Ausbildungsplatz angenommen - Weitere Vorstellungsgespräche?
Ich habe gerade schon in einem anderen Thread davon berichtet, dass A. es jetzt nach einigen Monaten des Suchens geschafft hat, einen möglichen Ausbildungsort zu finden, wo er zum August hin seine Ausbildung beginnen könnte. Jetzt ist A. kurz davor den Ausbildungsvertrag in genanntem Betrieb zu unterschreiben, aber natürlich hat sich A. auch noch bei einigen anderen Betrieben beworben, wo er jetzt nach und nach auch noch immer zu Vorstellungsgesprächen und Tests eingeladen wird.
Jetzt hat A. aber eigentlich schon einen Ausbildungsplatz sicher - Kann A. trotzdem einfach so den Vorstellungsgesprächen und Eignungstests gehen, obwohl er schon in einem anderen Betrieb einen Ausbildungsvertrag unterzeichnet hat, oder muss er hier seine Bewerbungen zurückziehen? Natürlich ist es nicht die feine Art, aber könnte A. nicht einfach trotzdem zu den Gesprächen und Tests gehen und wenn er dort eine bessere Stelle finden würde, könnte er dann seinen Ausbildungsvertrag vor Ausbildungsbeginn wieder kündigen? Natürlich macht man so etwas einfach nicht, aber A. kann schließlich auch nichts dazu, dass die Betriebe unterschiedlich schnell arbeiten und er so "gezwungen" ist, am Anfang das Erstbeste zu nehmen, nicht dass A. am Ende ganz ohne Ausbildung dasteht.
Ich denke, dass da nicht gegen spricht, wenn man sich auch noch woanders bewirbt und auch persönlich vorstellt. Auch wenn man schon den Ausbildungsvertrag unterschrieben hat. Die Firma muss davon doch auch gar nichts erfahren, dass man sich auch noch für andere Stellen bewirbt.
Wenn A nun wirklich einen besseren Ausbildungsplatz angeboten bekommt, dann denke ich schon, dass er einfach so den Vertrag zurück ziehen kann. Und auch, wenn man schon die Ausbildung begonnen hat, ist man ja immer noch in der Probezeit, in der der Arbeitgeber und auch der Auszubildende das Arbeitsverhältnis, ohne Angaben von Gründen, kündigen kann.
Wenn ich in einer solchen Situation wäre und ich vielleicht doch noch die anderen Chancen wahrnehmen möchte, würde ich es einfach machen, auch wenn ich schon einen Vertrag unterschrieben habe.
Warum solltest du denn keine Vorstellungsgepräche mehr besuchen? Stell dir doch nur mal vor, in dem einem Betrieb bieten sie dir 300 € Ausbildungsvergütung und keine Aussage wie es nach der Lehre weitergeht. Im zweiten Betrieb bieten sie dir 500 € und eine sichere Übernahme mit bestehen der Prüfung und im dritten Betrieb bieten sie dir 700 € und eine Zusage, wenn du die und die Leistung in der Ausbildung erbringst. Also solltest du dann die ersten wählen nur weil sie dir als erstes zugesagt haben.
Nehme weitere Vorstellungstermine ruhig war, denn es ist deine Zukunft, die du möglichst gut gestalten solltest. Wenn du in der glücklichen Lage sein solltest noch eine bessere Lehrstelle zu finden als die, für die du schon einen Vertrag unterschrieben hast, kannst du immer noch vom Vertrag zurücktreten. Mit feiner Art hat das garnichts zu tun. Denkst du die Firmen interessieren sich auch nur ein kleines bisschen für die feine Art? Für sie zählt einzig und allein der Profit und wo es um Geld geht, gibt es leider keine feine Art mehr.
Natürlich kann A auch weiterhin an allen Tests und Vorstellungsgesprächen teilnehmen, und wenn sich hinterher eine für ihn bessere Ausbildungschance ergibt, diese auch nutzen. Er verpflichtet sich zwar mit der Unterschrift unter den Ausbildungsvertrag, sich von dem Unternehmen, bei dem er den Vertrag unterschrieben hat, sich Ausbilden zu lassen, genauso wie das Unternehmen sich verpflichtet ihn auszubilden. Eine Ausbildung beginnt ja genauso wie jeder andere Arbeitsvertrag auch mit einer Probezeit. Während dieser kann man das Ausbildungs- und Arbeitsverhältnis vom einen auf den anderen Tag ohne die Angabe von Gründen beenden.
Fair wäre es jedoch, wenn A sehr frühzeitig den Arbeitgeber dann darüber informieren würde, dass er den Ausbildungsplatz doch nicht annehmen möchte, damit das Unternehmen noch die Möglichkeit hat, sich nach einem anderen Auszubildenden umzusehen, der die Chance dann erhält. Ich würde A sogar dazu raten, sich weiterhin auf dem Ausbildungsmarkt umzusehen und sich auch zu bewerben. Vielleicht ergibt sich ja wirklich noch eine bessere Chance auf einen Ausbildungsplatz. Zu verlieren hat A ja nichts, denn der erste Ausbildungsplatz ist ihm ja mit der Unterzeichnung unter den Ausbildungsvertrag erst einmal sicher.
Ich habe das damals auch so gemacht, als ich eine Ausbildungsstelle gesucht habe. Ich habe mich damals bei vielen Firmen beworben und bekam letztlich ein Angebot bei einer Computerfirma, die allerdings nicht so groß war. Ich habe dort unterschrieben, weil ich eben einen Ausbildungsplatz sicher haben wollte, habe mich dann aber nochmal bei einer sehr große Firma beworben, weil damals in der Zeitung stand, dass sie noch Auszubildende suchen. Und tatsächlich wurde ich eingeladen und habe alle Hürden geschafft und bekam ein Angebot. Natürlich habe ich das angenommen, denn der Verdienst und die Übernahmechancen waren deutlich besser. Bei dem anderen Unternehmen habe ich dann abgesagt, was letztlich kein Problem war. Somit denke ich, dass A das in deinem Beispiel genauso machen kann.
Natürlich kann A sich weiter bewerben und sich nach einer alternativen Ausbildungsstelle umschauen. Ich würde es heute nicht anders machen, allerdings würde ich mir auch selbst eine Frist setzen, um nicht durcheinander zu kommen, aber auch, um den anderem Arbeitgeber durchaus noch die Möglichkeit zu geben, sich rechtzeitig um einen neuen Bewerber zu bemühen oder sich um neue Bewerber zu kümmern. Diese Fairness sollte man schon einhalten, aber rechtlich spricht nichts dagegen, sich trotz unterschriebenem Ausbildungsvertrag sich weiter umzuschauen und eben sich somit mehrere Türen offen zu halten.
Wer sollte A das Recht streitig machen sich weiterhin zu bewerben und eben auch zu Vorstellungsgesprächen zu gehen? Als vor ein paar Jahren die Ausbildungsstellen noch sehr knapp waren, war dieses Vorgehen normal. Denn man sicherte sich quasi erst mal eine Ausbildungsstelle, war aber gleichzeitig noch offen für andere Angebote.
Immerhin kann es durch weitere Vorstellungsgespräche auch für die A die Möglichkeit geben sich zu verbessern. Nur sollte A dann fair sein und dem einen Ausbildungsbetrieb eben auch die Bescheid geben, das er doch woanders seine Ausbildung beginnen wird. Immerhin kann dann diese freie Stelle noch frühzeitig an jemand anderen vergeben werden.
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