Inanspruchnahme des Schutzbriefes (KFZ)
Wie schon anderweitig geschrieben, hatte ich vor inzwischen drei Wochen einen Unfall gehabt, bei dem das Auto an sich fahrtüchtig war, aber ich musste einen Abschlepper informieren, damit ich herausgezogen werden kann. Dieser Abschlepper kam von unserer Stammwerkstatt und scheinbar ist er nun dabei, die Rechnung fertig zu machen. Denn er rief an und fragte, ob wir einen Schutzbrief haben, so müssten wir nicht den kompletten Service zahlen, sondern vielleicht nur einen kleinen Anteil. Da wir einen Schutzbrief in unserer KFZ-Versicherung haben, war dies natürlich ideal.
Allerdings frage ich mich nun gerade, ob man durch die Inanspruchnahme des Schutzbriefes bei einer KFZ-Versicherung ebenfalls höhere Beiträge zahlen muss beziehungsweise ob in irgendeiner Art und Weise die Prozente der Haftpflichtversicherung steigen. Es geht mir nicht um die Rechtsberatung, sondern wirklich nur darum, ob ein Schutzbrief in irgendeiner Art und Weise mit der Haftpflicht zusammenhängt. Wisst Ihr vielleicht etwas darüber?
Meine Prozente sind nicht gestiegen, als ich den Schutzbrief in Anspruch genommen habe. Mir wurden die Abschleppkosten und auch der Ersatzwagen anstandslos bezahlt. Ich hatte nur noch einmal vorher nachgelesen in welcher Höhe und wie oft diese Kosten übernommen werden. Bei mir war es einmal im Jahr und ich glaube es gab auch eine gewisse Höhe, die maximal übernommen wird bei mir. Ob das immer und in jedem Fall so ist, kann ich natürlich nicht sagen.
Das wäre mir völlig neu, wenn die Inanspruchnahme des Schutzbriefes eine Höherstufung zur Folge hätte. Denn Schutzbriefe kannst du ja auch beim ADAC etc. erhalten und die können dich ja auch nicht hoch stufen. Eigentlich dürfte es aber keine Aktion sein, das schnell bei der Versicherungsgesellschaft zu erfragen, die geben da problemlos Auskunft und rechnen dir sogar durch, wobei du im Zweifel günstiger weg kommst.
Die Schutzbriefe sind genau für Fälle gedacht, dass du eine Panne hast und z.B. abgeschleppt werden musst oder ähnliches. Auch sind die dafür zugedachten Beträge eher gering (mit dem ADAC wäre man da besser bedient). Allerdings reichen diese für wirklich die meisten Fälle. Wobei folgendes auffällig ist: sobald du dem Dienstleister das Versicherungsunternehmen genannt hast, wird die Rechnung seltsamer Weise immer knapp unter dem Höchstbetrag ausfallen. Mag sein, dass ich hier eher regelmäßig Pech hatte und die Rechnungen zufällig so ausgefallen sind. Aber man könnte auch ein System dahinter vermuten.
Es ist aber in jedem Fall so: die Inanspruchnahme des Schutzbriefs hat nichts mit der KFZ (Haftpflicht)Versicherung zu tun, so dass eine Höherstufung zu befürchten wäre.
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