Probleme mit Arbeitsagentur - Lehrgang statt Ausbildung?
Hallo,
ich gehe zwar momentan noch zur Schule um meinen Abschluß nachzuholen aber auch ich habe dieses verdammte Glück gehabt letzte Woche einen Termin beim Jobcenter gehabt zu haben. Die haben mich dann dort gefragt was ich nach meiner Schule machen möchte. Ich habe der dann geschildert, das ich eine Ausbildung machen will im Altenheim (da wo ich MAE Kraft war). Chef aus dem Heim hat eigentlich sogut wie sein OK gegeben. Tja da sagt die doch glatt weg zu mir, das ich ab 1.06.2008 einen 1jährigen Lehrgang machen muss, aufgrund weil ich keine Ausbildung habe.
Hallo da Frage ich mich, warum dies, ich habe doch meine Ausbildung sogut wie sicher. Aber die haben beim Jobcenter einfach vorentschieden und wollen mich ab 01.06.2008 in einen Lehrgang stecken. Hab mich daraufhin mit dem Chef vom Altenheim unterhalten, der sich jetzt darum kümmern will, das ich diese Ausbildung im Heim machen kann, schliesslich hat er fest damit gerechnet.
Also bei der Arbeitsaufnahme steht ein manches mal auch das Jobcenter im weg, so wie es scheinbar bei mir der Fall zu sein scheint.
Gruß
Hallo Sissi,
also ich bin der Meinung, sobald du denen vorweisen kannst das du eine Arbeitsstelle bzw. Ausbildungsstelle hast, da können sie dir nichts mehr vorschreiben. Allerdings hattest du ja bei deinem Termin noch keinen Ausbildungsvertrag unterschrieben und auch nur ein "fast OK" von deinem zukünftigen Arbeitgeber. Und solange bist du eben noch arbeitslos und dem Arbeitsamt unterstellt.
Liebe Grüße von der
Laufmasche
Stimmt. Solange man keinen Vertrag vorweisen kann, muss man deren Angebote annehmen. Und so ein Lehrgang bringt auch ein wenig mehr Geld als nur Arbeitslosengeld oder Hartz IV. Aber selbst, wenn du den Lehrgang erstmal anfangen solltest. Sobald du in ein festes Verhältnis wechseln kannst, kannst du auch aus einer solchem Massnahme raus.
Morgen,
mein "zukünftiger Chef" der will mich sofort ab 01.06.2008 einstellen als Auszubildene. Da will aber halt das Jobcenter bis jetzt nicht so, da die gesagt haben ich muss nach der Schule erst noch einen 1jährigen Lehrgang machen. Das kann ich aber wiederum nicht nachvollziehen.
Aber mal gucken was mein "zukünftiger Chef" beim Jobcenter erreicht und ob die ihre Meinung dort ändern.
Denn wenn das Jobcenter mich erst noch in eine 1jährige Massnahme steckt könnte mich das unter Umständen meine zukünftige Ausbildungsstelle kosten und das wird ich dann nicht mehr so lustig finden.
Gruß
Du sollst in dem Altenheim eine richtige Ausbildung machen mit Abschlussprüfung bei der IHK, richtig?
Dein zukünfitger Chef hat noch nie was gesagt, das du vorher noch eine Weiterbildung besuchen musst, um die Ausbildung beginnen zu können, richtig?
Wenn beide Aussagen so stimmen, dann will dich das Arbeitsamt nur aus der Statistik über arbeitslose Jugendliche kriegen, wenn sie dich in eine solche Massnahme stecken wollen. Sobald du denen einen Vertrag vorlegst, das du vor Beginn dieses Kurses in eine feste Anstellung kommst, ist die Sache vom Tisch.
Hallo zusammen,
Sissi andere haben ja meine Aussage auch nochmal bestätigt. Jetzt liegt es an dir und deinem neuen Chef. Du solltest einen Vertrag unterschreiben, denn solange dieser nicht vorliegt, so lange hat das Arbeitsamt das sagen. Wenn du denen einen Vertrag vorlegst, dann lassen sie dich auch in ruhe.
Fazit, du solltest schleunigst in das Altenheim, mit deinem neuen, zukünftigen Chef sprechen und endlich einen Vertrag über die Ausbildung unterschreiben und beim Arbeitsamt vorlegen.
Liebe Grüße von der
Laufmasche
Hallo,
Punktedieb, deine beiden Vermutungen die du geäußert hast sind richtig. Mein zukünftiger Chef will mich ja gleich nachdem ich den Schulabschluß gemacht habe und nicht erst 1Jahr später.
Tja deine Vermutung nehme ich auch an, die wollen mich aus der Statistik haben, und da ich ja momentan auch nicht in die Statistik zähle, dadurch das ich zur Schule gehe, wollen die mich wahrscheinlich erst garnicht wieder drin haben und haben mir dann gleich ab den "01.06.2008" den Kurs aufgebrummt.
Laufmasche, alles schön und gut, aber ich muss ja leider erstmal mein Abschluß schaffen um dort die Ausbildung beginnnen zu können und da diese erst am 21.05.2008 zuende ist, kann ich auch nicht voher ein Arbeitsvertrag/Ausbildungsvertrag unterschreiben.
Aber mein zukünftiger "Chef" steht ja in Verhandlungen mit dem Jobcenter, und bis jetzt hab ich die Hoffnung noch nicht aufgegeben.
Gruß
Na dein geplanter Abschlusstag ist ein Mittwoch. Da es bei Schülern und Auszubildenden eine Sonderregelung mit der Arbeitslosmeldung gibt, kannste dir für den 22.05. zwei Termine machen. Morgens den ersten mit dem Chef vom Altenheim. Abschluss bestanden, dann wird der Ausbildungsvertrag unterschrieben. Danach Termin beim Arbeitsamt und du kannst gleich den Vertrag vorzeigen. Damit ist der Kurs schon mal für dich Geschichte.
Bestehst die Prüfung nicht, dann gibt es doch eine Nachprüfung und bis dahin zählst schonmal nicht als arbeitslos. Und erst wenn du dann deinen Abschluss wieder nicht bekommen solltest, dann kann dich das Arbeitsamt in einen Kurs stecken.
Im Moment würde ich mir an deiner Stelle deswegen noch nicht so viele Gedanken darum machen. Kümmer dich lieber um deine Prüfungen. Die sind wichtiger.
Hallo,
danke dir für deine aufbauenden Worte. Mittwochs hat das Jobcenter geschlossen. Tja ich denke und hoffe auch ganz stark das sich das alles klärt, denn es kann ja nicht das ich eine Ausbildung machen will, die mir aber vom Jobcenter verbaut wird.
Hab ja vom Ende April schon meine Schriftlichen Prüfungen. Tja ist stress pur, hab den Kopf voll mit Mathe, Mathe und nochmal Mathe - naja zwischendurch dann noch ein bisschen Bio und Deutsch. Und die Mündlichen Prüfungen kommen ja zum Glück erst im Mai ab dem 19.05.2008
Gruß
Naja das Arbeitsamt handelt eben auch nur nach Vorschriften. Du hast dich ja nun gemeldet, das du voraussichtlich (bei bestandener Prüfung) ab dem 22.05.08 arbeitslos sein wirst. Also hast du erstmal deine Pflicht erfüllt. Was nach deinem Abschluss kommt, dann kann man auch danach klären. Musst halt nur danach so schnell wie hin, um weiteres zu klären. Aber derzeit hast du dort erstmal keine Verpflichtungen.
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