Darf ein Erwerbsunfähigkeitsrentner überhaupt studieren?
vom 03.02.2012, 16:57 Uhr
Ich hab nie von den verschiedenen EU- Rentenformen geschrieben- kein einziges Wort! Und noch mal: Was hat Arbeiten und Studium miteinander zu tun in dem Fall? Oder darf man bei teilweiser EU- Rente mehr studieren als wenn man die volle EU- Rente bekommt? Sorry dein Beitrag ist so was von zusammenhangslos und OT!
LittleSister hat geschrieben:Ich hab nie von den verschiedenen EU- Rentenformen geschrieben- kein einziges Wort! Und noch mal: Was hat Arbeiten und Studium miteinander zu tun in dem Fall? Oder darf man bei teilweiser EU- Rente mehr studieren als wenn man die volle EU- Rente bekommt? Sorry dein Beitrag ist so was von zusammenhangslos und OT!
Ab 2001 hat sich das aber so verändert und die EU-Rente steht jetzt unter dieser gesetzlichen Grundlage. Ich bin allerdings davon ausgegangen, dass dieser Fakt nun wirklich bekannt ist. Als Arbeiten werden alle Tätigkeiten bezeichnet die einer gesetzlichen Versicherungspflicht oder der Versicherungspflicht im Allgemeinen unterstehen. Daher ist das Studieren auch als Arbeiten anzusehen.
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