Einkaufsgutschein nur für No-Name Artikel

vom 07.02.2012, 01:43 Uhr

Ein Hartz 4 Bezieher aus einer kleinen Ortschaft in Schleswig- Holstein erhielt von seinem zuständigen Jobcenter einen Einkaufsgutschein. Zusammen mit dem Einkaufsgutschein wurde dem Betroffenen mitgeteilt, dass nicht jeder Supermarkt und Discounter die Einkaufsgutscheine annimmt und man deshalb vor dem Einkauf an der Kasse nach fragen soll, ob der Einkaufsgutschein angenommen wird.

Der Hartz 4 Bezieher begab sich daraufhin mit seinem Einkaufsgutschein zu einem der großen Lebensmitteldiscounter. Er fragte an der Kasse die Kassiererin, ob das Geschäft den Gutschein annehmen würde. Die Kassiererin befragte daraufhin den Marktleiter. Der gab zur Auskunft, dass der Gutschein generell angenommen wird, man davon aber nur Produkte der Eigenmarke und keine Markenartikel kaufen dürfte.

Was haltet ihr von der Vorgehensweise? Es ist ja an sich schon entwürdigend genug, wenn man mit einem Einkaufsgutschein einkaufen muss, der einen eindeutig als Leistungsbezieher kennzeichnet. Im Endeffekt kann es dem Geschäft doch egal sein, welche Waren gekauft werden.

» XL » Beiträge: 680 » Talkpoints: -0,02 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Normalerweise muss auch ein Hartz-IV-Empfänger nicht mit Einkaufsgutscheinen einkaufen gehen. Bevor also gesagt wird, dass dies entwürdigend sei, sollte man sich vielleicht überlegen, warum dies der Fall ist. Dass die Leistungsempfänger keine großen Summen bekommen, ist logisch. Aber es sollte eben für das Essen und manche anderen Dinge ausreichen und wenn das nicht der Fall ist, geht derjenige scheinbar allzu sorglos mit seinem wenigen Geld um. Auch bei Sanktionen ist es doch der ALG2-Empfänger, der sich in die missliche Lage geritten hat. Wenn er dann Lebensmittelgutscheine erhält, ist das doch gut. Ich finde das in solchen Fällen dann auch nicht entwürdigend, weil die Leute in der Regel selbst dafür verantwortlich sind, dass sie nicht mit Bargeld einkaufen können.

Dem Laden kann es vielleicht egal sein, welche Produkte er verkauft. An den Markensachen würde er vielleicht auch mehr verdienen. Allerdings sind diese eben teurer und derjenige, der mit einem Lebensmittelgutschein einkauft, würde weniger Sachen bekommen. Ich weiß nicht, von wem solche Anweisungen stammen, ob die Supermärkte sich das selbst ausdenken oder ob es Anordnungen von Seiten des Amtes gibt. Vielleicht ist das einfach eine Vorsichtsmaßnahme, um diejenigen, die mit einem Lebensmittelgutschein einkaufen, davor zu bewahren, zu viel Geld für die einzelnen Sachen auszugeben. Wenn sie dann praktisch gezwungen sind, die günstigeren Produkte zu kaufen, kommen sie vielleicht besser mit dem zur Verfügung stehenden Geld, beziehungsweise Gutscheinwert aus. Ich stelle mir das also eher als Regelung zum Schutz des einzelnen Hartz-IV-Empfängers vor.

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» Cologneboy2009 » Beiträge: 14210 » Talkpoints: -1,06 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


Ich dachte, dass es solche Einkaufsgutscheine gar nicht mehr für Arbeitslose gibt. Ich fand sie schon immer blöd und sehr entwürdigend. So konnte ja jeder gleich sehen, dass es sich um einen Arbeitslosen handelt.

Ich finde es auch ganz schön mies von dem Lebensmittel Discounter, dass dieser sagt, dass damit nur Eigenmarken gekauft werden dürfen und keine anderen Markenprodukte. Ich denke auch, dass das Geschäft sicher mehr verdient, wenn die Eigenmarken gekauft werden und nicht die teuren Produkte, da sie sicherlich den vollen Betrag bekommen, der auf dem Gutschein steht, egal ob der Kunde dann für weniger eingekauft hat.

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» Nelchen » Beiträge: 32238 » Talkpoints: -0,25 » Auszeichnung für 32000 Beiträge



Ich habe ehrlich gesagt auch nicht schlecht gestaunt, als ich gelesen habe, dass es diese Lebensmittelgutscheine immer noch gibt. Ich kenne mich da auch nicht sonderlich gut aus, wenn ich ehrlich bin, aber das Verhalten des Discounters kann ich auch nicht so wirklich nachvollziehen, wenn ich ehrlich bin. Natürlich werden sie wohl mehr verdienen, wenn die Eigenmarken gekauft werden, aber meiner Meinung nach können die dem Kunden ja nicht einfach vorschreiben, was er mit dem Einkaufsgutschein zu kaufen hat, auch wenn es sich dabei um einen Gutschein vom Arbeitsamt handelt. Auf der anderen Seite bekommt man für den Gegenwert des Gutscheins natürlich mehr, wenn man auf die Eigenmarken zurückgreift und keine Markenartikel kauft, aber das sollte dann doch dem Käufer überlassen werden.

Inwieweit man da auch mit dem Arbeitsamt zusammenarbeitet, kann ich auch nicht beurteilen. Mir wäre es jedenfalls sehr unangenehm, wenn ich mit einem solchen Gutschein einkaufen gehen müsste, und wenn mir dann auch noch vorgeschrieben wird, welche Produkte ich kaufen darf und welche nicht, dann wäre das für mich noch schlimmer. Aber man weiß auch nicht, warum man überhaupt einen Lebensmittelgutschein bekommen hat und damit einkaufen muss. Vielleicht ist es ja wirklich so, dass man sich als Hartz IV-Empfänger falsch verhalten hat und dann eben mit dem Konsequenzen leben muss. Ich habe jedenfalls schon lange niemanden mehr mit diesen Gutscheinen gesehen. Früher war das schon noch öfter der Fall - da gab es an der Kasse dann auch immer Diskussionen, weil die Kunden dann eben auch Zigaretten und ähnliches damit kaufen wollte und auch das übrig gebliebene Geld nicht ausgezahlt bekamen. Das kann man ja noch ein wenig nachvollziehen, wie ich finde.

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» MeL.G » Beiträge: 4918 » Talkpoints: 16,81 » Auszeichnung für 4000 Beiträge



Es tut mir leid, dass so direkt sagen zu müssen, aber meiner Meinung nach, sollten grundsätzlich nur noch Lebensmittelgutscheine mit einer Zweckbestimmung an Hartz IV-Empfänger ausgegeben werden. Die Einschränkung, dass nur Eigenmarken gekauft werden dürfen, halte ich allerdings für etwas sehr weit hergeholt.

Ich habe in meinem erweiterten Bekanntenkreis einige Personen, die von staatlicher Unterstützung leben. Und wenn man das so sieht und hört, fragt man sich manchmal tatsächlich, warum man morgens noch aufsteht, um zur Arbeit zu fahren. Es werden viele Gelder einfach falsch verwendet. Wieso kann ein Hartz IV-Empfänger sich jeden Tag 2 Schachteln Zigaretten leisten, die die arbeitende Bevölkerung mit den Sozialabgaben finanziert hat? Wieso können diese Menschen in rauhen Mengen Alkohol konsumieren? Ich persönlich empfinde es als sehr ungerecht, wenn sich diese Personen von meinem Geld (und dem von 40 Millionen anderen Arbeitnehmern) Luxusartikel kaufen können, die sich einkommensschwache Familien, die keine staatliche Unterstüzung bekommen nicht leisten können.

Es gibt eine Menge Berufe, bei denen das erzielbare Einkommen so gering ist, dass es zwar über dem Satz liegt, bei dem man staatliche Zuschüsse erhält, aber zum sorgenfreien Leben deutlich zu wenig ist. Gerade in diesem unteren Grenzbereich stehen Hartz IV-Empfänger oftmals besser dar, als die einkommensschwachen Berufsgruppen, da sie weitere Zusatzleistungen erhalten, von denen Nicht-Hartz-IV-Empfänger nur träumen können.

Insoweit sollte die Arbeit immer auch ein Stück weit Anreiz sein, es sich nciht zu Hause auf dem Sofa bequem zu machen, und von staatlicher Unterstützung zu leben. Dies kann jedoch meiner Meinung nach nicht gelingen, wenn das real zur Verfügung stehende Einkommen bei den Hartz IV-Empfängern größer ist, als bei Nicht-Hartz-IV-Empfängern.

Lebensmittelgutscheine, die auf bestimmte Produktgruppen eingegrenzt sind, sind eine gute Möglichkeit, entsprechende Anreize zu schaffen. Und da diese Personengruppen, für die diese Gutscheine gedacht sind, von staatlichen Geldern leben, die von allen Berufstätigen finanziert werden, sind meiner Meinung nach auch die kleineren Einschnitte in die Persönlichkeitsrechte hinzunehmen. Mein Mitleid würde sich da in Grenzen halten.

» Deichgraf » Beiträge: 29 » Talkpoints: 23,39 »


Nun ja, dass jemand anstelle einer Überweisung von Bezügen Gutscheine erhält, ist schon etwas merkwürdig. Da muss aber auch wiederum irgendetwas vorgefallen sein, weshalb der Betroffene eben Gutscheine anstelle von einer Überweisung erhalten hat und dies sollte man eben herausfinden und sich nicht beschweren, dass man noch in der Lage ist, dennoch Lebensmittel einzukaufen.

Inwiefern diese Lebensmittelgutscheine aber ausschließlich für Eigenmarken gedacht sein sollen, oder ob dies ein Wunschdenken seitens des Supermarktes beziehungsweise des Discounters ist, ist schon eine berechtigte Frage. Ich habe selbst zu Zeiten meines Arbeitslosengeldes II-Bezuges nie etwas mit den Gutscheinen zu tun gehabt und habe auch nicht bei der Tafel eingekauft, aber ich kann mir auch nicht vorstellen, dass es seitens der Träger da Einschränkungen gibt. Gut, dass davon nicht unbedingt Lachs, Kaviar, Biogemüse gekauft werden sollte, versteht sich im Grunde von selbst, aber ist es bei Grundnahrungsmittel nicht egal? Ich gehe hier schlicht davon aus, dass dies der Marktleiter gesagt hat, um den eigenen Umsatz der Eigenmarken anzukurbeln. Ansonsten dürfte die betroffene Person vielleicht selbst noch einmal beim Herausgeber der Lebensmittelmarken nachfragen.

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge


Ich finde es jetzt gar nicht einmal so schlimm, wenn jemand einen dieser Gutscheine erhält. Im Gegenteil, damit wird nämlich gesichert, dass das Geld auch für den vorgesehenen Zweck verwendet wird, nämlich für die Lebensmittel. Und ich finde es weiterhin auch nicht schlimm oder entwürdigend, dass damit keine Markenartikel gekauft werden sollen, auch wenn ich mir irgendwie nicht vorstellen kann, dass dies wirklich so vorgeschrieben sein darf. Vermutlich ist das einfach eine Aussage des Marktleiters gewesen, aus welchem Grunde auch immer, vielleicht war er einfach nur sehr unsicher, wie er mit der Situation umgehen soll oder er wollte vielleicht auch selber etwas Macht ausüben, wer weiß das schon so genau. Fakt ist aber, dass man auch mit Produkten von Eigenmarken gut über die Runden kommt und diese auch nicht immer schlechter hergestellt sind oder schlechter schmecken wie die Produkte der großen Marken. Deswegen finde ich es nicht so tragisch, wenn der Supermarkt vorschreibt, dass der Gutschein nur für Eigenmarken gilt.

Dennoch würde ich mich bei den zuständigen Stellen noch erkundigen, ob die Aussage des Marktleiters wirklich richtig gewesen ist und wie sie gerechtfertigt wird, denn irgendwie ist das ja auch nicht wirklich logisch.

» Anky » Beiträge: 579 » Talkpoints: 4,27 » Auszeichnung für 500 Beiträge



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