Dürften Minusstunden mit Urlaub verrechnet werden?
A hat durch wenig Aufträge in seinem Betrieb viele Minusstunden angesammelt, die er zwar mit viel Überstunden wieder abbauen könnte, aber das ist für A dann auch ziemlich stressig, weil A Familie hat und die Frau auch berufstätig ist. So hat sich A gedacht, dass er doch die Minusstunden durch Urlaub ausgleichen könnte. Er hat dieses Jahr genug Urlaub, den er mit den Minusstunden verrechnen könnte.
Der Arbeitgeber meint, dass es gesetzlich nicht erlaubt ist, dass Urlaub für Minusstunden gebraucht werden kann. A will ja auch nicht den gesamten Urlaub damit verrechnen, aber er will sich den Stress nicht antun und jeden Tag 10-12 Stunden arbeiten zu müssen. Urlaub soll ja zur Erholung da sein und wenn A dann so viel arbeiten muss ist er gleich wieder urlaubsreif.
Der Arbeitgeber konnte ihm kein Gesetz nennen, welches das verbietet, dass er Urlaub für die Minusstunden brauchen darf, bzw. verrechnen darf. Ist es denn richtig, dass man die Minusstunden nicht mit dem Urlaub verrechnen darf? Wenn ja, kennt ihr einen Gesetzestext darüber? Wo kann A sich genauer erkundigen?
Der Urlaub ist als Erholungsurlaub gedacht und gesetzlich vorgeschrieben. Die Anzahl der Mindestens zu Gewährenden Urlaubstage ist auch vom Gesetzgeber geregelt. Dieser Urlaub darf nicht gekürzt werden sondern ist einem Arbeitgeber möglichst zusammenhängend zu gewähren. Was das Einarbeiten der Minusstunden angeht, so wird A da nicht viel anderes übrig bleiben, als diese Minusstunden nach und nach zu erbringen, um das Stundenkonto wieder auszugleichen. Der Erholungsurlaub dient ja auch der Aufrechterhaltung der Arbeitsleistung. Das ist ja auch der Grund, warum man theoretisch während des Erholungsurlaubs auch keiner Nebenbeschäftigung nachgehen darf.
A wird wohl in den sauren Apfel beißen müssen und die Überstunden erbringen, um seine Minusstunden ausgleichen zu können. Allerdings kann A dann auch ein Arbeitszeitkonto entsprechend aufbauen, um für den Fall weniger Aufträge auch genug Überstunden zum Ausgleich zu haben. Seinen Urlaub kann er nur teilweise nutzen. Und zwar dann, wenn die Firma mehr Urlaubstage gewährt, als gesetzlich vorgeschrieben sind.
Wenn also A als Beispiel 28 Urlaubstage haben sollte, dann könnte er vier Tage zur Verrechnung der Minusstunden nutzen. Denn die restlichen 24 Urlaubstage sind per Gesetz so vorgeschrieben. Auch wenn A noch Resturlaub aus dem Jahr 2011 haben sollte, besteht die Möglichkeit diese Tage zu nutzen, wenn er sie bis zum 31. März nicht als realen Urlaub nutzen kann.
Aber vielleicht kann A auch die Überstunden umgehen, indem er sich einfach weniger Arbeitszeit bezahlen lässt. Auch damit kann man die Stunden, welche eigentlich geleistet werden müssten, ausgleichen. Hat aber den Nachteil, das A dann natürlich auch weniger Geld ausgezahlt bekommt.
Ich bin auch kein Jurist, muss meinen Vorrednern hier aber zustimmen und A. hat in diesem Fall wie es aussieht wohl wirklich Pech gehabt. Der Urlaub ist eben am größten Stück ein Erholungsurlaub und sollte auch als solcher gedacht sein und daher ist es auch gesetzlich vorgeschrieben - Ein Arbeitgeber muss also immer mindestens ein gewisses Stück seiner Urlaubstage als Erholungsurlaub am Stück nehmen - Alle seine Minusstunden wird er wohl also auf keinen Fall durch Urlaubstage streichen können, wenn dies außerhalb des Erholungsurlaubes überhaupt möglich ist.
Auch sollte A. vielleicht einfach mal genau in den Arbeitsvertrag zwischen ihm und seinem Arbeitgeber schauen, vielleicht ist hier irgendwo eine Anmerkung in Sachen Urlaub vermerkt? In meinem Arbeitsvertrag steht zum Beispiel ganz klar geregelt, dass ich jährlich dazu verpflichtet bin einen mindestens elftägigen Erholungsurlaub zu nehmen und dies muss an einem Stück geschehen, da dies auch gesetzlich vorgeschrieben ist (Ob es jetzt genau elf Urlaubstage im Jahr sind, weiß ich jedoch nicht).
A. wird also wohl entweder hier und da ein Paar Überstunden ansetzen müssen, oder vielleicht, wenn er dies nicht mit seiner Familie oder seinem Privatleben vereinbaren kann, auf ein Teil seines Gehaltes verzichten müssen, wenn dies im Rahmen der Möglichkeit ist? Natürlich sollte dies nur der Ausnahmefall bleiben und sein, aber wenn A. täglich einfach mal eine oder zwei Stunden länger arbeitet, wird er die Stunden auf kurz oder lang sicherlich auch abgearbeitet haben, oder nicht? Es müssen ja nicht jeden Tag 12 Stunden gearbeitet werden.
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