Gartenwerkzeug vom Vermieter gestellt bekommen

vom 14.02.2012, 08:54 Uhr

Einige Bekannte von mir leben in einem Haus mit Gartennutzung. Da das Haus ein Mietshaus ist, und meine Bekannte zwangsläufig eben zur Miete wohnen, ist das Grundstück an sich nicht ihres. Dennoch hegen und pflegen sie es ein wenig. Der Vermieter stellt ihnen dafür auch ein Rasenmäher zur Verfügung, als auch andere Gartenwerkzeuge. Die Wartung und Reparaturen des Rasenmähers übernimmt zum größten Teil auch der Vermieter, kleinere Wartungen lassen die Mieter selbst vornehmen.

Leider können meine Bekannte mir nicht genau sagen, ob es gesetzlich verankert ist, dass ein Vermieter eben Rasenmäher und Co zur Verfügung stellt. Vorstellbar ist es wohl schon bei Rasenmähern, wenn sich der Mieter mit darum kümmern soll. Aber ist es nicht eher eine freiwillige Leistung des Vermieters? Wie sieht es denn damit aus, wenn eine Gartennutzung unabdingbar ist oder auch, wenn eine Gartennutzung möglich, nicht aber zwangsläufig Pflicht ist? Wie wird es bei Euren Mietwohnungen mit Gartenanteil gehandhabt?

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge



Wir leben auch in einem Mehrfamilienhaus und es gibt zwei Gärten, einen großen hinter dem Haus, der gemeinschaftlich genutzt wird und einen kleinen direkt vor unserer Wohnung, der uns quasi mit gehört, also zu unserer Wohnung gehört. Um diesen kümmern wir uns selber und wir benutzen auch unsere eigenen Gartengeräte dafür.

Der große Garten hinter dem Haus wird von einer anderen Mieterin gepflegt, die dafür auch eine geringe Mietvergünstigung erhält. Wie eine angestellte Gärtnerin eben. Sie benutzt auch immer Gartengeräte aus dem Heizungsraum, die der Hausbesitzerin gehören und zur Verfügung gestellt werden. Ein Rasenmäher ist aber ironischer Weise nicht dabei und deswegen leihen wir unseren dafür aus. Ich glaube nicht, dass es rechtlich verankert ist, dass ein Vermieter für seinen Garten die Gartengeräte bereit stellen muss. Ich denke, dass ein Mieter, der sich um den Garten kümmert, wie ein angestellter Gärtner betrachtet werden kann und dieser muss ja auch mit seinem eigenen Werkzeug arbeiten und bekommt keines von seinem Auftraggeber gestellt. Ich denke, dass dies eine freiwillige Kulanz von einem Vermieter ist, wenn er seinen Mietern Geräte zur Gartenpflege zur Verfügung stellt.

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» olisykes91 » Beiträge: 5370 » Talkpoints: 24,75 » Auszeichnung für 5000 Beiträge


Es ist sicher nicht gesetzlich festgehalten, dass ein Vermieter einem Mieter Gartenwerkzeug zur Verfügung stellen muss. Das wäre wenig praktikabel und ich wüsste auch nicht, welchen Sinn eine solche Verpflichtung gegenüber einem Mieter hätte. Denn diese Frage wird ganz anders geregelt: entweder der Garten ist Teil des Mietgegenstands oder eben nicht! Ist der Garten mit gemietet worden, so ist der Mieter auch verpflichtet, diesen zu Pflegen (wobei auch das schon Anlass zu Streitigkeiten gibt). Dabei ist dann dem Mieter überlassen, diese Pflege mit der Nagelschere zu machen oder sich um entsprechendes Gerät zu kümmern. Wenn der Vermieter anbietet, entsprechende Geräte zur Verfügung zu stellen, ist das nett aber eben keine Pflicht. Ebenso gut könnte man sich die Geräte von den Nachbarn leihen.

Ist der Garten hingegen gar kein Bestandteil des Mietvertrages, so fällt auch die Pflege eigentlich weg. Schließlich wird auch kein Mieter auf die Idee kommen, in den Parkanlagen den Rasen zu mähen. Hilft man aber dennoch freiwillig mit, die Grünflächen des Vermieters zu pflegen, ist das ein netter Zug und das Mindeste was zu erwarten ist, ist das hier die Geräte verfügbar sind. Würden die fehlen, würde ich empfehlen eben auch nichts weiter zu machen.

Ist hingegen eine Gartenmitbenutzung im Mietvertrag festgehalten, verhält es sich eben so, dass gemeinschaftlich der Garten gepflegt werden muss. Aber auch hier ergeben sich keine Pflichten bzgl. der Gerätschaften. Schließlich weiß der Mieter auf was er sich einlässt, wenn er den Mietvertrag unterzeichnet. Und wenn da ein Garten erwähnt wird, heißt das eben auch mindestens Rasen mähen.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Wenn es sich um ein Mietshaus handelt, haben sicherlich noch mehrere Bewohner die Möglichkeit, den Garten zu benutzen, oder? In solch einem Falle dürfte der Vermieter schon gemeinsam zu nutzende Gartenwerkzeuge zur Verfügung stellen. Nutzen aber die Bekannten von dir alleine den Garten, dann müssten sie auch selbst für die Geräte sorgen. Stellt der Vermieter die Geräte zur Verfügung, ist das freiwillig.

Es gibt einen Unterschied zwischen Gartennutzung und Gartenanteil. Ein Gartenanteil gehört nur zu einer bestimmten Wohnung, während eine Gartennutzung mehrere Mieter betreffen kann. Bei einem Gartenanteil muss der Mieter selbst für Geräte sorgen.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge



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