Gewerkschaft oder Anwalt? Was ist besser bei Kündigung?
A ist von der Firma gekündigt worden und will natürlich gegen diese Kündigung angehen. A ist in der Gewerkschaft und hat auch schon einen Termin zwecks eines Gesprächs und einer Beratung. Nun meinte eine Bekannte von A, dass A doch besser zu einem Anwalt für Arbeitsrecht gehen sollte, weil es viel besser ist als die Vertretung der Gewerkschaft. A kann das gar nicht verstehen, weil die Gewerkschaft schon am Telefon sehr kompetent wirkte, als A einen Termin machte.
Habt ihr schon Erfahrung mit der Gewerkschaft gemacht, was eine Klage wegen der Kündigung betrifft? Hilft die Gewerkschaft da wirklich oder ist man da mehr oder weniger auf sich alleine gestellt? Wie ist es vor Gericht? Kommt da ein Mitarbeiter der Gewerkschaft mit oder muss A das alleine bewerkstelligen? Wird die Gewerkschaft vor Gericht überhaupt ernst genommen? Oder ist es tatsächlich besser einen Anwalt für Arbeitsrecht zu nehmen? A hat keine Ahnung, weil er das noch nie durchgemacht hat.
Ich beantworte es mal aus der anderen Perspektive. Ich habe in der Personalabteilung nämlich den ein oder anderen Vorgang mitbekommen und habe da gesehen, dass die Leute, die zum Anwalt gegangen sind "erfolgreicher" waren. Einige waren sogar erst bei der Gewerkschaft und sind dann später doch zum Anwalt gegangen.
Einen Rat bei der Gewerkschaft kann man immer einholen, und man kann da auch vortragen, weshalb man gekündigt wurde. Eventuell reicht es auch erst einmal aus, wenn A sich dort beraten lässt und Informationen einholt. Eine Gewerkschaft kann durchaus zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber vermitteln, eine Erfolgsaussicht kann ich aber nicht benennen, da ich mit so etwas noch nicht zu tun hatte. Ich denke aber auch, dass es auf den Grund der Kündigung ankommt und wie hoch die Wahrscheinlichkeit der Zurücknahme der Kündigung ist.
Ein Anwalt ist halt schon teurer, aber einen Erstrat kann man sich dort ebenfalls einholen und wenn A eine entsprechende Rechtschutzversicherung hat, könnte es sich für A mehr lohnen. Der erste Gang sollte aber schon der zur Gewerkschaft sein.
Ist denn die Gewerkschaft nur für Ratsuchende da? Vertritt die Gewerkschaft einen nicht vor Gericht? Muss man, wenn man vor Gericht geht dann noch zusätzlich einen anwalt konsultieren? Inwieweit vertritt einen die Gewerkschaft? Geht diese auch bis in die letzte Instanz oder macht eine Gewerkschaft nur eine Vermittlung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber?
Die Gewerkschaft vertritt die Interessen der Mitglieder. Dies gilt auch im Kündigungsfall. Natürlich kann man sich einen Anwalt nehmen. Aber es muss ein Fachanwalt für Arbeitsrecht sein und der ist teuer. Also warum sollte man zu einem Anwalt gehen, wenn man Gewerkschaftsmitglied ist?
Als ich noch nicht selbstständig war und in einem Betrieb angestellt war, war ich auch Mitglied einer Gewerkschaft. Als dann die Kündigung kam, war ich auch skeptisch, ob die Gewerkschaft für meinen Kündigungsfall einen Rechtsbeistand gibt. Aber ich musste mich eines Besseren belehren lassen. Ich habe einen Fachanwalt bekommen, der mich vor dem Arbeitsgericht vertreten hat. Wir haben damals gewonnen und es hat mich kein Geld gekostet. Ich war damals wirklich dankbar, die Gewerkschaft hat schnell und unbürokratisch geholfen.
Zunächst einmal sollte hier klar gestellt werden, dass die Gewerkschaft einen Mitarbeiter natürlich nicht vor Gericht vertreten kann! Das wäre auch nicht die Aufgabe einer Gewerkschaft! Eine Vertretung vor Gericht erfolgt immer (wenn überhaupt), durch einen Anwalt. Wobei der sogar hilfreich sein kann, wenn es darum geht, einen Rechtsstreit vor Gericht zu verhindern. Schließlich muss nicht jeder Fall vor Gericht landen. Auch wenn es in dem konkreten Fall so scheint, als sei der Arbeitgeber bereit, diesen (u.U. kostspieligen) Schritt zu gehen.
Der betroffene Mitarbeiter hat aber als Gewerkschaftsmitglied sehr wohl die Möglichkeit, sich selbst beraten zu lassen. Dazu schildert er bei den Kolleginnen und Kollegen der Gewerkschaft seinen Fall. Dort kann dann schon mal eine Abschätzung erfolgen, inwieweit hier die Rechte des Arbeitnehmers beachtet wurden und wie die Erfolgsaussichten bei einer Klage sind. Des Weiteren kann man sich bei der Gewerkschaft ganz konkrete Tipps für das weitere Vorgehen geben lassen. Das ist dann wirklich eine Hilfestellung, um zu sehen, dass man nicht allein gegen seinen Arbeitgeber vorgehen muss.
Wenn es dann aber Hart auf Hart kommt, muss man sich tatsächlich einen Anwalt nehmen. Das ist aber gerade im Arbeitsrecht eine teure Angelegenheit, weil hier jede Seite seine Kosten selbst trägt. Wenn der betroffene Mitarbeiter jetzt keine Rechtsschutzversicherung hat, die auch das Arbeitsrecht beinhaltet, dann muss man sich das Risiko der Kosten wirklich vor Augen führen, wenn man trotz allem gegen die Entlassung klagen will. Denn es ist ja durchaus möglich, dass so eine Entlassung gerechtfertigt ist. So hätte man am Ende die gültige Kündigung zusätzlich zu den Kosten des Anwalts!
Eine Mitgliedschaft in der Gewerkschaft (ich kenne eigentlich keine DGB-Gewerkschaft in der das nicht der Fall wäre) beinhaltet aber auch gleichzeitig eine entsprechende Rechtsschutzversicherung, so dass man tatsächlich den Klageweg gehen kann. Ist man jenseits der Gewerkschaft versichert, so ist das noch mal eine Absicherung.
Ich war vor langer Zeit einmal zur Beratung bei der Gewerkschaft und habe dort direkt mit einem Anwalt gesprochen. Da es nur um eine fachmännische Meinung ging, gab es keine weiteren Gespräche. Wie es also im Streitfall weiter gegangen wäre, kann ich nicht sagen. Ich würde jedoch empfehlen direkt bei der zuständigen Zweigstelle der jeweiligen Gewerkschaft nachzufragen! Doch soweit ich weiß, arbeiten Gewerkschaften immer mit entsprechenden Anwälten zusammen, die einen im Fall der Fälle auch vor Gericht vertreten würden.
Also ich hatte damals negative Erfahrung mit dem Anwalt der Gewerkschaft gemacht. Dieser trug den Titel Rechtssekretär und kam sich richtig wichtig vor. Allerdings musste er dann später ehrlich zugeben, dass er mit der Rechtsanfrage doch etwas überfordert war. Ich war daher auch etwas verärgert, denn diese Aussage hätte ich eigentlich zum Beginn erwartet und nicht erst nach ungefähr 4 Wochen. Der Rechtssekretär ist ja bei der Gewerkschaft angestellt und bekommt sein Gehalt. Ihm kann es eigentlich total egal sein wie viele Fälle er bearbeiten muss oder kann.
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