Gehaltsumwandlung auch für EU-Rentner?

vom 03.02.2012, 19:39 Uhr

Einmal angenommen Person A findet einen Dazuverdienst zu seiner EU-Rente von mehr als den erlaubten 400,. Euro. Rententechnisch gesehen darf er es nicht, allerdings hat der Arbeitgeber einer sehr gute Idee dabei. Den Betrag darüber zahlt er nicht aus, sondern eben nur die erlaubten 400,- Euro. Der Rest wird in eine betriebliche Rente angelegt die so durch Gehaltsumwandlung entstanden ist.

Mit dieser Option ist beiden Personen sehr gut geholfen. Aber kann man das in der realen Praxis auch wirklich so durchführen? Was müssen beide Personen dabei vielleicht noch in Betracht ziehen? Kann es bei dieser Lösung vielleicht noch einen nicht bekannten Haken geben?

Benutzeravatar

» karlchen66 » Beiträge: 3563 » Talkpoints: 51,03 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Ich weiß nicht welche gesetzlichen Vorschriften es da gibt. Ich wäre da allerdings sehr Vorsichtig was das angeht, da eine EU Rente ja nur bei Erwerbsunfähigkeit bezahlt wird. Wenn A jetzt aber durch seine Tätigkeit, die er hat eigenes Geld in nicht unerheblichem Umfang verdient, dann ist die Erwerbsunfähigkeitsrente ja eigentlich nicht gerechtfertigt oder sehe ich das falsch? A beweist ja, dass er sehr wohl Arbeiten kann. Der haken, den es bei dieser Geschichte gibt, ist das es sich dabei meiner Meinung nach um Betrug handelt. Aber ich bin kein Jurist es ist wie geschrieben nur meine eigene Meinung.

» andysun78 » Beiträge: 743 » Talkpoints: 0,46 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Es handelt sich dabei allerdings um einen Nebenjob der nun ungefähr 470,-Euro bringt. Die Zeit von 3 Stunden wird ja dabei eingehalten und der Überbetrag ist ja dabei zweckgebunden. Der Arbeitgeber kann ja schlecht diesen Job als Vollzeitjob anbieten. A betrügt ja im Prinzip niemanden, denn das andere Geld erhält er ja erst mit dem Beginn seiner Altersrente.

Benutzeravatar

» karlchen66 » Beiträge: 3563 » Talkpoints: 51,03 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Der Staat gibt ja nicht umsonst einen Höchstbetrag für den Hinzuverdienst vor. Mit der Umwandlung und der Einzahlung in eine betriebliche Altersrente umgeht man das ja. Wie du schon schreibst, der Verdienst wäre 470 Euro und nicht mehr 400 Euro. Somit liegt der Hinzuverdienst um 70 Euro höher, als der gesetzliche Rahmen dies vorgibt. Was man mit dem Geld dabei macht, ist denke ich mal egal und auch gar nicht wichtig. Ich würde mich da einfach im Vorfeld mal beim Versorgungsamt schlau machen, wie das genau geregelt ist, die können doch da am besten Ratschläge erteilen.

» andysun78 » Beiträge: 743 » Talkpoints: 0,46 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^