Arbeitgeber entscheidet sich um von Teilzeit auf 400 €

vom 01.02.2012, 20:57 Uhr

A. hat sich auf eine Arbeitsstelle beworben im Büro auf Teilzeit. Der Arbeitsplatz wäre laut der Stellenbeschreibung richtig perfekt für A., denn es wäre nur 2 Straßen entfernt und ideale Arbeitszeiten (2 - 3 volle Tage). Auch das was angeforderten wird, beherrscht A. wirklich sehr sehr gut und denn damit hatte A. auch bei seinen vorigen Arbeitgebern Tag täglich zu tun.

A. bewarb sich also per Online Bewerbung und wurde auch nur wenige Tage später angerufen. Jedoch war A. zu dieser Zeit gerade unterwegs. Der Arbeitgeber wollte A. zurück rufen, tat dies jedoch am nächsten Tag nicht, wodurch A. selbst tätig wurde und dort anrief. A. hatte die zuständige Dame gleich am Telefon, die dann auch sofort wusste, worum es ging. Sie fragte, wie lang man bisher bei seinem vorigen Arbeitgeber gearbeitet habe. A antwortet mit 20 - 30 Stunden pro Woche. Die Dame meinte, das ihnen das zu viel wäre, denn man hätte sich um entschieden von Teilzeitstelle auf 400 € Stelle "erst mal". A war etwas enttäuscht, denn eine 400 € Stelle wäre A. zu wenig. Die Dame fragte, ob A. nicht einmal vorbei kommen möchte zu einem persönlichen Gespräch. A. sagte natürlich gerne, denn das erst mal auf 400 € kann ja auch bedeuten, das diese Stelle eine Teilzeit Stelle werden kann.

Nächste Woche wird A. zum Vorstellungsgespräch gehen, jedoch wundert sich A. wieso man sich auf einmal um entschieden hat von Teilzeit auf 400 € Arbeitsstelle? Wie würdet ihr dies sehen?

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» SybeX » Beiträge: 3896 » Talkpoints: 11,19 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Ich würde an der Stelle einfach mal zu dem Gespräch gehen.. Dort kann A. dann ja auch nachfragen, ob man die Chance bekommt, vielleicht auf Teilzeit beschäftigt zu werden. Ich denke mal, dass es durchaus möglich wäre. Vielleicht möchte Firma einfach nur sehen, wie sich A. bei der Arbeit anstellt. Und wenn man A. erst einmal auf 400 € beschäftigt, spart die Firma natürlich Geld.

Und wenn die Aussicht tatsächlich besteht, dass eine Teilzeitbeschäftigung möglich ist, würde ich auch das Angebot des Mini-Jobs annehmen. Vielleicht hat ja A. Glück, wenn man sich in die Arbeit rein hängt und seine Fähigkeiten unter Beweis stellt.

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» senny » Beiträge: 2589 » Talkpoints: 9,37 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Ich denke mal der Arbeitgeber hat sich einfach um entschieden da es im Büro einfach nicht genug Arbeit für 30 Stunden also die Teilzeitvariante gibt, schließlich will ein Arbeitgeber auch niemanden bezahlen, der dann im Prinzip kaum etwas zu tun hat und nur seine Stunden absitzt.

Im Büro ist es schließlich auch oft so, dass egal wie fleißig man auch ist, manchmal einfach keine Arbeit mehr da ist die es zu erledigen gilt. Warum der Arbeitgeber jetzt erst mit Teilzeit geworben hat kann man nicht genau sagen, Teilzeit wird von vielen unterschiedlich definiert, ich hatte auch schon Kollege die auf Teilzeit gearbeitet haben und noch nicht einmal auf 18 Stunden die Woche gekommen sind.

Vielleicht war das Stellenangebot auch mit Absicht so formuliert, denn wahrscheinlich melden sich mehr Leute auf ein Angebot für eine Teilzeitstelle als für einen 400,- EUR Job, ich würde mir das Gespräch an Stelle von A. aber erstmal anhören, denn manchmal wollen sich Arbeitgeber auch erstmal überzeugen wie gewillt jemand ist zu arbeiten.

Eventuell stuft der Arbeitgeber nach einer gewissen Zeit den Vertrag auch hoch, wenn genug abzuarbeiten ist und er vom Arbeitnehmer A überzeugt ist.

» Mulucki1989 » Beiträge: 449 » Talkpoints: 14,27 » Auszeichnung für 100 Beiträge



A sollte sich wirklich gut überlegen ob diese 400€ Stelle für sie geeignet ist. Denn wenn sie, und das nehme ich jetzt mal an, keine Hauptbeschäftigung (Vollzeitstelle) hat und den Teilzeitjob nur für Nebenbei haben wollte, gibt es nicht nur weniger Geld sondern auch ein paar "Probleme". Eine Teilzeitstelle von 401-800€ wäre eine sozialversicherungspflichtige Stelle. Heißt für A vor allem, dass sie dann über diese Teilzeitstelle auch krankenversichert wäre. Ist A nämlich nicht über die Familienversicherung versichert oder wenn sie in einer Bedarfsgemeinschaft lebt und diese laut Jobcenter dann zuviel verdient und deswegen keinerlei Unterstützung vom Jobcenter mehr bekommt, wird sie sich selber darum kümmern müssen.

Lebt A jedoch alleine und bekommt Unterstützung vom Amt und wenn dann eben nur ihr kleines Gehalt bei der Berechnung berücksichtigt wird, wird sie auch weiterhin über das Jobcenter versichert bleiben. In dem Fall oder wenn man verheiratet ist, kann man es sich auch leisten so lange auf Minijobbasis zu arbeiten, bis aus der Mini- eine Midistelle wird. In allen anderen Fällen fallen bei so einer 400€ Stelle sonst nämlich die üblichen 140€ monatlich für die Krankenversicherung an.

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» Sonty » Beiträge: 1997 » Talkpoints: 20,24 » Auszeichnung für 1000 Beiträge

Zuletzt geändert von Sonty am 01.02.2012, 21:21, insgesamt 1-mal geändert.


A. wird auf jeden Fall zum Vorstellungsgespräch gehen und sich anhören wie der Arbeitgeber dies sieht für die Zukunft. Für A. ist ein 400 € Arbeitsplatz leider nicht machbar auf lange Sicht, da A. sich selbst versichern müsste und so von den 400 € nicht wirklich mehr viel übrig bleibt.

A. würde sich wahnsinnig freuen, wenn diese 400 € Stelle erhöht werden "könnte" auf eine Teilzeit Stelle.

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» SybeX » Beiträge: 3896 » Talkpoints: 11,19 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Wenn nicht so viel zu tun ist, dass eben mehr Stunden herausspringen oder man das Ganze eben in eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit umwandeln kann, dann würde ich selbst wohl auch nicht dieses Vorstellungsgespräch wahrnehmen. Sofern A weder verheiratet ist, weil da eine Familienversicherung bei der Krankenkasse greifen könnte noch B eine Aufstockung durch Arbeitslosengeld II erhält, ist die Stelle wohl eher nichts für mich. Nun kann man einen Arbeitgeber nicht dazu bringen, mehr Arbeit zur Verfügung zu haben, nur denke ich, dass sich der Arbeitgeber das auch hätte eher überlegen können.

Eine Ausnahme wäre halt, wenn A unbedingt etwas Geld verdienen müsste, da A sonst kein Geld hätte. Selbst, wenn A ledig ist, aber beispielsweise einen Lebenspartner hat, ist es ja so, dass bei einem Antrag auf Arbeitslosengeld II dieser mit angegeben würde und nun ja, ist das Gehalt von A's Partner recht hoch, so ist A wohl mit einem Job auf vierhundert Euro-Basis besser dran, als ganz ohne. Es kommt halt auf die Lebensumstände an.

Da das Vorstellungsgespräch beziehungsweise der Arbeitgeber sich nicht so weit weg befindet, kann man da in der Tat erst einmal sich etwas anhören und das Gespräch auf sich wirken lassen. Die Entscheidung kann später noch immer gefällt werden. Unter Umständen ist man sich gegenseitig doch eher unsympathisch oder es kommt aus anderen Gründen zu keinem Arbeitsvertrag, dann wäre das Problem sowieso schon einmal gelöst.

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge


Ein 400 - Euro - Job ist natürlich eine ganz andere Hausnummer als eine Teilzeitstelle. Vor Allem ist es für den Arbeitgeber besser, da er viel weniger Lohnnebenkosten zu tragen hat. Außerdem kann er dich immer mehr arbeiten lassen als im Vertrag steht, aber nie weniger.

Falls du dich entscheidest den Minijob anzunehmen, achte auf einen angemessenen Studenlohn. Bei einem Übergang auf ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis sollte der Stundenlohn ansteigen.

Ich würde allerdings auf jeden Fall erstmal sondieren, wie der Arbeitgeber deine Zukunft im Unternehmen sieht. Wenn er sagt, bei entsprechender Leistung wirst du in 2 Monaten auf Teilzeit umgestellt, dann ist das eine andere Aussage als 'irgendwann einmal'. Unter Umständen kannst du aber auch im persönlichem Gespräch punkten und direkt eine Teilzeitstelle bekommen, betone hierbei ruhig ausschweifend deine Erfahrung!

Wenn der Arbeitgeber dir dann eine 20 - Stunden - Teilzeitstelle anbietet, weil mehr tatsächlich nicht zu tun ist und das Geld dir nicht reicht, dann würde ich mich noch nach einem ergänzendem Minijob umsehen (=> Abgabenfrei). Damit bleibst du arbeitszeittechnisch immer noch unter einem normalen Job, hättest viel Abwechslung und ein Teil deines Gehalts wäre steuerfrei. Nicht das Schlechteste was man machen kann!

» TuDios » Beiträge: 1475 » Talkpoints: 4,83 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Ich denke, dass ich wohl auch zu diesem Vorstellungsgespräch gehen würde, vor allem, weil ich der Meinung bin, dass der Arbeitgeber dem Bewerber sicherlich die Frage danach, weshalb nun hier ein Teilzeitjob in einen Minijob „umgewandelt“ wurde bzw. nur noch ein geringfügiger Job vergeben wird, beantworten kann. Allerdings darf man sicherlich auch nicht vergessen, dass allein die Bezeichnung „Teilzeit“ noch nichts über den Stundenumfang der jeweils ausgeschriebenen Stelle angibt. Du schreibst auch in Deinem Eingangsthread, dass es sich um „2 – 3 volle Tage“ handeln sollte, und wenn ich davon ausgehe, dass ein Arbeitstag acht Stunden umfängt, dann handelt es sich allein bei dieser Aussage schon um eine sehr interpretationswürdige Angabe, denn zwei volle Tage unterscheiden sich von drei vollen Arbeitstagen dann immerhin um acht Stunden wöchentlich.

Acht volle Stunden täglich würden bei zwei ganzen Arbeitstagen in der Woche also gerade mal sechzehn Stunden darstellen. Minijobs gehen häufig nur bis zwölf Stunden wöchentlich, was hier einen Unterschied von vier Stunden pro Woche bedeuten würde. Der Unterschied zwischen den zwei vollen Tagen und den zwölf Wochenstunden eines Minijobs wäre hier also, was jedenfalls die Stunden anbelangt, in denen gearbeitet werden soll, gar nicht so unglaublich groß. Wenn man dem Bewerber im Vorstellungsgespräch also zwei volle Tage und somit sechzehn Arbeitsstunden pro Woche angeboten hätte, so wäre er immer noch vierzehn Stunden wöchentlich weniger beschäftigt gewesen als in einem seiner ehemaligen Teilzeitjobs mit dreißig Wochenstunden. Für den Bewerber würden also auch zwei volle Arbeitstage zu wenig sein, wenn er nach einem Job mit zwanzig bis dreißig Wochenstunden sucht, aber nur sechzehn Stunden angeboten bekommt. Deshalb würde ich mir als Bewerber wirklich gut überlegen, ob mir denn sechzehn Wochenstunden reichen würden, sofern der Arbeitgeber in diesem bevorstehenden Bewerbungsgespräch anbietet, dass nach Ablauf der Probezeit im Rahmen des Minijobs die Stundenzahl von angenommenen zwölf auf dann insgesamt sechzehn erhöht wird, denn möglicherweise kommt diese Stellenausschreibung damit schon gar nicht mehr in Frage.

Darauf hoffen, dass dieser Job irgendwann dreißig Wochenstunden umfasst, würde ich jedenfalls nicht, denn auch drei volle Arbeitstage würden lediglich vierundzwanzig Wochenstunden umfassen und somit sechs Wochenstunden weniger als bei einem Teilzeitjob mit dreißig Wochenstunden Umfang. Man muss eben wirklich prüfen, was man selbst unbedingt benötigt, vor allem im Hinblick auf die Wochenstunden und die Vergütung.

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» moin! » Beiträge: 7218 » Talkpoints: 22,73 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


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