Kurzarbeitergeld - Erstattung über Lohnsteuerausgleich?

vom 10.02.2012, 09:14 Uhr

2011 hat A als Angestellter einige Wochen nur ein Kurzarbeitergeld bezogen, welches auch ausgewiesen wurde und sich auf der Jahresabrechnung befindet. A meinte nun, dass ein Teil des Kurzarbeitergeldes über den Lohnsteuerausgleich erstattet werden würde. Allerdings bezweifle ich das schon an, weil es für mich eher unlogisch klingt. Vielleicht irre ich mich und A hat Recht, aber da hier einige Leute ja auch etwas mehr Ahnung haben, können sie vielleicht dazu etwas sagen.

Kann man also die Differenz zwischen dem eigentlichen Gehalt und dem Kurzarbeitergeld nachträglich über den Lohnsteuerausgleich erhalten oder ist das Humbug? Im Grunde wäre doch die Arbeitsagentur dafür zuständig, sofern der Betrieb die Kurzarbeit angemeldet hat, oder? Und meines Wissens zahlt nur die Arbeitsagentur ab dem Monat diesen Ausgleich, wenn die Anmeldung über den Betrieb erfolgte, als auch, wenn der Arbeitnehmer überhaupt darauf angewiesen ist, was über die Arbeitsagentur berechnet wird. Oder bin ich da wieder völlig falsch informiert?

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge



Warum sollte der Unterschiedsbetrag erstattet werden? Da hat A irgendetwas falsch verstanden. Was A bei der Steuererklärung erwartet, ist die Tatsache, dass das erhaltene Kurzarbeitergeld seinem Jahresverdienst zugeschlagen wird. Aus der höheren Summe ermittelt sich dann die zu zahlende Steuer für 2011. Da das Kurzarbeitergeld ohne Abzug von Steuern ausgezahlt wurde, darf A sich darauf vorbereiten, weniger Steuer erstattet zu bekommen, als bisher, bzw. muss er damit rechnen, dass er etwas nachzahlen darf.

» Squeeky » Beiträge: 2792 » Talkpoints: 6,18 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Sehe das dann schon auch wie Squeeky. Das Finanzamt "erstattet" keinem Angestellten etwas. Viel mehr haben Einkünfte eben Einfluss auf die zu zahlenden Steuern und in dem Fall von A dürfte es tatsächlich so sein, dass hier das Kurzarbeitergeld von der Arbeitsagentur nachträglich verrechnet werden muss. Und das bedeutet unter Umständen eben eine höhere Steuerschuld.

Nachträglich wird niemand anders für Verdienstausfälle gerade stehen. Schließlich hätte A ja auch den Arbeitgeber wechseln können und dann bei der neuen Stelle ein geringeres Einkommen hinnehmen müssen. Auch in dem Fall würde es niemanden interessieren, dass jetzt der Verdienst gefallen ist.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



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