Einzelunternehmung - Aufnahme von Auszubildenen
Seit vielen Jahren hat mein Onkel hier in Deutschland ein voll funktionierendes Heizungsbau-und Sanitärsunternehmen. Dieses ist jedoch eher ein kleines Familienunternehmen mit 5 Mann. Aktuell sucht meine Schwester verzweifelt nach einer Ausbildungsstelle zur Bürokauffrau.
Bisher regelte mein Onkel alles alleine im Büro und kam deshalb selten bis gar nicht auf die Baustellen mit. Darauf kam mir die prickelnde Idee, ihr vorzuschlagen, bei Ihrem Onkel eine Ausbildung zu absolvieren. (Mehr oder weniger..) Momentan behalte ich diesen Gedanken aber noch für mich, da ich mir nicht sicher bin, ob das alles möglich ist.
Eine Kollegin erzählte mir, dass eine Verwandte von Ihr diesen Schritt auch gewagt hatte und vom ersten Tag auf die einzige im Büro war und dies bis heute eine gute Verwaltung hat. Jedoch war dieses Büro eine Verwaltungsgesellschaft. Das Unternehmen meines Onkels hatte noch nie einen Azubi als Bürokauffrau. Hat ebenso auch keinen Eintrag im Handelsregister. Darf das Einzelunternehmen einfach so Leute "ausbilden"? Was muss alles beachtet werden?
Ich vermute, dass es zur Zeit schon am Ausbilder scheitern würde. Sofern jemand die Ausbildereignungsprüfung bestanden hat, sollte es grundsätzlich möglich sein, jemanden auszubilden. Dabei sollte man sich jedoch darüber im Klaren sein, dass ein Azubi Zeit und Geld kostet! Jemanden einzustellen, um dann eine billige Arbeitskraft fürs Büro zu haben und selbst wieder vermehrt außerhalb der Firma zu arbeiten, ist nicht Sinn und Zweck einer Ausbildung!
Ein weiteres Problem besteht meiner Meinung nach weniger in einem Handelsregistereintrag oder anderen gesetzlichen Voraussetzungen, sondern in der Familienzugehörigkeit. Selbst wenn man sich aktuell sehr gut versteht, so sollte man sich darüber im Klaren sein, dass dies für drei bis vier Jahre so bleiben müsste! Und auch dann ist Vorsicht geboten und es dürfte schwieriger sein sich zu behaupten, wenn man die Nichte vom Chef ist, gerade in einer von Männern dominierten Branche.
Das heißt nun nicht, dass es gar nicht möglich ist. Allerdings sollte man keinesfalls über ein "Mehr oder weniger..." nachdenken, sondern eine vernünftige Ausbildung anstreben! In diesem Fall sollte die IHK als Anlaufstelle alle notwendigen Informationen geben können und während der Ausbilder-Ausbildung werden einem grundsätzliche Dinge vermittelt, auf die man aber gerade als unerfahrener Ausbilder dann selbst aufbauen muss.
Ich gehe mal stark davon aus, dass die Firma deines Onkels in Deutschland ist. Da es sich um eine Handwerksfirma handelt, muss er einen Meisterbrief haben. Der Meisterbrief beinhaltet immer auch die Ausbildereignungsprüfung. Damit ist dein Onkel also berechtigt, Auszubildende auszubilden. Und Mitglied der Handwerkskammer wird er sein, eventuell auch Mitglied einer Innung. Wobei beides nun nicht wirklich entscheidend dafür ist, ob er ausbilden darf oder nicht.
Ich weiß allerdings nicht, wie du dir die Ausbildung für deine Schwester vorstellst. Scheinbar gehst du davon aus, ach wir setzen Schwesterchen mal dort ins Büro, Onkelchen geht auf Baustellen und die liebe Schwester schmeißt mal so das Büro. Das muss sie ja erst mal lernen oder nicht? Sprich die ersten ein oder gar zwei Jahre wird sie auf keinen Fall dauerhaft alleine die Arbeiten einer ausgebildeten Kraft übernehmen können.
Somit kommen wir zur Ausbildung. Für jeden Ausbildungsberuf gibt es einem Rahmenlehrplan. Der schon seinen Sinn hat, auch wenn man ihn nicht zwingend anwenden muss. Fakt ist trotzdem, die Ausbildungsinhalte müssen bis zur Abschlussprüfung vermittelt werden. Nur wenn diverse Dinge im Büro deines Onkels gar nicht gemacht werden, wie soll er die dann vermitteln? Vor allem wenn er ja, zumindest scheinst du dir das so vorzustellen, mehr Zeit auf Baustellen verbringen soll.
Und zum Abschluss stellt sich mir die Frage: Will deine Schwester den Beruf überhaupt erlernen? Oder geht es dir gerade darum, dass deine Schwester irgendeinen Ausbildungsplatz findet, egal welchen? Dann gibt es sicherlich bessere Wege, wenn es nur darum geht eine Ausbildung zu machen.
Um Ausbilden zu dürfen müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein. Eine davon ist, dass es einen Ausbilder gibt, der sowohl fachlich als auch formal zum Ausbilden geeignet ist. Als Handwerksmeister erfüllt man die formalen Voraussetzungen, da dies die Ausbildereignungsprüfung ist. Und die macht - wie bereits erwähnt wurde - jeder Meister.
Ob jedoch die fachliche Voraussetzung erfüllt ist, wenn ein Handwerker eine Bürokraft ausbilden möchte, ist eine gute Frage. Im Prinzip könnte es schon sein, denn im Meisterlehrgang sind auch berufsübergreifende Themen enthalten, zum Beispiel Buchhaltung und Unternehmensführung.
Schwieriger ist die Frage, ob er überhaupt die Zeit hat, seinen Ausbilderpflichten nachzukommen. Schließlich muss eine gewisse Betreuung gewährleistet sein. Wenn er den ganzen Tag bei den Kunden auf der Baustelle ist, kann er sich kaum um den Azubi im Büro kümmern.
Letztendlich gibt die sogenannte "zuständige Stelle" die Genehmigung zum Ausbilden. Die ist entweder bei der IHK oder einer Handwerkskammer angesiedelt. Dort gibt es normalerweise einen Ausbildungsbeautragten, mit dem man auf jeden Fall über das Vorhaben reden sollte. Er kann sicherlich auch Tipps geben, wie man das Thema am besten handhabt.
Prinzipiell wird die zuständige Stelle aber sehr wahrscheinlich wenig dagegen haben, wenn der Wille zum Ausbilden gezeigt wird, da das Schaffen von Ausbildungsplätzen natürlich sehr gerne gesehen wird, solange nicht gravierende Mängel in der Ausbildung zu befürchten sind.
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