Was bei vertraglicher Arbeitnehmerüberlassung beachten?

vom 13.02.2012, 05:43 Uhr

Ausgliederung wird ja immer mehr zum Zauberwort in der deutschen Industrie. Großbetriebe und Konzerne zerschlagen ihre Unternehmen in kleinere ausgelagerte GmbH´s, über genauere Hintergründe wird strengstes Stillschweigen bewahrt. Nehmen wir nun einmal an das es jetzt auch Herrn A erwischt hat und mittels einer Arbeitnehmerüberlassung in eine ausgegliederte GmbH überlassen und somit ausgeliehen werden.

Je näher der Tag der Vertragsunterzeichnung und somit der Überlassung rückt, wird A nun immer unruhiger und verunsicherter. Wenn ihr nun einmal in dieser Situation wärt, worauf würdet ihr besonderes Augenmerk bei dem Überlassungsvertrag legen? Würdet ihr geringfügige Verschlechterungen in den Bezügen des lieben Jobs wegen in Kauf nehmen? Wer war oder ist in einer ähnlichen Situation und kann von seinen Erfahrungen berichten?

» bregenz » Beiträge: 166 » Talkpoints: 5,02 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Ohne wirklich Details aus dem Vertrag zu kennen, den A unterschreiben kann, kann man auch nicht wirklich einen Rat geben. Denn es sind zu viele Fragen offen, um sich wirklich ein Bild zu machen. So zum Beispiel die Frage, wer als Arbeitgeber in dem neuen Vertrag auftritt. Genauso die Frage welche Arbeiten dann A verrichten soll.

Insgesamt kenne ich aber einige Menschen, welche geringere Löhne akzeptiert haben, um damit ihren Arbeitsplatz zu sichern. Das funktioniert seit Jahren bei einem großen Autohersteller, wo ein Lohnverzicht immer Kündigungsschutz bis zu den nächsten Tarifverhandlungen bedeutet.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


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