Was bedeutet Liebhaberei wirklich?

vom 04.02.2012, 18:04 Uhr

Die Person A sammelt Porzellan Figuren und verkauft diese je nach Bedarf auch.Diese Sammlerleidenschaft betreibt er schon sehr viele Jahre und natürlich hat sich seine Sammlung über die gesamten Jahre auch vergrößert. Allerdings plagen ihm einige Zweifel beim sogenannten Verkauf der Figuren. Muss er den gesamten Verkaufserlös wieder in den Kauf neuer Figuren stecken? Ist es hier sogar ratsam eine Buchführung zu machen?

Was gelten hier überhaupt für Gesetze? Hat hier unter Umständen auch das Finanzamt noch ein Wort mit zureden? Darf A vielleicht nur bei bestimmten Veranstaltungen seine Figuren zum Kauf anbieten?

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» karlchen66 » Beiträge: 3563 » Talkpoints: 51,03 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Ich denke, dass es da schon darauf ankommt, ob er dies nun beispielsweise immer so macht, dass er etwas ankauft mit dem Willen es dann mit Gewinn weiter zu verkaufen. Hat er mehr Ausgaben als Einnahmen interessiert es das Finanzamt sicherlich weniger, aber wenn er immer wieder verkauft, zählt das sicherlich schon als Gewerbe und dann braucht man einen Gewerbeschein. Dieser müsste dann beantragt werden. A kann es aber überall verkaufen und muss sich nicht auf bestimmte Orte beschränken. Eine Beratung beim Finanzamt würde da sicherlich Sinn ergeben, weil man dann einfach auf der sicheren Seite ist.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge


Der Begriff "Liebhaberei" wird in der Imkerei oft verwendet. Ein alter Mann mit drei Völkern erntet ja doch ein paar Kilo Honig und verkauft die eventuell an Nachbarn. Da muss er aber auch keine Rechnungen schreiben und Steuern zahlen, weil es sich dabei ebenfalls nur um Liebhaberei handelt. Das Finanzamt hat daher einen Grenzwert festgesetzt, ab wie vielen Bienenvölkern es seiner Meinung nach keine Liebhaberei mehr sei, sondern tatsächlich eine Gewinnabsicht dahintersteckt. Aus imkerlicher Sicht macht diese Grenze nur bedingt Sinn.

Allgemein geht das Finanzamt von Liebhaberei aus, wenn keine Gewinnabsicht vorliegt. Das ist vor allem daran zu sehen, dass sich an der Art und Weise nichts ändert. Dass er nicht versucht, immer mehr Geld herauszuholen. Es wurde erwähnt, dass seine Sammlung immer größer wird. Das ist auf jeden Fall ein Indiz dafür, dass er nicht an Geld interessiert ist. Er muss nicht das gesamte Geld wieder in neue Figuren stecken, aber er darf auch nicht allzu viel Gewinn machen, so dass man es als Lebensunterhalt ansehen könnte.

Ich denke, die Grenzen sind hier wirklich schwammig. Letztlich wird es eine Einzelfallentscheidung sein. Eine Beratung beim Finanzamt wäre sicherlich nicht verkehrt. Die kann aber auch total unsinnig sein. Uns konnten die mit der Imkerei gar nicht helfen. Uns saß dann ein Mitarbeiter kurz vor der Rente gegenüber, der "ja schon viel gesehen hat", aber Imker hatte er noch nie. Aber eigentlich ist es ja egal, was man verkauft. Ob nun reparierte Rasenmäher oder Porzellanfiguren.

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» Bienenkönigin » Beiträge: 9448 » Talkpoints: 19,93 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Bei Liebhaberei handelt es sich immer um eine Einzelfallentscheidung.

Grundsätzlich ist bei einem Hobby von keiner Gewinnerzielungsabsicht auszugehen, wobei jahrelange Verluste kein Indiz dafür sind. Allgemein kann man sagen, dass wohl niemand viele Fragen stellen wird, solange nicht andauernd was im Internet versteigert wird und Unsummen über ein Konto laufen. Gerade Barverkäufe gehen oft am Finanzamt vorbei und sind für die Finanzbeamten kaum nachweisbar. Größere Umsätze auf Ebay oder Amazon erregen dagegen schon Aufnmerksamkeit.

» Juri1877 » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



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