Günstiges Häuschen - Finanzierung über ALG II

vom 31.01.2012, 14:25 Uhr

Im anderen Thread schrieb ich von A, der sich überlegt, eine Wohnung zu kaufen und die Finanzierung über eine Bank laufen zu lassen. Dabei ist mir eingefallen, dass ich einmal eine Frau kannte, die wir hier mal B nennen und mit ihrem Mann, C, verheiratet ist. B und C haben ein gemeinsames Kind, drei Jahre alt und beide sind arbeitslos, ihren Lebensunterhalt beziehen B und C über Arbeitslosengeld II. Dass bei Arbeitslosengeld II auch der Wohnraum bezahlt wird, ist ja bekannt. Die zu übernehmenden Kosten sind vom Mietspiegel des Ortes abhängig, als auch davon, wie viele Personen in der Bedarfsgemeinschaft leben.

B erzählte mir, als ich B kennenlernte, dass sie in einem Häuschen leben, welches aber von Grund auf renoviert werden muss und es daher zu einem relativ günstigem Preis angeboten wurde. Die Kaufsumme betrug wohl etwas um die zwanzigtausend Euro, was relativ wenig klingt, aber es ist wie gesagt immens renovierungsbedürftig. Die monatliche Rate für das Häuschen übernimmt das Jobcenter, anstelle einer monatlichen Miete.

Ehrlich gesagt war ich schon etwas überrascht und das nicht gerade positiv. Immerhin gehört B und C eines Tages dieses Häuschen, und größtenteils wurde es eben vom Jobcenter finanziert. Mit B hatte ich darüber gesprochen und sie meinte, es sei doch so besser, als würde man Monat für Monat eine Miete zahlen, ohne, dass man letztendlich etwas davon hätte. Ich fand und finde eine solche Einstellung schon merkwürdig, da ich denke, dass man eben Empfänger von Arbeitslosengeldern schon etwas mehr fördert und jemand, der für sein monatliches Geld arbeitet, bekommt wohl nicht so einer Möglichkeit, egal, wie baufällig das spätere Eigentum sein könnte. Wohnhaft ist die Familie übrigens im östlichen Teil der Republik, falls es eine Rolle spielen sollte.

Ich kann es auch nicht nachvollziehen, dass das Amt dabei so mitmacht und sie unterstützt, höchstens, weil es auf langer Sicht aus günstiger ist. Aber sollte ein Träger von Sozialgeldern wirklich arbeitslosen Menschen eine solche Finanzierung ermöglichen? Ist dieser Fall von B und C eher ein Einzelfall oder gibt es so etwas öfter? Wie bewertet Ihr diese Tatsache? Könntet Ihr ruhigen Gewissens so ein Angebot annehmen? Es geht nicht darum, dass die Familie nicht arbeiten will. Darüber soll auch nicht diskutiert werden, sondern einfach, wie ihr eine solche Immobilienfinanzierung bewertet und was Ihr selbst davon haltet. Würdet Ihr Euch an der Stelle von B und C auch um Eigentum bemühen oder wäre Euch das zu viel des Guten?

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge



Ich finde es etwas befremdlich, dass eine Immobilie über Arbeitslosengeld 2 gefördert bzw. in diesem Fall sogar finanziert wird. Sicher ist, dass einer Familie mit Kind die Finanzierung von Wohnraum zusteht, dies ist auch legitim. Das Privileg ein eigenes Haus zu besitzen sollte meines Erachtens den Menschen vorbehalten bleiben, die ihre eigenen, finanziellen Mittel einbringen und diese auch auf eigenem Weg beschaffen. Wenn ein Beispiel wie das solche Schule macht, werden die Arbeitsagenturen in Zukunft sicher viele Hilfeempfänger haben, die sich die Finanzierung eines eigenen Hauses wünschen.

Gehört habe ich von einem solchen Fall bislang nichts, ich kann mir auch nur vorstellen, dass die Finanzierung deswegen vorgenommen wird, weil es längerfristig für den Staat eine Kostenersparnis bedeutet. Mir stellt sich allerdings die Frage, inwiefern das Haus später einmal als Vermögen angesehen wird. Soweit ich weiß wird bestehendes Vermögen beim Bezug von ALG2 angerechnet und die Hilfeempfänger bekommen geringere Zuschüsse oder müssen sich um eine Veräußerung bemühen.

» Jess0708 » Beiträge: 715 » Talkpoints: 47,47 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Es ist zwar richtig, dass die "Sozialhilfe" niemals dazu verwendet werden soll und kann, um Schulden zu tilgen bzw. bei einem Vermögensaufbau zu helfen. Aber es gibt hier auch ein Urteil, in welchem entschieden wurde, diesen Umstand für eben z.B. eine selbst genutzte Eigentumswohnung hinzunehmen. Das aber natürlich nur dann, wenn die Tilgung in etwa der Höhe der Kosten entspräche, die für den Mietzuschuss aufzubringen wären. Und das geht auch nur, wenn vor dem Bezug von ALG II die Immobilie den Empfängern gehört hat. Im anderen Fall wäre es dem Sachbearbeiter schwer zu vermitteln, hier Mittel zur Verfügung gestellt zu bekommen. Ganz davon abgesehen, dass es sicher keine Bank gäbe, die ein solches Darlehen an Personen ohne Job vergeben.

Die Geschichte klingt also mindestens hier unrealistisch als das ALG 2 Empfänger ein Darlehen für eine Immobilienfinanzierung bekommen haben sollten. Dabei spielt die "geringe" Darlehenshöhe keine Rolle. Zumal sich bei einem "Schnäppchen" aller Wahrscheinlichkeit (gerade zu Zeiten wie diesen) auch genügend solvente Käufer gefunden hätten.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Wann haben B und C denn das Haus gekauft? Ich gehe mal davon aus, das es vor der Arbeitslosigkeit war. Und sobald man keinen Job mehr hat und sogar in Arbeitslosengeld II rutscht, werden eben diese Kosten von der ARGE übernommen. Denn die Tilgung ist nichts anderes wie die Miete in einer Mietwohnung. Man muss aber dabei sehen, das eben nicht die gesamte Kreditrate übernommen wird, sondern nur der Teil der Tilgung.

Das wird auch geltend gemacht, wenn man für Wohneigentum Wohngeld beantragt. Wobei es in manchen Bundesländern auch Lastenzuschuss genannt wird, wenn das Geld für die eigene und vor allem selbstgenutzte Immobilie gezahlt wird. Und so wird das auch bei B und C sein. Das eben das Häuschen vor der Arbeitslosigkeit vorhanden war. Und die Zahlung der Tilgung kommt vermutlich bei dem Kaufpreis, die ARGE noch günstiger als eine vergleichbare Mietwohnung.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



Keine Bank wird einer Familie, die von Arbeitslosengeld 2 lebt ein Darlehen bewilligen. Das dürfte das Problem an der Geschichte werden. Hat man aber bereits ein Haus, in dem Moment in dem man Arbeitslosengeld 2 Empfänger wird, kann man das unter bestimmten Voraussetzungen auch behalten. Wie du schon erwähnt hast, richten sich die übernommenen Mieten nach dem Mietspiegel, der Stadt. Fallen für die Tilgung der Raten des Kredits jetzt keine Höheren kosten an, dann kann die Familie das Haus behalten und die Hausraten werden vom örtlichen Jobcenter übernommen.

Die Kosten der Raten dürfen allerdings die Kosten einer Mietwohnung, die der Familie ja zustehen würde nicht übersteigen.Klar finanziert der Staat auf diese Art und Weise der Familie den Erwerb von Wohneigentum allerdings würde der Staat ja auch nichts sparen, wenn die Familie gezwungen werden würde in eine Mietwohnung zu ziehen. Schließlich würde der Staat ja auch am Verkauf des Hauses nichts verdienen, weil das meiste Geld für den noch abzuzahlenden Kredit aufgebracht werden müsste.

» andysun78 » Beiträge: 743 » Talkpoints: 0,46 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Das kann doch in der realen Praxis nicht funktionieren, denn das sogenannte Arbeitslosengeld 2 ist doch in keiner Weise überhaupt pfändbar. Weiterhin handelt es sich dabei um kein sogenanntes sicheres Einkommen, denn durch eventuelle Sanktionen kann man sehr schnell weniger Geld oder überhaupt nichts bekommen. Wer zahlt dann die laufenden Kreditkosten? Es gibt hier noch eine Menge von Kriterien, allerdings laufen diese stets auf das gleiche Problem dabei hinaus.

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» karlchen66 » Beiträge: 3563 » Talkpoints: 51,03 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Der Kontakt ist schon veraltet, aber ich meine, dass das Haus bereits gekauft wurde, als man bereits Arbeitslosengeld II bezogen hatte. Dass ein Teil davon oder eine Anzahlung selbst gestaltet wurde, kann sein, aber ich kann mich nicht mehr daran erinnern, wie es sich wirklich zugetragen hatte. Aber da ich mich seinerzeit schon ein wenig darüber aufgeregt hatte, meine ich schon, dass im Grunde das Haus ausschließlich über Arbeitslosengeld II finanziert wurde. Wir hatten das Thema auch gar nicht weiter vertieft, aber in einem solchen Fall könnte es tatsächlich auch so gewesen sein, dass man sich geeinigt hatte, einen Teil wieder zurückzuzahlen, sofern man sein Leben selbst bestreiten kann.

Es steht auch gar nicht zur Debatte, dass angemessener Wohnraum über dieses Arbeitslosengeld II bezahlt wird und so etwas, das ist ja auch schon richtig. Auch ist es für mich in Ordnung, wenn jemand aufgrund eines unerwartet verlorenen Job vorerst über Arbeitslosengeld II sein Wohneigentum, welches selbst genutzt wird, weiterhin finanziert wird. Sicherlich ist eine Lebensgestaltung mit Arbeitslosengeld immer so eine Sache, die für die wenigsten Personen erstrebenswert ist, aber manchmal geht es nicht anders.

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge



Eine Finanzierung wird man nicht bekommen, wenn beide Darlehensnehmer von Hartz4 leben. Da man als Hartz4-Empfänger auch kein Vermögen haben darf, wäre eine Anzahlung gar nicht möglich. Aber selbst mit Anzahlung wüsste ich nicht, welche Bank eine Finanzierung bewilligen sollte. Und das Jobcenter springt garantiert nicht als Bürge ein! :lol: Ganz abgesehen davon, dass die Bank so etwas vermutlich gar nicht akzeptieren würde, insofern ist es nicht möglich, dass das Jobcenter eine Finanzierung ermöglicht.

Ganz abgesehen davon, dass Hartz4 kein Wunschkonzert ist, sondern man die Pflicht hat, sich um Arbeit zu bemühen und zumutbare Arbeit anzunehmen. Wenn jemand in der Lage ist ein Haus zu renovieren, wird er durchaus auch als Bauhelfer, auf dem Feld, im Callcenter oder einfach in seinem erlernten Beruf arbeiten können. Für beides (also Job und umfangreiche Renovierung) würde vermutlich gar keine Zeit bleiben, die meisten Leute, die nach längerem Leistungsbezug wieder eine Arbeit aufnehmen, schaffen diese gerade so.

Außerdem kosten Renovierungen Geld. Selbst wenn man alles selbst macht und kann und Freunde einem bei Notwendigkeit entsprechende Fahrzeuge, Geräte und Baumaschinen ausleihen würden, so benötigt man Materialien, die schnell die jährlichen Hartz4-Leistungen übersteigen würden.

Ich denke das ist einfach eine von vielen Geschichten, die mal erzählt werden, weil Zuhörer sie interessanter finden, als die Realität. Oder was auch immer dahinter stecken mag. Denn selbst die Kaution, die schonmal Darlehensweise vom Jobcenter übernommen werden kann, gehört einem selbst erst, wenn diese abbezahlt ist.

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» Trisa » Beiträge: 3269 » Talkpoints: 20,14 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Trisa, der Kontakt bestand schon persönlich und entsprach auch der Realität. Zur besagten Dame existiert kein Kontakt mehr, weshalb ich auch nicht mehr weiter da nachforschen kann und es auch gar nicht möchte. Jedenfalls ist die Geschichte bestimmt keine von mir erdachte oder mit anderen Fakten bestückte, auch, wenn ich mir da vieles selbst nicht vorstellen konnte. Es kann ja auch sein, dass beispielsweise die Eltern eingesprungen sind und dann der Tochter oder dem Sohn mit der Familie das Haus überschrieben haben.

Zwecks Renovierungsarbeiten war es schon so, dass dieses Haus extrem baufällig gewesen ist und man da auch viel Zeit, eben, weil die Kosten ja irgendwie gedeckt werden mussten, investiert hat.

Bezüglich dem Annehmen einer Arbeit - auch das steht gar nicht zur Debatte. Aber es gibt genügend Fälle, in denen man trotz jahrelanger Suche immer noch keine Arbeit vorweisen kann. Und was ist dann? Das meinte ich mit dem Bestreiten des Lebens beziehungsweise mit Bestreitung des Lebensunterhaltes.

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge


Ich habe schon des öfteren gehört, dass auch Hartz4-Empfänger über Mietkauf Eigentum finanziert bekommen. Denn das Jobcenter sieht das als Investition an, weil ja irgendwann die Miete weg fällt.

Und obwohl ich selber derzeit Hartz4 bekomme, könnte ich mir nicht vorstellen, auf diese Weise an ein eigenes Haus (oder eine Wohnung) zu kommen. Zum Teil auch, weil ich es nicht richtig finden würde, dass der Staat dafür zahlen muss, dass mir eines Tages etwas gehört.

» AngelHawk » Beiträge: 437 » Talkpoints: 5,40 » Auszeichnung für 100 Beiträge


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