Versetzung in eine andere Niederlassung einfach so möglich?

vom 13.02.2012, 17:48 Uhr

Frau X. arbeitet seit mehreren Jahren in der Niederlassung einer Firma. Mittlerweile ist sie die stellvertretende Niederlassungsleiterin. Sie wohnt etwa 40 Kilometer von ihrem Arbeitsplatz entfernt. Es gab nie Probleme am Arbeitsplatz und ihr Vorgesetzter und der Chef darüber scheinen mit ihrer Leistung vollkommen zufrieden sein.

In einer anderen Niederlassung herrscht Personalmangel, da man vielen Mitarbeitern wohl fristlos gekündigt hat. Ihr Chef teilte ihr nun mit, dass sein Chef sie gerne in der anderen Niederlassung hätte, da er nur ihr den Job wirklich zutraut und zur Zeit auch niemanden hat, der den Posten ausfüllen könnte. Allerdings ist die Niederlassung 800 Kilometer vom Wohnort entfernt.

Im Arbeitsvertrag von Frau X. steht, dass man sie auch an einen anderen Ort versetzen kann. Halt den Leistungen und Vorkenntnissen entsprechend. Frau X. würde aber ungerne ihren Wohnort verlassen. Tageweise in der anderen Niederlassung arbeiten wäre für sie kein Problem, aber nicht die ganze Woche lang.

Wie kann sich Frau X. am besten verhalten? Hat sie eine Chance, dass sie nicht in die andere Niederlassung versetzt werden kann?

» XL » Beiträge: 680 » Talkpoints: -0,02 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Es ist eigentlich nicht entscheidend, ob es "Probleme" am Arbeitsplatz gab oder nicht. Wenn solche Versetzungen anstehen, dann spielt der Gedanke, unliebsame Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter los zu werden nicht wirklich immer eine Rolle. Hier scheint es sich ja um ein fachliches Problem bei der anderen Niederlassung zu handeln und hier sticht nun mal Frau X heraus.

Wenn im Arbeitsvertrag von Frau X dann auch noch geregelt ist, dass der Einsatzort praktisch "beliebig" - jeder Ort mit einer Niederlassung - ist (was ich mir eigentlich nicht vorstellen kann), ist diese Seite ja schon klar abgesteckt. Helfen kann ihr in der Situation eigentlich nur ein aktiver Betriebsrat, der von außen hilft, aufzuzeigen, dass es andere Lösungen gibt. Im Idealfall aber hilft hier der Vorgesetzte. Dazu muss Frau X mit diesem Besprechen, dass sie zwar die berufliche Chance sieht, aber aus privaten Gründen lieber verzichten möchte und darum bittet, einer anderen Kollegin oder einem anderen Kollegen diese Chance anzubieten.

Wenn es wirklich hart auf hart kommt und Frau X sich nicht bewegt, kann der Konflikt tatsächlich bis zu einer (fristlosen) Kündigung eskalieren und ein Arbeitsgericht müsste entscheiden, ob die Vorstellungen vom Vorgesetzten so alternativlos sind, dass eben der vorgeblich guten Mitarbeiterin gekündigt werden musste. Wäre sie wirklich so gut, dass eben nur sie den Job in der anderen Niederlassung machen könnte, würde man im Zweifel lieber die Mitarbeiterin halten als auf Grund dieses Ereignisses die Kündigung aussprechen.

Wenn Frau X hier aber nicht mit dem Vorgesetzten sprechen kann, ist die Situation wirklich so verfahren, dass sie vermutlich auch am alten Arbeitsplatz keine Freude mehr hätte, wenn sie sich im Streit durchsetzt. Das sind einfach die Situationen im Arbeitsleben, die typisch für Wendepunkte sind. Entweder sie zieht eben um oder sie sucht sich (mindestens mittelfristig) eine neue Stelle.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Vielleicht gibt es in einem solchen Falle auch eine Teillösung. Wenn Frau X sich nun bereit erklärt, für eine kurze Zeit auf Firmenkosten zu dem 800 Kilometer entfernten Ort zu ziehen, um dort eine neue Kraft anzulernen, wäre der Firma geholfen und Frau X käme wieder an ihren alten Arbeitsplatz zurück. Vielleicht kann da der Betriebsrat helfen.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge



Es ist immer möglich, versetzt zu werden. Es heisst ja, dass ein Arbeitgeber z.B. bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten (ist jetzt hier nicht der Fall) sich auch bemühen muss eine andere Stelle anzubieten. In diesem Fall ist es aber sogar im Arbeitsvertrag gekoppelt.

Ich weiß allerdings, dass in solch einen Fall die Arbeitgeber die Umzugskosten auch tragen. Ob das aber nun Pflicht ist, kann ich nicht sagen. Wenn du dann auch noch Familie und Kinder hast, ist es nicht so leicht. Darauf muss er Rücksicht nehmen und z.B. erstmal voranging eine ledige und kinderlose Kollegin versetzen.

Am besten ist es dann aber immer noch erstmal, bevor man jetzt irgend wen einschaltet und dem Arbeitgeber mit rechtlichen Sachen droht, mit ihm zu sprechen und offen und ehrlich seine Situation zu benennen. Und wenn man als Argument nur vorlegen kann, dass man ja ja so gerne hier arbeitet und nicht weg möchte. Das schmeichelt dem Chef ja auch. Und vielleicht findet man so zusammen ein Lösung.

» Naffi » Beiträge: 948 » Talkpoints: -1,22 » Auszeichnung für 500 Beiträge



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