Fußmatten mit Sprüchen: Vermieter will sie verbieten

vom 30.01.2012, 10:17 Uhr

A hat vor der Tür eine Fußmatte liegen mit dem Spruch "Einbrechen zwecklos, versuchen sie es beim Nachbarn". Die Nachbarn haben alle über diese Fußmatte gelacht. Aber anscheinend fanden es doch nicht alle Nachbarn gut und so bekam A letzte Woche ein Schreiben vom Vermieter B, wo drin steht, dass A umgehend diese Matte entfernen soll, weil es eine Aufforderung wäre beim Nachbarn einzubrechen.

Diese Fußmatten werden haufenweise verkauft und A hat sich nichts dabei gedacht, als er die Fußmatte vor seine Etagentür gelegt hat. Nun meine Frage, ob ein Vermieter wegen dieses Spruchs diese Fußmatte verbieten kann und ob es wirklich eine Aufforderung zu einer Straftat ist, wie der Vermieter in dem Schreiben ausdrücklich schreibt? Muss der Mieter A diese Fußmatte wirklich wegnehmen? Könnte A zur Rechenschaft gezogen werden, falls beim Nachbarn wirklich eingebrochen werden würde?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Das ist wirklich eine heftige Geschichte und ich muss ehrlich sagen, dass ich sie kaum glauben kann. Eine solche Fußmatte kann doch sicherlich keine Aufforderung zum Einbruch darstellen. Stände nun auf der Fußmatte, in welchen Zeiträumen der Nachbar nicht zu Hause wäre oder sonstige, ähnliche Details dann könnte ich das Handeln vielleicht verstehen aber so finde ich es doch sehr befremdlich.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Vermieter das Entfernen der Fußmatte wirklich durchsetzen kann. Andererseits sollte A natürlich daran denken, dass der Hausfrieden nachhaltig dadurch gestört werden kann, wenn A die Fußmatte einfach liegen lässt. Von daher sollte A es nochmal genau überdenken und sich überlegen, ob die Fußmatte wirklich so wichtig ist. Aber rechtlich durchsetzbar ist dies sicherlich nicht. Ansonsten dürften die Fußmatten sicherlich auch nicht verkauft werden.

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» Prinzessin_Erika » Beiträge: 2010 » Talkpoints: 6,28 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Natürlich kann der Vermieter die Fußmatte nicht verbieten da er sonst in das Persönlichkeitsrecht des Mieters eingreifen würde und dieses ist ja bekanntlich durch das Grundgesetz geschützt. Auch die Aussage, dass eine solche Fußmatte eine Straftat förmlich heraufbeschwört halte ich für völligen Schwachsinn. Allerdings gibt es Fälle des Schwarzfahrens, bei denen der Straftäter ein T-Shirt getragen hat, welches die Aufschrift „Ich fahre Schwarz“ hatte. Da der Straftäter in diesem Fall die Tat Öffentlich machte und der Betreiber ihn jederzeit vor die Tür setzen konnte wurde der Straftäter nicht wegen Betruges oder Erschleichung von Leistungen verklagt.

Sollte es Dich selbst betreffen, so würde ich mich rechtlich absichern, indem ich einen Anwalt um Rat frage, dieses Gespräch kostet nicht einmal viel und Du bist auf der sicheren Seite, was natürlich immer von Vorteil ist.

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» Ringwraith » Beiträge: 544 » Talkpoints: 1,13 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Nein, es geht nicht um mich selber. Aber ich wurde dadurch auf diese Sprüchefußmatten aufmerksam. A will die Fußmatte, die fast 30 Euro gekostet hat auch nicht einfach wegschmeißen. Deswegen wollte A sich einfach mal erkundigen, ob der Vermieter da eine Handhabe hat, dass A diese wegmachen muss. A hat keine Rechtsschutzversicherung und will nicht unbedingt einen Rechtsstreit heraufbeschwören. Deswegen dachte A, dass ich da mehr wüsste und ich habe A versprochen mich zu erkundigen.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Man kann sich auch anstellen. Ich verstehe nicht, wieso jemand so eine harmlose Fußmatte zu ernst nimmt und sich deswegen beschwert. Ich würde mir diese spezielle Matte nun nicht vor die Tür legen, allerdings finde ich auch ein paar dieser Fußmatten lustig, die mit Computersymbolen ausgestattet sind. Obwohl ich es eigentlich am schönsten finde, wenn alle Leute in einem Haus die gleiche Fußmatte haben, so denke ich doch, dass die Nachbarn sich über so etwas nicht aufregen sollten. Mit so etwas muss man einfach leben wenn man in einem Mehrfamilienhaus wohnt, solange die Fußmatte nicht mit offensichtlich verletzenden, rassistischen oder sonstigen problematischen Sprüchen oder Symbolen verziert ist.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass A ernsthaft belangt werden könnte, sollte bei den Nachbarn doch mal eingebrochen werden. Ich glaube kaum, dass dieser Spruch, der sicher von allen normalen Leuten als Witz erkannt wird, ernsthaft als Aufforderung zu einem Einbruch verstanden werden kann. Hat der Vermieter die Aufforderung, die Matte zu entfernen, noch in anderer Weise begründet, oder geht es lediglich um die Einbrecher-Geschichte? Ich kann mir wirklich nicht vorstellen, dass ein Vermieter oder auch ein Mieter, bei dem eingebrochen wurde, mit so etwas durchkommt.

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» Cologneboy2009 » Beiträge: 14210 » Talkpoints: -1,06 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


@Cologneboy2009: Es geht wohl lediglich um die Einbrechergeschichte. In dem Brief steht drin, dass diese Fußmatte, bzw. der Spruch eine Aufforderung wäre nicht bei sich selber einbrechen zu lassen, sondern bei einem Nachbarn. A könnte, so steht es wohl auch in dem Brief, wenn ich das noch richtig im Kopf habe, wegen "Aufforderung einer Straftat" belangt werden können, sollte bei einem seiner Nachbarn eingebrochen werden und nicht bei A selber.

Andere Nachbarn haben auch Fußmatten mit Sprüchen drauf. Aber eben kein Spruch, in dem sie angeblich zum Einbruch beim Nachbarn auffordern. Es geht also nicht darum, dass die Fußmatten neutral sein müssen.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Wie immer ist alles als Einzelfall zu sehen. Und ich kann mir schon vorstellen, dass A aufgefordert werden kann, diese Matte zu entfernen. Der gemeinsame Hausflur ist sicher nicht dafür geeignet, sich mit seiner Persönlichkeit zeigen zu wollen, indem man dieser Persönlichkeit mit solchen Dingen Ausdruck verleihen möchte. Hieran können sich sehr wohl auch Nachbarn stören. Ob man das jetzt verstehen mag oder nicht.

Dass das jetzt eine Aufforderung zu einer Straftat ist, ist natürlich eher lächerlich. Aber darum geht es hier nicht. Es ist niemand verpflichtet, Humor zu verstehen oder den gleichen Humor wie die Nachbarschaft zu haben. So kann im Einzellfall so eine Matte auch mit dem Spruch sehr wohl kränkend sein, wenn z.B. der Herr A hier im Streit mit den Nachbarn liegt. Eine neutrale Matte in gewöhnlicher Größe wird sicher niemand verwehren können. Aber sobald hier Bilder oder Sprüche (z.T. auch Farben) in Spiel kommen, ist auf die Befindlichkeiten der Nachbarschaft Rücksicht zu nehmen. So ist die Regel in allen Zwangsgemeinschaften. Denn anders ist Gesellschaft nicht denkbar - oder nur unter enormen Druck von außen.

Übrigens finde ich hier das Verhalten von A eher lächerlich, sich Gedanken über einen Rechtsstreit in genau so einer Frage zu machen. Das hat dann nichts mit einer möglichen Rechtsschutzversicherung zu tun. Vielmehr würde ich dann als Vermieter tatsächlich den Mietspiegel zur Hand nehmen und zum schnellst möglichen Zeitpunkt die Miete anpassen. Schon allein deshalb, weil die durch den Mieter entstehenden Kosten zu decken sind (Anwälte). Es ist schlicht unklug, sich hier auch nur im Ansatz zu überlegen, vor Gericht zu ziehen. Die Matte muss auch nicht entsorgt werden. Sie könnte z.B. im Keller benutzt werden. Um nun ein Beispiel zu nennen.

Wenn man bedenkt, wie viele ernste Vorfälle es gibt, um die man sich wirklich streiten sollte, so wird mir bei so was eher komisch zumute. Zumal selbst dann wenn sich keine rechtlich Handhabe gegen den Abtreter finden würde, man dennoch um des Nachbarschaftsfrieden die Matte zurück ziehen sollte. Schließlich hat A hier in den Raum aktiv eingegriffen und seine Änderung hat für den Unfrieden den Anlass gegeben!

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Ich habe gerade einen Bericht gelesen, in welchem es darum ging, dass ein Vermieter die Fußmatte des Mieters nicht vermieten darf, es sei denn dies ist bereits im Mietvertrag des Mieters untersagt, sollte dies nicht der Fall sein, so kann der Vermieter nichts machen, als die Fußmatte des Mieters in seinem Hausflur zu dulden. Selbst die Schuhe dürfen, wenn sie keine Stolperfalle bilden in der kalten und nassen Jahreszeit im Hausflur auf der Fußmatte gestellt werden, ohne das der Vermieter dies untersagen darf.

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» Ringwraith » Beiträge: 544 » Talkpoints: 1,13 » Auszeichnung für 500 Beiträge


@derpunkt: Es kann doch nicht sein, dass man eine Fußmatte nicht vor der Tür liegen haben darf, die einem selber gefällt. Wo steht das geschrieben, dass man da auf die Nachbarn Rücksicht nehmen muss? Es stört doch im Prinzip keinen, was es für eine Fußmatte ist, wenn diese eben nicht diskriminierend ist und irgendeinen feindlichen Spruch beinhaltet, der wirklich einen Menschen verletzt.

Hier geht es ja auch nicht darum, dass es dem Bild des Hausflurs entsprechen muss, wie man die Fußmatte gestaltet. Hier geht es darum, dass der Vermieter meint, dass dieser Spruch eine Anstiftung zur Straftat bei einem Nachbarn ist. Wenn der Vermieter eine Fußmatte verbieten kann, würde ich doch gerne einen Gesetzestext lesen. Ich kann nicht glauben, dass der Vermieter einem da eine Vorschrift machen kann.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Der Vermieter kann diese harmlose Fußmatte nicht einfach so verbieten. Jeder Mieter hat doch das Recht darauf, seine Wohnung so einzurichten, wie er es mag. Und die Wohnung fängt ja auch schon vor der Haustüre an, wo eben die Fußmatte liegt. Das ist bestimmt eine Verletzung des Persönlichkeitsrecht.

Auch wenn nun dieser Spruch auf der Matte steht, dass man es beim Nachbarn versuchen soll einzubrechen, kann man diesen Spruch doch nicht wirklich ernst meinen. Wenn nun tatsächlich ein Einbrecher diesen Spruch liest, wird der den wohl kaum befolgen und sich dann beim Nachbarn zu schaffen machen. Das ist doch als Witz gemeint. Eine solche Reaktion vom Vermieter, kann ich nicht nachvollziehen.

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» senny » Beiträge: 2589 » Talkpoints: 9,37 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


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