Ist eine Glühbirne im Garantiefall ein Verschleißteil?

vom 05.02.2012, 21:31 Uhr

Ich habe noch wenige Monate Garantie auf meinem Auto. Gestern ist mir aufgefallen, dass einer meiner Scheinwerfer nicht mehr funktioniert. Nun muss ich mir eine neue Glühbirne einbauen lassen. Allerdings weiß ich mittlerweile, dass Verschleißteile nicht in dieser Garantie mit inbegriffen sind. Handelt es sich bei einer Glühbirne nun um ein Verschleißteil oder ist diese in der Garantie mit inbegriffen?

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» hennessy221 » Beiträge: 5132 » Talkpoints: -1,94 » Auszeichnung für 5000 Beiträge



Ich habe in einem Autohaus gearbeitet. Daher kann ich dir sagen, dass es sich (leider) um ein Verschleißteil handelt. Leider hat man auf Leuchtmittel keinerlei Garantie. Auch wenn sich sein Auto noch in der Werksgarantie befindet, zählt eine Glühlampe nicht dazu.

Ich hatte es auch an meinem Neuwagen, wo dann der vordere Blinker ausgefallen war. Die Birne war defekt und musste ausgetauscht werden. Und Die Birne musste natürlich ich bezahlen. Ich hatte auch eine Kundin, die dann ebenfalls eine defekte Birne hatte. Diese wurde dann ausgetauscht, auf ihre Kosten. Nur 2 Tage später, kam sie wieder. Die ersetzte Birne war auch defekt und musste wieder getauscht werden. Aber auch dabei hatte sie keinerlei Gewährleistung. Sobald die Birne im Auto verbaut ist und man los fährt, hat man keinerlei Anspruch auf einen Ersatz, wenn die Birne kurze Zeit später wieder kaputt geht.

Leider ist das so und auch manchmal ziemlich ärgerlich ist, da die Glühbirnen teilweise sehr teuer sind. Es ist sozusagen nur Pech, wenn es einem mehrmals hintereinander passiert. Bei manchen Autohäusern, kann man vielleicht noch auf eine Kulanz hoffen, wenn es einem wirklich kurz hintereinander passiert, aber einen Anspruch auf Ersatz, hat man nicht.

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» senny » Beiträge: 2589 » Talkpoints: 9,37 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Die Glühbirne ist (natürlich) ein Verschleißteil und kein Autohersteller wird auf diese Produkte (welche ja von Automobilhersteller auch nur zugekauft werden) seine Garantie mit ausweiten. Wobei es natürlich schon auch so sein dürfte, dass viele Autohäuser im Rahmen der regelmäßigen Inspektionen im Garantiezeitraum eine defekte Glühbirne austauschen, ohne dies auf der Rechnung zu berücksichtigen. Aber wenn dem nicht der Fall ist, hätte man keine Handhabe dagegen.

Wobei es jetzt schon so sein sollte, dass Glühbirnen (welche ja oftmals unerwartet und unpassend ausfallen können) durchaus von jeder Autonutzerin und jedem Autonutzer selbst ausgetauscht werden können. Dazu bedarf es oftmals weder Werkzeug noch Handschuhe. Problematisch könnte nur sein, die richtig Glühbirne zu kaufen.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Natürlich ist so etwas wie die Glühbirne ein Verschleißteil, ich stelle es mir auch sehr merkwürdig vor, wenn man wegen so einem Teil Anspruch auf eine Garantieleistung hätte. Immerhin ist die Glühbirne nicht ein Hauptteil des Autos, weshalb es beispielsweise zu rosten beginnt oder weshalb der Motor nicht anspringt, obwohl ein Glühbirnenwechsel bei den heutigen neueren Autos auch nicht mehr so einfach funktioniert und durchaus gut ins Geld gehen kann. Dennoch muss man einen Wechsel der Glühbirne während der Gewährleistung aufkommen und hat damit eben Pech gehabt.

@derpunkt, bei den neuen Autos scheint es eben nicht unbedingt der Fall zu sein, dass da die Wechsel von Glühbirnen einfach und leicht zu bewerkstelligen sind. Die Scheinwerfer sind meist so verbaut, dass man da nicht einfach so herankommt und man dann doch die Werkstatt aufsuchen muss. Mitunter kann es schon ins Geld gehen, wenn da eben ein Mechaniker ran muss, wie es bei einer Bekannten der Fall gewesen ist.

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge



Ich kann die Aussage von *steph* nur bestätigen. Es gibt leider immer mehr Autos, bei denen die Glühlampen nur noch in der Werkstatt getauscht werden können. Zumindest kenne ich einige Autos, bei denen man die Scheinwerfer oder Frontblinker nicht selber auswechseln kann. Ein paar Beispiele kann ich auch direkt nennen.

Beim Smart City Coupe und Cabrio müssen die Frontmaske entfernt werden, da man keinen direkten Zugriff auf die Glühlampen hat. Beim Golf 4 hängt es von der Motorisierung ab. Im Extremfall muss dort die gesamte Front mit Stoßfänger und Kühlergrill demontiert werden. Bei mindestens einer Fahrzeuggeneration des Ford Fiesta muss der Kühlergrill ausgebaut werden, beim Fiat Stilo sogar Verkleidungen und Batterie.Und das sind nur ein paar Fahrzeuge. Eine Liste mit Stand von 2004 findet man beim ADAC.

» Arcon » Beiträge: 311 » Talkpoints: 1,38 » Auszeichnung für 100 Beiträge


@Arcon
Über die Beschreibung und die ADAC Liste bin ich dann doch etwas erschrocken und wundere mich über die "Leistung" mancher Maschinenbauingenieure und Designer, die offensichtlich ohne Verstand und Praxisempfinden so etwas verbrechen. Gut zu wissen, dass dieser Praxis endgültig über die Politik ein Ende gemacht wurde und nach Neuentwicklungen so was nicht mehr zugelassen werden kann. Da sage noch mal einer, die Marktwirtschaft sorgt schon für sinnvolle Innovationen.

In so einem Fall würde ich tatsächlich erwarten, dass die Arbeit um die Birne zu wechseln in der Garantieleistung enthalten ist. Es kann ja kaum sein, dass der gemeine Autofahrer gezwungen wird, für einen defekten Blinker in die (Fach)Werkstatt zu fahren und dort u.U. eine Arbeitsstunde zahlen muss, weil die Front abgenommen werden muss, um an eine einfache Birne zu kommen.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


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