Schwarzfahrer mehr bezahlen wegen Facebook App?

vom 05.02.2012, 14:49 Uhr

Auf Facebook gibt es mittlerweile für jede etwas größere Stadt eine Anwendung oder eine Gruppe, in der viele Schwarzfahrer sind. Mithilfe dieser Anwendungen oder Gruppen können die anderen Mitglieder schnell gewarnt werden, falls sich momentan irgendwo Kontrolleure befinden. So gehen den Kontrolleuren natürlich viele Schwarzfahrer durch die Lappen. Der Preis soll verdoppelt werden, bei Schwarzfahrern, die eine solche Anwendung auf ihrem Smartphone besitzen.

Was haltet ihr davon? Ich kann mir kaum vorstellen, dass ein Kontrolleur das Recht hat, das Smartphone eines Schwarzfahrers zu untersuchen und potenziellen mit einer solchen Anwendung, also jeden mit einem Smartphone, könnten die Kontrolleure doch nicht einfach das doppelte zahlen lassen oder? Eigentlich müssten sich in solchen Gruppen doch nur Schwarzfahrer befinden. Die Polizei ermittelt ja öfter in Facebook. Wieso werden so nicht einfach die Schwarzfahrer gesucht?

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» hennessy221 » Beiträge: 5132 » Talkpoints: -1,94 » Auszeichnung für 5000 Beiträge



Ich denke dieses Gesetz ist schwer durchsetzbar. Ein Kontrolleur darf, wie du schon sagst, bestimmt nicht einfach das Smartphone eines Schwarzfahrers nach dieser App untersuchen, mal ganz davon abgesehen, dass der Kontrolleur gar nicht wissen kann ob man ein Smartphone hat, wenn man es nicht offensichtlich mit sich herum trägt.

Die Polizei darf meines Wissensstandes gar nicht mehr über Facebook ermitteln(, was ich allerdings ziemlich sinnlos finde). Ich glaube in diesem Forum gibt es sogar einen Thread dazu. Aber selbst wenn die Polizei die Berechtigung hätte mit Facebook zu ermitteln, kann man nicht sagen das sich in so einer Gruppe nur Schwarzfahrer befinden. Ich mein das ist Facebook, viele Leute sind einfach in so einer Gruppe, weil sie sich dadurch cooler fühlen. Außerdem muss man ja jedes Mal wenn man "schwarz fährt" blechen. Und via Facebook kann man ja nicht prüfen wie oft jemand schwarz fährt.

» MangoFighter » Beiträge: 118 » Talkpoints: 2,88 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Hier wirfst du jetzt aber ein paar verschiedene Dinge quasi in einen Topf. Also erstmal: Nein, ein Kontrolleur hat nicht das recht, das Handy oder Smartphone eines Fahrgastes zu kontrollieren. Das gleicht schon beinahe einer Durchsuchung, und die darf von der Exekutiven - zu der ein Kontrolleur eines privaten Unternehmens nicht mal gehört - nur bei nachvollziehbarem Verdacht auf Beweismittel oder verbotene Gegenstände durchgeführt werden - jedenfalls sofern nicht die Hausordnung des Unternehmens dies erlaubt und man dieser beim Betreten einer Station bzw. eines Verkehrsmittels stillschweigend zugestimmt hat.

Als nächstes müssen sich in solchen Gruppen keineswegs nur Schwarzfahrer befinden. Das wäre eine nicht haltbare Unterstellung. Immerhin kann jemand, der die öffentlichen Verkehrsmittel sowieso nur selten benutzt, sich einmal eine Fahrkarte kaufen und am anderen Tag nicht - dann ist er am einen Tag ein Schwarzfahrer, am anderen aber keiner, und Gruppenmitglied solcher Gruppen wird man ja nicht nur tageweise sondern bleibt dort nach einmaligem Beitritt meistens lange drin.

Drittens ermittelt die Polizei gar nicht in Facebook. Das niedersächsische Landeskriminalamt hat erst kürzlich seinen Pilotversuch zur Fahndung via Facebook eingestellt, und außerdem ist die Verbreitung von Fahndungsbildern keine Ermittlungsarbeit in dem Sinne das in Facebook ermittelt wird. Es wird doch auch nicht in der Tagesschau ermittelt nur weil dort ein Bild eines mutmaßlichen Verbrechers ausgestrahlt wird. Wenn die Polizei wirklich aktiv Facebook zur Ermittlung von möglichen Schwarzfahrern nützen würde, würde ich mich bei meinem Bundesland aber ganz schnell über die Verschwendung von Geldern beschweren, weil es weitaus wichtigere Verbrechen als "Schwarzfahren" aufzuklären gibt um die sich mein Freund und Helfer bitte zuerst kümmern möge.

Und nun zum eigentlichen Thema über doppeltes Bezahlen der Strafe: Bis zu einem gewissen Maß (Verhältnismäßigkeit) kann der Betreiber der jeweiligen Verkehrsgesellschaft die Summe erhöhen und außerdem auch verschiedene Beträge festsetzen, die an verschiedene Bedingungen geknüpft sind. In den meisten Betrieben gibt es auch eine niedrigere Summe, für Leute, die ihre Monatskarte gerade einfach nicht dabei haben und deshalb scheinbar schwarz fuhren, als für die Leute die wirklich einfach keinen Fahrschein gekauft haben oder besitzen. Theoretisch könnte also, unter den erläuterten wirksamen Änderungen in der Hausordnung, solche Kontrollen denkbar und entsprechend höhere Strafgelder möglich sein.

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» Taline » Beiträge: 3594 » Talkpoints: 0,75 » Auszeichnung für 3000 Beiträge

Zuletzt geändert von Taline am 05.02.2012, 15:19, insgesamt 1-mal geändert.


Erstmal darf die Polizei soweit ich weiß seit einigen Wochen nicht mehr öffentlich auf Facebook ermitteln. Was den doppelten Satz für das Schwarzfahren angeht, so denke ich mal, dass das nicht machbar ist, da die Kontrolleure ja die Handys nicht kontrollieren bzw. kontrollieren dürfen. Ich darf im Internet in jeder Gruppe sein, solange diese nichts illegales macht. Sich gegenseitig vor Kontrolleuren zu warnen finde ich jetzt nicht gerade Kriminell. Was natürlich kriminell ist, ist das Schwarzfahren an sich. Hierdurch entstehen den Verkehrsbetrieben jedes Jahr Verluste, die am Ende wieder auf den Fahrpreis umgelegt werden.

Das wiederum bedeutet, dass ich mehr zahlen muss, weil ein anderer sich das Recht herausnimmt gar nichts zu bezahlen. Das sogenannte erhöhte Beförderungsentgelt, ich glaube derzeit um die 40 Euro, ist ja schon ein festgelegter Betrag und da wird ja dann nicht mehr weiter unterschieden, weshalb jemand ohne Fahrschein fährt. Ich glaube es gibt lediglich noch einen reduzierten Satz, wenn jemand innerhalb einer bestimmten Frist doch noch einen zu dem Zeitpunkt gültigen Fahrausweis vorlegen kann.

Eine solche Facebook App macht hier in der Stadt übrigens nur wenig Sinn, da die Kontrolleure hier nicht dauerhaft ein und den selben Bus kontrollieren sondern diesen ständig wechseln. Bis die App mir also sagen würde, dass in Bus Nummer XY gerade welche sind, sind dieses dann schon längst in Bus YX.

» andysun78 » Beiträge: 743 » Talkpoints: 0,46 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Ich glaube auch kaum, dass ein Kontrolleur dazu befugt ist, mal eben das Handy des Schwarzfahrers anzufragen, um zu schauen, ob dort eine Applikation oder Ähnliches ist, die ihm beim Schwarzfahren behilflich gewesen sein. Und dass er dann auch brav das Doppelte zahlen soll, wenn dies der Fall ist, klingt für mich auch recht unglaubwürdig. Woher hast du denn diese Information? Auf Facebook darf in der Tat nicht mehr ermittelt werden. Aber auch vor diesem Verbot hätte sich die Polizei wohl kaum in derartige Anwendungen oder Gruppen eingelingt, um Schwarzfahrer auf frischer Tat ertappen zu können. Das klingt für mich einfach zu absurd, aber wer weiß?

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» Inceptor » Beiträge: 317 » Talkpoints: 3,53 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Unterbinden kann man solche Seiten wohl nicht, dazu gibt es keine rechtlichen Grundlagen. Daher müssen die Verkehrsbetriebe wohl weiter damit leben, dass eben die Informationen über Kontrollen potentielle Kunden erreichen und diese eben bemüht sind, die Kontrollen zu vergessen. Die Frage ist doch aber, ob es nicht auch schon ohne Facebook und andere soziale Medien die Möglichkeit gäbe, sich über die Möglichkeit des Schwarzfahrens oder besser des Risikos dabei, zu informieren. Sicher bietet das Medium Internet dabei Vorteile. Aber ich kann mich daran erinnern, dass schon Anfang der 90er Jahre solche Informationen zu bekommen waren und damals ganz ohne Internet.

Daher kann ich mir auch nicht vorstellen, dass eine solche erhöhte Strafe durchsetzbar wäre. Zum einen ist da die Frage, ob es wirklich das soziale Netzwerk war, dass zum Schwarzfahren verleitete? Wie will man das beweisen? Denn immerhin ist es doch so, dass nicht zum Schwarzfahren aufgefordert wird, es werden nur Informationen weiter gegeben.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


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