Muss Bäcker Brötchen von gestern billiger verkaufen?
Ich war heute morgen bei einem Bäcker, bei dem ich bisher noch nicht zuvor war. Jedenfalls habe ich mir dort einige Brötchen gekauft. Als ich dann diese heute in der Mittagspause essen wollte, merkte ich, dass sie steinhart waren. Die Brötchen waren mindestens vom Vortag, wenn nicht sogar noch älter. Ich habe mich schon eine Woche alte Brötchen auf gebacken, die weicher waren. Das Brot konnte ich direkt an die Enten verfüttern oder eben wegschmeißen.
Ich habe bei dem Bäcker den vollen Preis für diese Brötchen gezahlt, was mich schon sehr aufregt. Eigentlich muss ein Bäcker doch darauf hinweisen oder? Sonst kenne ich es eigentlich so, dass man die Artikel des Vortages um einen reduzierten Preis bekommt. Hätte der Bäcker mir sagen müssen, dass die Brötchen vom Vortag sind und mir diese billiger verkaufen? Oder ist das nicht deren Pflicht?
Wie kommst du darauf, dass es eine Verpflichtung zur Verbilligung gäbe? Und wie könnte man diese Verpflichtung in Worte fassen - bzw. wie wäre der Betrag zu fassen, um den gekürzt werden muss? Natürlich darf der Bäcker hier selbst die Preise bestimmen. Wobei es eigentlich eher ungewöhnlich ist, dass solche Backwaren tatsächlich von Vortag verkauft werden. Bei einem Laib Brot mag das anders aussehen. Ebenso bei Kuchen usw. Aber Brötchen/Semmeln sollte man nicht "aufbereiten".
Gegen so ein Vorgehen kannst du dich natürlich zur Wehr setzen und beim nächsten Einkauf in dieser Bäckerei von dem Erlebnis erzählen und darauf bestehen, "frische" Backwaren zu erhalten. Oder aber du gehst schlicht nicht mehr zu dieser Bäckerei, was sicher auch verständlich wäre.
Der andere Punkt wäre aber hier sicher interessant. Hättest du nämlich gewusst, dass es sich um ein "altes" Brötchen handelt und wäre der Preis billiger als der für reguläre Brötchen, hättest du dann dieses Brötchen trotzdem gekauft?
hennessy221 hat geschrieben:Sonst kenne ich es eigentlich so, dass man die Artikel des Vortages um einen reduzierten Preis bekommt.
Einfach gesehen ist es aber für das Geschäft besser, es dir zum vollen Preis zu verkaufen. Schließlich hast du es ja zu diesem genommen. Wieso sollte die Bäckerei dann auf diese Einnahme verzichten?
Es ist sicherlich schon eine Frechheit, wenn dich der Bäcker nicht einmal darüber informiert hat, dass die Brötchen vom Vortag waren. Also das hätte ich auf jeden Fall erwartet, dass man mich darüber informiert, bevor ich dann die Ware zu dem regulären Preis kaufe, was ich natürlich auch nicht einsehen würde.
Aber den Preis kann der Bäcker sicherlich frei gestalten und muss auch nicht die ältere Ware reduzieren. Allerdings muss er doch dann einen Hinweis angeben, dass es sich nicht mehr um frische Ware handelt, so denke ich. Wenn ich doch zum Bäcker gehe, dann gehe ich dorthin, um dort frische Ware einkaufen zu können. So ist das doch bei einem Bäcker üblich. Natürlich kann er dann auch ältere Ware vom Vortag verkaufen, muss das aber auszeichnen. Das wäre ja irgendwo eine Täuschung.
So einen Fall hatte ich bisher noch nicht, dass ich später bemerkt habe, dass ich Ware vom Vortag gekauft habe. Wenn ich an deiner Stelle wäre, hätte ich die Brötchen und das Brot direkt wieder zurück gebracht. Je nach Entfernung zum Bäcker, hätte ich die Brötchen vielleicht bei meinem nächsten Einkauf reklamiert. Ich hätte da schon darauf bestanden, dass ich als Ersatz frische Ware erhalte, oder dass ich mein Geld zurück bekomme. Das hätte ich mir einfach nicht gefallen lassen, zumal man ja auch für ein Brötchen viel Geld bezahlt.
Ich bin der Meinung, dass der Bäcker verpflichtet wäre, dir zu sagen, dass die Brötchen vom Vortag waren. Du hättest dann die Entscheidung treffen können, ob du sie kaufst oder nicht. Aber dir alte Brötchen zu verkaufen für den Preis von frischen, ist ein Unding. Das darf nicht passieren. Vielleicht hat sich beim Bäcker jemand vertan und die alten Brötchen, die manchmal für Paniermehl gekauft werden, falsch einsortiert. Wie auch immer, ich hätte reklamiert.
Ich denke nicht, dass ein Bäcker verpflichtet ist, den Preis für Brot und Brötchen vom Vortag zu senken, aber er muss auf jeden Fall den Kunden darüber informieren, dass die Ware, die gekauft wurde, nicht mehr frisch ist. Ich habe Brötchen vom Vortag noch bei keinem Bäcker gesehen, ich denke, die werden am nächsten Tag auch nicht mehr verkauft. Aber Brot vom Vortag habe ich schon öfter gesehen und es wurde dann auch immer zum halben Preis angeboten.
Ich hätte diese Brötchen auch bei dem Bäcker reklamiert und wäre gespannt auf die Reaktion gewesen. Entweder hätte ich das Geld zurückverlangt, oder der Bäcker hätte frische Ware abgeben müssen. Für den Bäcker wäre es wohl sinnvoller, im Austausch frische Brötchen abzugeben, dann kann er beweisen, dass er auch ordentliche Qualität liefern kann und sich vielleicht einen Kunden bewahren.
Ich denke nicht dass er Bäcker dazu verpflichtet ist. Allerdings glaube ich dass sie darauf hinweisen müssen dass das Brötchen vom Vortag ist. Da sich jeder das frische kaufen würde, wenn die Preise gleich sind, werden sie aber meist günstiger verkauft. Das ist aber die Entscheidung von jedem einzelndem Bäcker bzw jeder Kette. Das ist allerdings nur meine Einschätzung, inwiefern das richtig ist kann ich nicht sagen.
Ob ein Bäcker jetzt die Preise für Brötchen vom Vortag senken muss weiß ich nicht, aber es wäre schon Kundenfreundlich. Eine andere Sache ist es aber, ob er einfach alte Brötchen als Frische ausgeben darf. Stand da kein Schild? Oder bist du darauf nicht aufmerksam gemacht worden?
Ich hätte an deiner Stelle die Brötchen zurück gebracht, vielleicht war es auch nur ein Versehen, das die Verkäuferin sich vertan hat. Vielleicht hätte sich alles aufgeklärt. Denn ich kann mir nicht vorstellen, das ein Bäcker seinen Laden lange führen kann wenn er solche Backwaren verkauft. Die Leute würden doch diese Bäckerei meiden und eine Andere aufsuchen. Diese Bäckerei würde doch dann ganz schnell Pleite gehen.
Ich hatte das auch schon einmal und beim nächsten Besuch in der Bäckerei habe ich dann aber auch gesagt, dass ich heute dann aber wieder frische Ware möchte. Es hat sich dabei um irgendein Gebäck gehandelt, was nicht sonderlich gut verkauft wurde und nur kurz im Sortiment war und deswegen hatte ich das vom Vortag bekommen. Nach meiner "Beschwerde" habe ich allerdings dann das frische gratis bekommen und da ich öfters in diese Bäckerei gehe und dort eigentlich fast immer zufrieden bin, deswegen habe ich es dabei belassen.
Ich denke nicht, dass diese das sagen MÜSSEN und den Preis reduzieren müssen, aber viele Bäckereien machen das aus Kulanz einfach, aber ich denke auch, dass es sich dabei eher um größere Betriebe handelt, die das Geld eben nicht dringend brauchen, denn die kleineren Betriebe sind ja meistens froh, um jedes Geld, was sie bekommen.
Man muss als Bäckerei natürlich nicht die Brötchen vom Vortag verbilligen, aber es bietet sich an. Immerhin will man diese Brötchen ja auch noch los bekommen und nicht wegschmeißen müssen. Und es gibt ja durchaus Menschen, denen das nichts ausmacht, wenn sie die Brötchen vom Vortag essen. Ich bin allerdings der Meinung, dass man erwähnen muss, dass die Brötchen vom Vortag sind, beziehungsweise sie eben nicht als frische Brötchen bezeichnen darf. Wenn man sich also in einer Bäckerei befindet, wo es keine billigen Brötchen vom Vortag gibt, dann sollte man vielleicht danach gucken.
Ich würde es aber auch so machen, dass ich die Bäckerei darauf anspreche. Sicherlich wäre es einfacher, wenn man diese Bäckerei einfach nicht mehr besucht, aber du hast Geld für Brötchen bezahlt, die du nicht essen konntest und hättest du gewusst, dass diese älter sind, dann hättest du sie nicht gekauft. Vielleicht bietet man dir ja neue umsonst an und sicherlich dann welche, die auch frisch sind. Ich denke nicht, dass man da einen Imageschaden riskieren will. Und zu verlieren hast du ja im Grunde nichts. Wenn man das ablehnt kannst du die Bäckerei dann immer noch meiden.
Ich habe schon in einer Bäckerei, die vor den Kunden die Brötchen backen harte Brötchen gekauft. Es war Mittag und man sagte mir, dass sie vom Morgen waren. Als ich nachmittags zu hause ankam, waren sie auch wie Zwieback. Ich denke mal nicht, dass die Brötchen alt waren. Bei manchen Bäckereien sind die Brötchenrezepte so schlecht, dass sie innerhalb kurzer Zeit trocken werden und wirklich nur super frisch schmecken.
Was du machen kannst ist, dich beschweren, obwohl ich nicht denke, dass der Bäcker dann sagt, dass die Brötchen vom Vortag waren. Du kannst ja noch mal versuchen Brötchen dort zu holen. Mache es an einem Montag nachmittag. Vom Samstag werden sie dann keine Brötchen mehr haben und wenn die genauso schmecken war es das Rezept. Es gibt übrigens Leute, die mögen Brötchen, die wie Zwieback schmecken.
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