommenssteuer. Der Arbeitnehmer übernimmt aber auch die Sozialversicherungsbeiträge. Ein weiterer Vorteil liegt darin, dass mehr Kunden vorhanden sind. Es sollte jedoch kein Honorar veranschlagt werden, denn sonst lohnt sich es nicht. Wer dann noch gut arbeitet, macht sich einen guten Namen und kann in der Selbständigkeit eventuell davon profitieren und neue Kontakte knüpfen.

» davinca » Beiträge: 2246 » Talkpoints: 1,09 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Bei einem Job auf 400 Euro-Basis ist der Arbeitnehmer doch selbst dafür verantwortlich, die Beiträge in die Krankenversicherung zu zahlen. Damit hat der Arbeitgeber nichts zu tun. Wie es sich bei den Beiträgen für die Rentenversicherung verhält, weiß ich jetzt nicht, aber es gibt da wohl die Option, dass man automatisch über den Arbeitgeber einen pauschalen Beitrag abführt, zumindest war es diese Option, als ich meinen jetzigen Arbeitsvertrag erhielt, so vorhanden. Da ich aber über die 400 Euro hinaus bin, bin ich zumindest sozial versichert und diese Klausel aus dem Standardvertrag galt für mich nicht.

Die Beiträge zur Krankenversicherung sollte A nicht einfach so einstellen, warum auch? Ein Job auf vierhundert Euro-Basis ist ja nun nicht auf Sozialversicherungsbasis, dennoch muss der Verdienst so angegeben werden, da eventuell die Beiträge an die Krankenkasse für A steigen könnten. Aber das ist nun auch das einzige, was zu tun wäre.

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge



@davinca: Es steht doch nirgends das A sich erst kürzlich selbständig gemacht hat. Daher sind deine Ausführungen nicht wirklich nachvollziehbar. Denn A ist seit einigen Jahren sein eigener Herr, nur für ein neues Projekt steht eben das Angebot dies auf 400 Euro-Basis zu machen.

@*steph*: A hat auf mehreren Seiten etwas gelesen, dass etwas über 20 Prozent pauschal vom Arbeitgeber für die gesetzliche Kranken- und Rentenversicherung abgeführt, wenn ein Vertrag auf 400 Euro-Basis besteht. Und damit wäre doch A dann doppelt krankenversichert, wenn die eigenen Beiträge weiterhin von A bezahlt werden, aber eben auch vom Arbeitgeber abgeführt werden.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



@Punktedieb, stand auf diesen Seiten auch dabei, wie sich die Krankenversicherung dann beispielsweise aufteilt? Ich kenne einige Leute, die auf 400 Euro - Basis jobben, aber die sind verheiratet und dadurch familienversichert. Bei mir selbst war es so, dass ich ja einmal eine Zustellerin während meiner selbstständiges Tagesmutter-Tätigkeit vertreten habe. Dort lief es auch unter vierhundert Euro. Da ich mich sowieso selbst krankenversichern musste, wurde da kein Krankenversicherungsbeitrag doppelt bezahlt. Allerdings sagte man mir damals auch nichts davon, dass man mich quasi auch krankenversichern müsste.

Ich bin daher gerade etwas überrascht und bin eigentlich stets davon ausgegangen, dass man als eine Person mit einem Job auf vierhundert Euro-Basis sich eben selbst und freiwillig krankenversichern müsste. Scheinbar handhaben das viele Arbeitgeber aber doch wieder anders.

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge


Also ich habe da nun selbst auch wenig nachgelesen. Geht da um 22 Prozent, wobei diese eben dann auf die gesetzliche Kranken- und Rentenversicherung aufgeteilt werden. Bei verheirateten Arbeitnehmern besteht die Möglichkeit der Familienversicherung, das stimmt. Aber A ist nicht verheiratet, so das dies schon mal nicht zur Auswahl steht.

Wenn nun ein Arbeitnehmer bei einem 400 Euro-Job noch selbst als freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung Beiträge entrichten sollte, dann ist doch über die Hälfte der 400 Euro schon weg. Denn selbst bei dem ermäßigten Tarif sind das schon etwas mehr als 200 Euro an Beitrag.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


A hat auf mehreren Seiten etwas gelesen, dass etwas über 20 Prozent pauschal vom Arbeitgeber für die gesetzliche Kranken- und Rentenversicherung abgeführt, wenn ein Vertrag auf 400 Euro-Basis besteht. Und damit wäre doch A dann doppelt krankenversichert, wenn die eigenen Beiträge weiterhin von A bezahlt werden, aber eben auch vom Arbeitgeber abgeführt werden.


Bei einem 400-EUR-Job entrichtet der Arbeitgeber eine gewisse Pauschale an die Rentenversicherung. Auch an den Sozialversicherungsträger geht eine Pauschale, aber diese führt nicht dazu, dass man krankenversichert ist. 400-EUR-Jobber sind nur dann krankenversichert, wenn sie arbeitslos gemeldet sind und den Job zusätzlich zum Arbeitslosengeld haben (dann bezahlt das Arbeitsamt die Krankenkasse) oder den Minijob parallel zu einer anderen sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit ausüben (dann bezahlt der andere Arbeitgeber die Krankenkasse) oder Familienversichert ist und der Ehepartner die Beiträge mitbezahlt.

Wer selbstständig ist, muss also auch bei der Aufnahme eines 400-EUR-Jobs weiterhin seine private Krankenversicherung bezahlen (oder wenn er freiwillig gesetzlich versichert ist, dann eben diese).

» Zitronengras » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »

Zuletzt geändert von Gio am 15.02.2012, 12:51, insgesamt 1-mal geändert. Zeige Beitragsversionen


Punktedieb hat geschrieben:
Wenn nun ein Arbeitnehmer bei einem 400 Euro-Job noch selbst als freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung Beiträge entrichten sollte, dann ist doch über die Hälfte der 400 Euro schon weg. Denn selbst bei dem ermäßigten Tarif sind das schon etwas mehr als 200 Euro an Beitrag.


Eine Krankenversicherung, die freiwillig läuft und die in einer gesetzlichen Krankenversicherung stattfindet, liegt bei einem Beitrag um die 140 Euro. Natürlich hat man als Single/ Lediger, der nun beispielsweise auf einer Basis von vierhundert Euro jobbt, nichts davon. Daher ist diese Variante im Grunde eine Mogelpackung und nicht sonderlich empfehlenswert. Daher habe ich auch immer Abstand davon gewonnen, lediglich einen Job in dieser Richtung aufzusuchen.

Nicht umsonst steht bei diesen Jobs auch dabei, sofern sie schriftlich zu finden sind, dass es sich um eine nicht sozialversicherungspflichtige Tätigkeit handelt. Selbst die Krankenversicherungsbeiträge kann man aufgrund der nicht vorhandenen Steuerpflicht noch nicht einmal von der Steuer absetzen.

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge


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