Neue Wohnung ist eine Katastrophe - was kann man tun?

vom 02.02.2012, 00:40 Uhr

Herr und Frau Z. haben sich im November eine neue Wohnung angesehen. Die Wohnung war damals vollständig möbliert. Da sah die Wohnung auch vollkommen in Ordnung aus. Daraufhin wurde der Mietvertrag im Dezember unterschrieben. Mietbeginn sollte zum 1.2. sein. Zwischenzeitlich versuchten Herr und Frau Z. den Vormieter zu kontaktieren, um die Möglichkeit zu haben, mal ein paar Sachen auszumessen. Leider verweigerte der Vormieter die Möglichkeit sowohl Herrn und Frau Z. gegenüber, wie auch dem Vermieter gegenüber.

Am 31.1. bekamen Herr und Frau Z. die Wohnungsschlüssel. Der Vermieter ist zur Zeit im Urlaub und so gab es erst mal keine Wohnungsübergabe. Als Herr und Frau Z. die Wohnung betraten, waren sie erst mal geschockt. Die Böden sind total verdreckt und haben Löcher. Die Wänden haben sehr viele Löcher. Die Fensterbretter sind zum Teil angeschimmelt. Und so weiter. Mit einfachem reinigen und normalen Renovierungstätigkeiten wie Tapezieren und Streichen wird die Wohnung nicht bewohnbar zu machen sein.

Was können Herr und Frau Z. nun machen? An sich wollten sie in den nächsten Tagen in die Wohnung einziehen. In dem Zeitraum wird es aber nicht zu schaffen sein, die Wohnung halt bewohnbar zu machen. Da einfach mehr Tätigkeiten anfallen als eine einfache Einzugsrenovierung. Außerdem fallen ja auch wesentlich höhere Kosten an.

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Herr und Frau Z. sollten jeden Mangel dokumentieren, schriftlich und am besten auch bildlich. Zudem sollten sich Frau und Herr Z. informieren, ob es ein Übergabeprotokoll gegeben hat und ob es einsehbar ist. An der Wohnung sollte erst einmal nichts gemacht werden, wenn Herr und Frau Z. noch die Möglichkeit haben, woanders zu wohnen und unterzukommen.

Der Vermieter müsste doch einen Stellvertreter benannt haben, an dem man sich bei Problemen wenden kann? Ist dies nicht der Fall, sollten sich Frau und Herr Z. noch um einen Anwalt kümmern und mit diesem klären, was zu machen ist. Eine Instandsetzung der Wohnung seitens der Vormieter oder des Vermieters ist in meinen Augen das gute Recht von diesem Ehepaar, aber das sollte mit einem Anwalt geklärt werden.

Von wem haben Herr und Frau Z. die Wohnungsschlüssel erhalten?

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge


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