Onlinekauf - zwei Wochen Rückgabe ab wann?
Bei Artikeln, die man im Internet kauft, hat man in der Regel ja ein zweiwöchiges Rückgaberecht, so lang dies nicht irgendwie anders ausgemacht oder eben anders in den AGBs steht. Ich habe mir beispielsweise vor einer Woche etwas auf Amazon gekauft. Der Artikel ist allerdings bis heute noch nicht eingetroffen. Wie sieht das dann mit der Rückgabe aus? Kann ich ihn bis zwei Wochen nach der Abschließen des Kaufvertrages, des Versandes oder des Eintreffens bei mir zurückgeben? Ich habe ein Postfach und darum bekommen wir Pakete immer mit einigen Tagen Verzögerung. Hat das irgendeine Auswirkung dann darauf, falls dieses Rückgaberecht ab dem Eintreffen des Artikels bei mir gilt?
Wenn mich nicht alles täuscht und ich richtig informiert bin, dann findest du genaueren Angaben zum Rückgaberecht im Fernabgabegesetz und hier müsste eben auch etwas zum Erwerb von Online-Gütern verzeichnet sein. Es ist beim Kauf im Internet jedoch meines Wissens so, dass du grundsätzlich ein Rückgaberecht von 14 Tagen hast, wie du schon richtig gesagt hast. Dieses vierzehntägige Rückgaberecht zählt jedoch erst ab dann, wenn die Ware auch bei dir daheim eingegangen ist - Sprich: Sobald du das Paket vom DHL- oder was auch immer- Zusteller entgegen nimmst und du deine Unterschrift tätigst, läuft dein Recht auf Rückgabe.
Oft ist es ja auch gar nicht anders möglich, sein Paket sonst noch rechtzeitig wieder zurück zu schicken - Teilweise kann es bei manchen Läden meiner Erfahrung nach auch heute noch bis zu eine Woche dauern, bis das Paket überhaupt eintrifft - Wenn man dann auch noch mal nicht daheim war und das Paket nicht zugestellt werden konnte, muss man es sich noch in der Paketstation abholen, es kommen Wochenenden dazwischen, etc. Hier sind zwei Wochen dann eindeutig eine viel zu kurze Zeitspanne, von daher gilt das Rückgaberecht vierzehn Tage lange, nachdem du das Paket entgegengenommen hast.
Deine Frist beginnt frühestens zu laufen, wenn du die Ware erhalten hast. Dann kannst du innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Wobei die Widerrufsbelehrung entweder mit dem Kauf stattgefunden haben sollte oder der Ware beiliegt, aber das ist noch ein Thema für sich.
Wann beginnt nun die Frist genau zu laufen? Sie beginnt am Tag nach der Lieferung, das wäre also Tag 1. Sie endet am 14. Tag. Kleines "Geheimnis": Wenn du Glück hast und der 14. Tag fällt auf einen Samstag, Sonntag oder eben Feiertag, so ist das Fristende der nächste Werktag. Das weiß so gut wie kein Mensch.
Bleibt die Problematik des Postfaches oder der Packstation. Wann gilt die Ware als "erhalten" oder "zugegangen"? Nach meinem Dafürhalten mit Zurverfügungstellung. Und mein gesunder Menschenverstand sagt mir, dass das der Fall ist, sobald die Ware in diesem Fach liegt. Der Gesetzgeber wird davon ausgehen, dass solche Fächer täglich geleert werden. D. h. wenn du die Ware erst nach einer Woche aus der Packstation holst, läuft die Frist längst. Also Vorsicht: Was damomo dazu sagt, halte ich für gefährlich falsch. Ich weiß es nicht zu 100%, aber wie gesagt: Der gesunde Menschenverstand und die allzu leichte Aushebelungsmöglichkeit der Frist sprechen gegen damomos Ansicht. Schließlich sind ja auch die Interessen des Versenders schutzwürdig, nämlich im Fall des Falles seine Ware schnell zurück zu erhalten.
Es klingt jetzt vielleicht etwas spitzfindig, aber es handelt sich nicht um ein Rückgaberecht, sondern um ein Widerrufsrecht, welches man bei Onlinekäufen als Käufer eingeräumt bekommen hat. Und dieses gilt tatsächlich 14 Tage nach dem Erhalt der Ware wobei die Widerrufsbelehrung ebenfalls stattgefunden haben muss. Normalerweise passiert das schon beim Einkauf - spätestens aber mit der Lieferung liegt in Form der AGB so eine Belehrung dem Produkt bei, so dass hier keine Fehler zu erwarten sind.
Übrigens ist es nur in sehr wenigen Ausnahmen möglich, dieses Widerrufsrecht auszuschließen. Daher ist in den AGB da wenig Spielraum und Händler können dieses Recht hier höchstens durch für den Kunden bessere Regelungen ersetzen.
Das mit dem Postfach bzw. Paketstation ist tatsächlich ein Problem. Aber der Gesetzgeber wird diese Stelle eher als Problem des Empfängers sehen und nicht als Problem des Verkäufers. Denn der ist seiner Verpflichtung ja dann nachgekommen, wenn das Paket bzw. die Lieferung da ist, wo sie der Käufer hin haben wollte. Daher schließe ich mich den Ausführungen von Richtlinie2 an und denke nicht, dass der Käufer derart besser gestellt werden würde, so dass sich der unter Umständen eine Woche Zeit mit dem Abholen lassen kann die Widerrufsfrist erst dann Beginn. Hier hat dann der Verkäufer ja gar keinen Einfluss.
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