Welche Voraussetzungen für einen Adoptionsantrag?

vom 06.02.2012, 22:02 Uhr

Ein Paar im engsten Freundeskreis meiner Eltern wollen, weil der Mann zeugungsunfähig ist ein Kind adoptieren. Sie sind nicht verheiratet, sind mitte 20 und Anfang 20, haben noch keine kpünstliche Befuchtung hinter sich und haben auch nur den Test vom Arzt des Mannes vorliegen, dass er nicht zeugungsfähig ist.

Die beiden sind sehr unglücklich, dass sie keine Kinder auf normalem Wege bekommen können. Sie haben beide Arbeit und haben ein Haus mit 4 Zimmern. Sind das Voraussetzungen genug für einen Adoptionsantrag oder muss man noch mehr in der Hand haben. Die Frau will nun unbedingt ein Kind adoptieren. Der Mann meint, dass sie bestimmt zu jung sind, sie auch noch irgendwelche kpnstlichen Befruchtungen hinter sich haben müssen und sie müssten auch heiraten. Ist das richtig? Wozu ist das gut? Kann ein unverheiratetes Paar kein Kind adoptieren?

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» MissMarple » Beiträge: 6786 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



Ich kann nur von meiner Kenntnis ausgehen, wie ich das im Bundesland Sachsen-Anhalt kenne. Wenn man ein Kind adoptiert muss man vor allem gewährleisten können dass das Kind bis zum 18. Lebensjahr in einem stabilen Umfeld aufwächst. Dies gilt in sozialer und finanzieller Hinsicht.

Nach meinem Wissen muss man das 25. Lebensjahr vollendet haben und man muss verheiratet sein. Unverheiratete Paare werden wohl eher kein Kind bekommen. Denn ein Ehepaar gewährleistet ja ein stabiles Familienleben. Außerdem muss das Paar ein sauberes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen und gesund sein. Was die Gesundheit betrifft, so darf man natürlich kränkeln, aber es darf keine Erkrankung vorliegen, die in Kürze das Leben der Eltern beenden könnte.

Außerdem muss das Paar ein regelmäßiges Einkommen vorweisen und natürlich ein angebrachtes Wohnumfeld. Beide Paare müssen natürlich harmonieren und sich darüber einig sein, was es bedeutet ein Kind zu adoptieren.

Das Motiv der Eltern wird zwar hinterfragt. Aber natürlich muss man nicht vorweisen schon künstliche Befruchtung versucht zu haben.

» Friedmann » Beiträge: 561 » Talkpoints: -1,05 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Ich denke auch nicht, dass man nachweisen muss, dass man eine künstliche Befruchtung hinter sich hat. Auch wird es wahrscheinlich unwichtig sein, dass der Mann der Frau unfruchtbar ist. Ich denke, dass man das nur als eines der Hintergrundmotive nennen sollte oder nennen wird.

Ich stimme Friedmann zu und meiner Meinung nach hat er bereits alle Vorraussetzungen genannt, die mir bekannt sind. Es kann natürlich sein, dass es, je nach Bundesland, noch mehr oder weniger Vorraussetzungen gibt. Wenn ich mich nicht irre, dann wird auch vorher eine Kontrolle durchgeführt. Man muss ja schließlich bedenken, dass die Kinder zum Teil schon sehr viel durchgemacht haben und dann nicht wieder aus ihrem Umfeld gerissen werden sollen, wenn es in der Familie nicht so ganz klappen sollte.

» Hufeisen » Beiträge: 6056 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



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