Mit Kopftuch Auto fahren?

vom 07.02.2012, 19:13 Uhr

Richtlinie2 hat natürlich Recht und das sog. Vermummungsverbot gilt tatsächlich zunächst nur für Versammlungen. Und die ist in einem Auto nicht gegeben, so dass es keine Handhabe gegen ein Vermummen im Fahrzeug gibt. Aber leider kann der nicht einsichtige Fahrer, der hier auf diese scheinbare Lücke plädiert, vor Gericht insofern scheitern, als dass er hier die Kosten für die Aufklärung der Sachlage zu tragen hat. Denn wer im Auto mit einer Sturmmaske fährt, erweckt die sog. Anscheinsgefahr einer (geplanten oder ausgeführten) Straftat. Und schon hat man indirekt eben eine solche Handhabe gegen den vermummten Fahrer. Das muss dann noch nicht mal bedeuten, dass gleich ein GSG-9 Kommando mit Hubschraubern und Panzerfahrzeugen ausgerückt sein muss. Wohl aber der Einsatz einer gewöhnlichen Streife kann dann in Rechnung gestellt werden! Hier sind Verwaltungsgerichte in Deutschland sehr hilfreich, die Kassen des Staates zu schonen.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Ein Kopftuch hat ja mit einer Vermummung absolut nichts zu tun. Man sieht das Gesicht sogar besser als bei Männer und Frauen mit langen Haaren und Pony. Bei einer Vermummung ist der Mund und die Nase auch verdeckt, es gucken nur die Augen heraus. Man fährt doch auch mit Hut Auto, man denke nur an die Witze über die Sonntagsfahrer mit Hut. Ich sehe oft türkische Autofahrerinnen mit Kopftuch.

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


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